• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Rechtsfrage] Zusammenlegung zweier Sportstudios, Sonderkündigung?

andklein

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Hallo.

Ich brauche mal wieder euren Rat, mir wurde hier ja schon paar Mal gut geholfen.

Folgende Ausgangssituation: Ein Sport-Reha-Zentrum, mit dem ein Vertrag über 24 Monate geschlossen wurde. Dort wurde in etwa 6-7 Monate trainiert, dann verkündet, dass das Sport-Reha-Zentrum mit einem normalen Fitnessstudio zusammengelegt wird.

Die jetzige Situation: Der monatliche Preis ist gleich geblieben, doch die Leistungen haben sich verringert. Vorher konnten die speziellen Reha-Geräte im monatlichen Preis mitgenutzt werden. Nun, nach der Zusammenlegung, dürfen die Reha-Geräte nicht mehr mitbenutzt werden, nur noch die "Standardgeräte". Außerdem haben sich die Kapazitäten dahingehend geändert, dass Geräte nun nur noch selten frei sind und man immer anstehen muss. Die Umkleiden sind so voll, dass nichtmal mehr ein Schließfach frei ist wo man seine Sachen unterbringen kann. Alles in allem kann man nicht mehr wie vorher entspannt trainieren sondern wird massiv eingeschränkt. Deswegen würde ich gerne aus dem Vertrag, der mit 50 Euro im Monat nicht sonderlich billig ist, rauskommen.

Nun die Frage: Gibt es hierfür irgendeine Art Sonderkündigungsrecht? Oder was müsste sich nach der Zusammenlegung geändert haben, damit es sowas noch gibt?

Grüße,
andklein
 

Kampfmelone

süß und saftig

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Einfach mal nachfragen, ob sie es machen würden? Gründe darlegen und schauen wie sie reagieren.
 

bevoller

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Würde ich grundsätzlich (fast) bejahen. Die Zusammenlegung selbst ist kein Kündigungsgrund, da der laufende Vertrag einfach übernommen wird.
Da Preis bzw. hier konkret die Leistung allerdings nicht gleich bleiben, könnte ein Sonderkündigungsrecht in Betracht kommen (vergleichbar mit Änderungen der AGB).
Andererseits würde ich aber ganz einfach die vertraglich zugesicherten und bezahlten Leistungen einfach einfordern.
So regelt § 314 BGB Abs. 2 dann zum Beispiel auch die außerordentliche Kündigung wegen Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung. Allerdings musst du dann erst mal Nachbesserung fordern und die Gelegenheit dazu bieten, also die Vertragsleistung einfordern.
Rechtlich wäre wohl der bessere, weil sicherere Weg.
 

Chegwidden

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@andklein:
Hatte Dir denn nicht Dein Arzt empfohlen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen in so ein besonderes
Reha-Studio gehst und dort was für Deinen so gefährdeten Rücken machen sollst?

Und nun kannst Du das nicht mehr an den besonderen Geräten und Dein Arzt sagt Dir per Attest, dass
die anderen Geräte gar nicht gut für Dich sind....?
 

MSX

Retro-Nerd-Hippie

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Soweit ich weiß, besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen. Solange sich da nichts ändert, würde ich es also verneinen. - Wenn es von einer Kette übernommen wird, ändert sich vielleicht der Gerichtsstand, aber das glaube ich fast nicht. Mal davon abgesehen glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass das reichen würde.

Vielleicht reicht auch eine 20-Euro-Anfrage dort für Sicherheit: http://www.frag-einen-anwalt.de/
 

accC

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Du hast in deinem geschlossenen Vertrag ja bestimmte Leistungen (Nutzung bestimmter Geräte) abgemacht.
Das muss da nicht explizit drin erwähnt sein, solange das mündlich vereinbart wurde, reicht das aus.

Formal liegt hier eine Leistungsstörung vor.
Nach §323 (1) BGB hast du das Recht nachdem eine angemessene Frist zur Erfüllung oder Nacherfüllung ergebnislos abgelaufen ist, vom Vertrag zurück zu treten.
Die Fristsetzung ist dann nach §323 (2) BGB entbehrlich, wenn der Schuldner, also das Studio, die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Also: Gehst du zunächst ins Studio, möchtest mit dem Verantwortlichen sprechen. Dein Vertrag beinhaltet die Nutzung der Geräte X, Y und Z, diese werden dir nicht zur Verfügung gestellt. Du setzt hiermit offiziell eine Frist von 14 Tagen zur Nacherfüllung. Außerdem forderst du einen Schadenseratz nach §325 BGB für die Zeit, in der dir die Geräte bisher nicht zur Verfügung gestanden haben, also ab der Zeit, ab der dir die Nutzung verweigert wurde. Verweigert man dir an Ort und Stelle endgültig die Nutzung der Geräte, machst du auf §323(1) und (2) aufmerksam. Nach (2) wird die Fristsetzung von 14 Tagen damit obsolent und du kannst ohne Frist vom Vertrag zurück treten. Weiterhin wirst du Schadensersatz geltend machen.

Allerdings solltest du dir auch bewusst sein, dass du dann argumentieren musst, dass genau diese Geräte für dich ausschlaggebend waren. Das steht in §323(5) BGB:
Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Das Studio hat ja immerhin eine Teilleistung bewirkt, indem es dir weiterhin (andere) Geräte zum Training zur Verfügung stellt. Du musst dann argumentieren, dass dein Interesse lediglich an den therapeutischen Geräten gelegen hat, welche jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen. Beispielsweise wenn du gerade wegen der therapeutischen Geräte das Studio aufgesucht hast. Untermauern könntest du diese Argumentation etwa durch ärztliche Atteste, die dir nahelegen bestimmte Übungen zu machen, die eben nur an diesen Geräten möglich waren.


