Philipus II
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Hallo, mal wieder das Ende eines Mietvertrags samt der üblichen Debatte, was der Mieter noch vor der Übergabe in Ordnung bringen muss. Vereinbart ist besenrein. Die Übergabe zu Beginn des Mietverhältnisses war abgesehen von einem defekten Trafo der Beleuchtung, der natürlich immer noch defekt ist, mängelfrei. Jetzt geht es nach 3 Jahren und vier Monaten an die Rückgabe. Ich stehe diesmal auf der Seite des Vermieters.
Ich habe mal ein bisschen rumgegeoogled, bei folgendem scheint mir die Lage eindeutig.
- Boden muss sauber gekehrt sein
- die mitvermietete Einbauküche samt Elektrogeräten muss sauber sein. Auch die Fettablagerungen an den Steckdosen an der Küche müssen weg.
- das gleiche gilt für die mitvermieteten Möbel
- Spinnenweben müssen in der gesamten Wohnung entfernt sein
- Aufkleber und Klebereste an Fließen und Fenstern müssen weg
Zusätzlich stelle ich mir folgendes vor:
- Schimmel in den Fugen der Dusche und die Kalkflecken müssen weg (Keine Duschkabine, sondern schicke ebenerdige geflieste Konstruktion aus Trockenbau) müssen weg
- Holzofen sollte halbwegs sauber sein
- Wasserläufer am Dachfenster innen und an der Wand unterhalb des Dachfensters müssen weg (Mieter hat das Fenster bei Regen offen gelassen)
Steht das dem Vermieter zu?
- zwei Steckdosen sind massiv verdreckt (nicht nur verstaubt). Putzen?
Fenster putzen ist regulär nicht verpflichtend, habe ich rausgefunden. Allerdings scheinen die Fenster seit Jahren nicht geputzt worden zu sein. Insbesondere am Rahmen befindet sich übermäßig viel Dreck. Kann man da was machen?
Zudem ist vereinbart, dass Schönheitsreparaturen nach Bedarf vom Mieter durchzuführen sind. In der Regel, so stehts im Mietvertrag, sind diese daher im Bad und der Küche nach drei Jahren durchzuführen. Bisher hat der Mieter nicht gestrichen und hat dies auch nicht vor. In der Küche würde ich den Bedarf bejahen, im Bad verneinen.
Kurz: Der Mieter hat uns bei der Vorbesichtigung heute eine ziemlich verdreckte Bude vorgeführt. Morgen ist Abnahme, da wird der Ärger losgehen, denke ich. Immerhin ist reichlich Kaution vorhanden.
Ich habe mal ein bisschen rumgegeoogled, bei folgendem scheint mir die Lage eindeutig.
- Boden muss sauber gekehrt sein
- die mitvermietete Einbauküche samt Elektrogeräten muss sauber sein. Auch die Fettablagerungen an den Steckdosen an der Küche müssen weg.
- das gleiche gilt für die mitvermieteten Möbel
- Spinnenweben müssen in der gesamten Wohnung entfernt sein
- Aufkleber und Klebereste an Fließen und Fenstern müssen weg
Zusätzlich stelle ich mir folgendes vor:
- Schimmel in den Fugen der Dusche und die Kalkflecken müssen weg (Keine Duschkabine, sondern schicke ebenerdige geflieste Konstruktion aus Trockenbau) müssen weg
- Holzofen sollte halbwegs sauber sein
- Wasserläufer am Dachfenster innen und an der Wand unterhalb des Dachfensters müssen weg (Mieter hat das Fenster bei Regen offen gelassen)
Steht das dem Vermieter zu?
- zwei Steckdosen sind massiv verdreckt (nicht nur verstaubt). Putzen?
Fenster putzen ist regulär nicht verpflichtend, habe ich rausgefunden. Allerdings scheinen die Fenster seit Jahren nicht geputzt worden zu sein. Insbesondere am Rahmen befindet sich übermäßig viel Dreck. Kann man da was machen?
Zudem ist vereinbart, dass Schönheitsreparaturen nach Bedarf vom Mieter durchzuführen sind. In der Regel, so stehts im Mietvertrag, sind diese daher im Bad und der Küche nach drei Jahren durchzuführen. Bisher hat der Mieter nicht gestrichen und hat dies auch nicht vor. In der Küche würde ich den Bedarf bejahen, im Bad verneinen.
Kurz: Der Mieter hat uns bei der Vorbesichtigung heute eine ziemlich verdreckte Bude vorgeführt. Morgen ist Abnahme, da wird der Ärger losgehen, denke ich. Immerhin ist reichlich Kaution vorhanden.