Seedy
A.C.I.D
- Registriert
- 13 Juli 2013
- Beiträge
- 22.591
//Falls das Thema bei Google gefunden wird, möchte ich hier noch ein Kommentar einfügen:
Falls ein Suizidversuch vorliegt und ein Notarzt eingeschaltet wird passiert erstmal folgendes:
Der Notarzt wird dich einsammeln und erstmal für 12-24 Stunden einweisen, mehr darf er nicht.
Danach werden ein Psychologe und ein Richter dich begutachten.
Den "Zwangseinweisen" darf dich nur ein Richter, der wird sein Urteil aber in fast allen Fällen nach dem Psychologen richten:
Zwangseingewiesen werden kann man nur werden wenn man:
A: eine Gefahr für sich selber da stellt (indem Fall Wiederholungsgefahr oder allgemeine Lebensunfähigkeit (Herd anlassen oder so ein Zeug).
B: eine Gefahr für andere darstellt.
Das heißt, wenn du dir ein bisschen an den Pulsadern rum sägst, wird dir niemand was tun und du kannst wieder nach Hause (nach den 12-24 Stunden).
Allerdings kann eine Therapie auch verordnet (Strafbefehl ohne Verhandlung) werden, das heißt: du darfst raus, aber wenn du auch nur ein Termin verpasst, oder dein Therapeut angst bekommt: Bist wieder drin!
schmeißt du dich vor den Zug, kannst du 4-8-12 Monate Weggesperrt werden. Da du eine sichere, endgültige und andere schädigende Methode gewählt hast.
Das (endgültig) bezieht sich darauf, es gibt Suizid arten, die direkt auf Tötungsabsicht hin zielen und Suizide, die einfach einen Nervenzusammenbruch symbolisieren (allgemein, als Hilfeschrei bezeichnet) das unterscheidet jedoch der Psychologe.
Das alles unterliegt aber der persönlichen Einschätzung des Psychologen, abgesegnet durch ein Gericht.
Da Einweisen, bzw. Zwangstherapie ohne richterlichen Beschluss als Freiheitsberaubung gelten, dass gleiche gilt übrigens für Unfälle von Dementen oder Fixierungen im Krankenhaus:
12-24 Stunden darf der Arzt, alles darüber muss ein Richter!
Das ist übrigens nicht meine Meinung, sondern die Einschätzung eines Psychologen aus Niedersachsen.
die 12-24 Stunden und die 4-8-12 Monate ergeben sich daraus:
12 Stunden ist Minimum, wie eine Ausnüchterungszelle, damit man wieder klar kommt und sich beruhigt, 24 ist das rechtliche Höchstmaß was der Arzt darf.
4-8-12 sind inoffizielle Maßstäbe, an die sich aber die meisten Ärzte halten da 3*4=12 Monate ergeben und das tertiär veranschlagt wird und sind nicht absolut das können auch mal 3 oder 7 Monate sein, oder Wochenabstände... aber 4 Monatszyklen sind zumindest bei den Psychologen und der Psychiatrie mit der ich Kontakt habe das gängige Maß!
Falls ein Suizidversuch vorliegt und ein Notarzt eingeschaltet wird passiert erstmal folgendes:
Der Notarzt wird dich einsammeln und erstmal für 12-24 Stunden einweisen, mehr darf er nicht.
Danach werden ein Psychologe und ein Richter dich begutachten.
Den "Zwangseinweisen" darf dich nur ein Richter, der wird sein Urteil aber in fast allen Fällen nach dem Psychologen richten:
Zwangseingewiesen werden kann man nur werden wenn man:
A: eine Gefahr für sich selber da stellt (indem Fall Wiederholungsgefahr oder allgemeine Lebensunfähigkeit (Herd anlassen oder so ein Zeug).
B: eine Gefahr für andere darstellt.
Das heißt, wenn du dir ein bisschen an den Pulsadern rum sägst, wird dir niemand was tun und du kannst wieder nach Hause (nach den 12-24 Stunden).
Allerdings kann eine Therapie auch verordnet (Strafbefehl ohne Verhandlung) werden, das heißt: du darfst raus, aber wenn du auch nur ein Termin verpasst, oder dein Therapeut angst bekommt: Bist wieder drin!
schmeißt du dich vor den Zug, kannst du 4-8-12 Monate Weggesperrt werden. Da du eine sichere, endgültige und andere schädigende Methode gewählt hast.
Das (endgültig) bezieht sich darauf, es gibt Suizid arten, die direkt auf Tötungsabsicht hin zielen und Suizide, die einfach einen Nervenzusammenbruch symbolisieren (allgemein, als Hilfeschrei bezeichnet) das unterscheidet jedoch der Psychologe.
Das alles unterliegt aber der persönlichen Einschätzung des Psychologen, abgesegnet durch ein Gericht.
Da Einweisen, bzw. Zwangstherapie ohne richterlichen Beschluss als Freiheitsberaubung gelten, dass gleiche gilt übrigens für Unfälle von Dementen oder Fixierungen im Krankenhaus:
12-24 Stunden darf der Arzt, alles darüber muss ein Richter!
Das ist übrigens nicht meine Meinung, sondern die Einschätzung eines Psychologen aus Niedersachsen.
die 12-24 Stunden und die 4-8-12 Monate ergeben sich daraus:
12 Stunden ist Minimum, wie eine Ausnüchterungszelle, damit man wieder klar kommt und sich beruhigt, 24 ist das rechtliche Höchstmaß was der Arzt darf.
4-8-12 sind inoffizielle Maßstäbe, an die sich aber die meisten Ärzte halten da 3*4=12 Monate ergeben und das tertiär veranschlagt wird und sind nicht absolut das können auch mal 3 oder 7 Monate sein, oder Wochenabstände... aber 4 Monatszyklen sind zumindest bei den Psychologen und der Psychiatrie mit der ich Kontakt habe das gängige Maß!