Wichtig ist: Dokumentiere dir, mit wann du wem gesprochen hast und lass dir solche Aussagen, wie "Nein, diese Geräte dürfen Sie nicht nutzen" schriftlich geben. Damit erarbeitest du dir signifikante Vorteile, sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Woran ich allerdings nicht glaube.

Noch ein Hinweis: Ich bin kein Jurist! Ich habe lediglich ein bisschen im BGB gelesen.
Für eine rechtliche Beratung solltest du den Anwalt deines Vertrauens aufsuchen. Nur bei diesem findest du eine kompetente Beratung.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Gestern abend habe ich mich weiter oben noch etwas ironisch ausgedrückt.

Im Klartext sollte das heißen: wenn ich in einem Reha-Studio aus gesundheitlichen Gründen einen mit 50€ sauteuren Vertrag abschließe,
nach einiger Zeit nur noch mit irgendwelchen Unterhemd tragenden Pumpern an irgendwelchen Muckibuden-Einfachgeräten Schlange stehen soll,
in einer überfüllten Umkleidekabine auf einen Spind für Handy, Geldbörse und teure Schuhe warte, dann bekommen die von mir ein
10€-Attest vom Doc hingeknallt und gut ist.
Die Versprechungen vor 7 Monaten waren ja sicher: wir machen Ihren Rücken stark, wir machen was für Ihre Gesundheit, etc.

Den Aufwand dagegen vorzugehen macht sich kein Studio, in den allermeisten Fällen kommen sie auch damit nicht durch.
(Habe ich nach falschen Versprechungen von Studios schon zweimal durchgezogen. Ausgebildete Trainer...pah...Sportstudenten 2. Semester...)

Muckibuden für 19,99 im Monat inkl. Flatrate *für alles* machen an jeder Ecke auf. Es wäre aber interessant zu erfahren, wie hoch der Beitrag für
die Mitglieder ist, die ursprünglich den Vertrag im normalen Fitnessstudio haben ;)

Kleiner Tipp für später: vom Arzt eine Verordnung zum Rehasport ausstellen lassen, von der Krankenkasse abstempeln lassen und ca 1,5 Jahre gegen eine
wirklich kleine Gebühr in einer ordentlichen Einrichtung echten Reha-Sport ableisten.
 

andklein

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  • #8
Danke für die vielen hilfreichen Tipps. Ich denke, dass ich das mit dem persönlichen Gespräch versuchen werde und mit einer Frist verlange, dass Besserung eintritt, was die Geräte eingeht. Denn diese waren damals wirklich der Grund dort einen Vertrag zu machen - und um ehrlich zu sein auch um "Muskelshirt tragenden Idioten, die nur pumpen" aus dem Weg zu gehen. ;)

Von Arzt wurde mir das Fitnessstudio nicht verschrieben und die Krankenkasse wollte sich daran auch nicht beteiligen, hab den monatlichen Betrag schon immer in voller Höhe selbst zahlen müssen. Genau deswegen nervt es mich ja, dass ich jetzt sozusagen "auf einen Basistarif" umgestellt worden bin und eben diese Geräte - für die man jetzt scheinbar ein Extrapaket buchen muss - nicht mehr nutzen kann.
 

Philipus II

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Das Studio muss dir die Gerätenutzung weiterhin ermöglichen. Tun sie das nicht, kannst du kündigen.
 

accC

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Von Arzt wurde mir das Fitnessstudio nicht verschrieben und die Krankenkasse wollte sich daran auch nicht beteiligen, hab den monatlichen Betrag schon immer in voller Höhe selbst zahlen müssen. Genau deswegen nervt es mich ja, dass ich jetzt sozusagen "auf einen Basistarif" umgestellt worden bin und eben diese Geräte - für die man jetzt scheinbar ein Extrapaket buchen muss - nicht mehr nutzen kann.

Hattest du anfangs auch einen speziellen Tarif oder stand in deinem Vertrag explizit die Nutzung bestimmter Geräte drin?
Wenn die den "Tarif" umstellen, hast du sowieso das Recht auf Widerspruch bzw. darauf den Vertrag zu kündigen, darüber hätte man dich dann auch belehren müssen. Einseitige Vertragsänderungen in nicht unwesentlichem Umfang bedürfen dem Einverständnis beider Vertragsparteien und dürfen erst recht nicht unangekündigt durchgeführt werden. Da solltest du recht gute Karten haben, um fristlos aus dem Vertrag austreten zu können.

Wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden hältst.


@Philipus II: Kündigen kann man immer. Es gibt keine (praxisrelevanten) Verträge, die du nicht kündigen kannst.
Die Frage ist eher, ob man ordentlich kündigen muss oder ob man außerordentlich oder fristlos "kündigen" kann. ;)
 

Philipus II

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Bei einseitiger Verschlechterung kann man außerordentlich kündigen, wenn der Vertragspartner auf den Veränderungen besteht. Möglicherweise ist das Fitnessstudio gar nicht berechtigt, die Leistungen azupasen, dann gäbe es zudem Schadensersatzanspruch. Schlimmstenfalls kann es passieren, dass du die Geräte weiterhin vom regulären Beitrag abgesehen kostenlos nutzen darfst.
 
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