Sprachakrobatik im Grundgesetz beim Thema "Rasse"

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  • #21
Rechtsbegriff oder nicht, welche Rasse soll geschützt werden und wieso?

es würde die rechtsbegriffliche Rasse nicht mehr schützen,

Soll der Satz irgend einen Sinn ergeben?
 
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  • #23
Dem stimme ich zu. ich sehe, Du kannst Dein eigenes Geschreibsel nicht erklären.

Ich werde nicht drauf herumhacken. Ich ignoriere den Satz.
 
@KaPiTN:
Ich hab aufgegeben zu versuchen dir simpelste Zusammenhänge zu erklären,
wenn du das als Sieg empfindest, bitte.
 
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  • #25
Nein. Das sehe ich nicht als Sieg*. Ich kann aber nur zu etwas Stellung beziehen, von dem ich weiß, was es bedeutet. Das war hier nicht der Fall und Du warst nicht hilfreich.
Ich bin Dir weiter zugetan und tausche mich gerne mit Dir aus.


*Als würde es hier um siegen gehen. Auch eine seltsame Vorstellung.
 
Sofern man sich an dem Begriff Rasse stört, dann ergibt es keinen Sinn ihn durch etwas, was davon abgeleitet ist, zu ersetzen.
Doch durchaus, denn 'rassistisch' bezieht sich insb. auf Menschen, welche eine Rassenvorstellung beim Menschen als Grundlage zur Diskriminierung verwenden.
Ich sehe ein Problem darin, einen Begriff ins GG aufzunehmen, der nach aktuellem Stand der Wissenschaft eher vage definiert ist bzw. mehrere Definitionen hat. Ich sehe gerade aber keine gute Alternative und halte das aktuelle Vorgehen für die beste Lösung.
Den Begriff der "Rasse" auf Menschen bezogen gibt es heute so im Deutschen jedenfalls nicht (bzw. im neutralen, nicht-rassistischen Kontext), von daher ist das schon korrekt, wenn der gestrichen wird. Ich würde es begrüßen, wenn man das nicht als Einstand dazu nimmt, sprachlich überall am GG herum zu fummeln. Ich sehe jedoch gerade kein Indiz dafür, dass das gewollt ist.
 
@BurnerR:
Das Problem am "sprachlichen Rumfummeln" ist, dass man damit idr. mehr Schaden anrichtet als einem lieb ist.
Denn mit selbst geringen Änderungen der Wortwahl setzt man alle Referenzurteile und Gängige Rechtssprechungen außer Acht,
man schaft eine Grundlage für unzählige Berufungen ob Urteile nach der neuen Formulierung noch gültig sind und ab und an haben die Formulierungen ungewollte Nebeneffekte,
die erst bei Grenzfällen vor Gericht klar werden.

Ich würde an Gesetzestexten nur Rumfummeln, wenn es absolut nötig ist.
 
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