Schuldschein für Bafög Antrag gültig?

werner

Suchtspielmacher (ehm.)
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20 Juli 2014
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Mannheim
Moin,

ich werde demnächst Bafög beantragen. Dabei gibt es ja eine Vermögensgrenze.
Nun hatte oder habe ich ein Sparkonto, was schon recht alt ist, und sehr gute Konditionen bietet.
Der einzige Haken - will ich an das Geld, muss ich das Konto auflösen.
Da ich mir vor 3 Jahren ein Auto kaufen musste, habe ich mit meinen Eltern einen Deal gemacht:
Meine Eltern zahlen mir den damals aktuellen Betrag bar aus, und das Geld auf dem Konto gehört Ihnen.

Nun kann man ja eigentlich kein Konto übertragen; es läuft also immernoch auf mich. Wir haben es damals schriftlich festgehalten,
dass meine Eltern das Geld sofort ausgezahlt bekommen, wenn das Konto aufgelöst wird. (inkl der Hälfte der Zinsen und Einzahlungen seit je her, die anderen Hälfte der Zinsen bekomme ich einmal jährlich ausgezahlt)
D.h. ich habe einen Vermögenwert in Form eines Autos (unter der Grenze), ein Konto über der Vermögensgrenze, doch gleichzeitig auch Schulden in Höhe des Bankkontos.

Nun weiß ich nicht, inwiefern dieser "Vertrag" rechtsgültig ist, und ob er anerkannt wird. Vor allem weil darauf etwas von Übertrag des Kontos steht, was aber nicht möglich ist. Wäre es also evtl besser, einen Schuldschein zu schreiben?

Man kann den Fluss des Geldes ja durchaus nachvollziehen, es ist ja kein Schuldschein, um nur scheinbar das Vermögen für den Antrag zu mindern.

Hat da jemand Ahnung? Tipps, Infos?

Liebe Grüße
werner
 
Wie sich die Geschichten im Netz gleichen, unglaublich. :D

Mach Dich nicht , werner.

Gruß
Baer
 
Baer hat da schon recht, das einzige was mir noch einviele wäre ein Verpfändungserklärung ähnlich bei Sparbüchern für Mietkaution.

Aber ob das rechtssicher ist...
 
In dem Artikel geht es doch im Kern um etwas völlig anderes.
Der Schuldschein war ja nicht das Problem bei der Dame, sondern die zwei 'Entlastungszeugen' und die generelle Unglaubwürdigkeit des Vorganges.
Aus dem Artikel geht wenn hervor, dass das so funktioniert wie werner sich das vorgestellt hat.
Im Gegensatz zu dem Fall mit der Dame ist bei werner der ganze Vorgang ja nachvollziehbar.
 
Ja, ich möchte werner auch nichts unterstellen. Nur bemühe mal bitte eine Suchmaschine Deiner Wahl, diese Geschichten ähneln sich gewaltigst. ;)

Ich würde das vorab schriftlich mit dem Amt klären.

Gruß
Baer
 
Achso, ich verstehe :D.
Ja, glaube ich sofort, dass viele da konstrukte bauen um mehr Bafoeg zu kriegen u.ä., auf der anderen Seite gibt es ja solche legitimen Fälle wie bei werner.

Bei bafoeg-rechner.de finde ich jedenfalls folgendes im Abschnitt Schulden:
Auch ein Darlehen von Angehörigen kann als Verbindlichkeit abgezogen werden, sofern die in VwV 28.3.2a aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Ob mit der Geltendmachung der Forderung im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist, spielt keine Rolle.


28.3.2a:
28.3.2a Der Berücksichtigung eines Darlehens steht nicht entgegen, dass dieses unter Angehörigen gewährt worden ist, wenn eine ausreichende Abgrenzung zu einer Unterhaltsleistung oder Schenkung unter Würdigung und Gewichtung der folgenden Umstände möglich ist:

es besteht trotz eigenen Vermögens ein plausibler Grund für die Aufnahme des Darlehens,
der Inhalt der Abrede, insbesondere die Darlehenshöhe, die Rückzahlungsmodalitäten und der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind substantiiert dargelegt,
die Durchführung des Vertrages entspricht den geltend gemachten Vereinbarungen (z.B. abrede gemäßer Geldfluss),
die Angabe des Darlehens im Antrag auf Ausbildungsförderung.

Für mich liest sich das so, wenn man einen richtigen Vertrag aufgesetzt hat und der zur belegbaren Realität passt, dann ist das an sich ok so.
Nur der 1. punkt ist natürlich schwammig, was ist ein 'plausibler' Grund?
Denke mal das ist der anti-wirtunmalso Teil des ganzen. Für mich hat werner einen guten Grund, aber das ist vermutlich der Teil, wo es sich lohnt, das nochmal abzuklären, ggf. direkt mit dem zuständigen Amt.
 
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Ok, danke dafür.
Ich werde noch eine Anlage schreiben. Bei einem Bafög-Amt hatte ich schonmal angefragt, die Dame hat mir auch gesagt, sie würde es aktzeptieren. Dann werde ich es mal versuchen und sehen was dabei rauskommt.
 
Von meinem Rechtsverständnis sollte das klappen ohne jetzt die genaue Rechtslage in DE zu kennen. Ich kannte bis dato nicht mal den Begriff Bafög. Google hilft da weiter.


Ein Kumpel von mir hat Mindestsicherung zu seinem Einkommen von ~1300.- netto bezogen (große Familie). Bei der Verlängerung wurde diese abgelehnt, da er plötzlich zu viel Vermögen hatte. (Bausparer von Eltern und der Kinder) Nichts weltbewegendes aber über die Freigrenze.
Ich habe den Bescheid dann beeinsprucht und argumentiert, dass er bei einem nahen Angehörigen einen Privatkredit aufgenommen hat und das bei Fälligkeit der Bausparer diese für die Tilgung dieses Kredits dienen. Darüber gab es natürlich auch einen Vertrag. Das ich diesen erst mit ein wenig Verspätung aufgesetzt habe, ist eine andere Geschichte. :) Und gefragt hat ja auch niemand danach.

Der Zweck des Kredits war für die Einrichtung der neuen Genossenschaftswohnung, wo der Genossenschaftsanteil bei 40.000 lag und mit Bankdarlehen finanziert wurde.
Das ganze hat dann ein gutes Jahr gedauert, bis es an das "Gericht" ging (Verwaltungssenat). Zwischenzeitlich (in dem Jahr) waren 2 Bausparer ausgelaufen die er dann an den Kreditgeber überwiesen hatte, so wie es auch vereinbart war.

Er wurde dort nochmals genau von einem Richter befragt und schlussendlich musste das Amt die ganze Zeit nachbezahlen.

Wenn das ganze also belegbar und auch glaubhaft ist, dann sehe ich sehr gute Chancen für dich und wünsche dir alles Gute.

Cu
Verbogener
 
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