• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Partypictures - Wem gehören die Bildrechte?

UrinHolz

drauf gepieselt!

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Hobbymässig mache ich Konzert- sowie Partyfotografie.

Ich persönlich hatte noch nie Probleme, was die Bildrechte anbelangt. Gestern aber hatte eine Freundin ein eher unschönes Erlebnis.
An einer Party wurde Lachgas in Ballonen verkauft. Illegal ist es soweit ich weiss nicht, aber die Rechtslage ist etwas unsicher. Jedenfalls haben sich dann die Partypeople auch mit Ballonen ablichten lassen. Sie wurde während der Party von der Security angesprochen, dass sie solche Fotos nicht veröffentlichen dürfe und "musste" sie auch unter Security-Aufsicht löschen. (Ich persönlich hätte mich geweigert, aber sie war doch etwas eingeschüchtert). Im Vorfeld, wo sie schon Kontakt mit der Security und mit der Partyorganisation hatte, wurde ihr dies nicht gesagt.
Wir sind in einem regional bekanntem Verein und haben in dessen Namen für die Party angefragt (also ob jemand vom Verein fotografieren gehen kann). Normalerweise ist der Deal: Gratis Eintritt für den/die Fotografen, dafür werden die Bilder öffentlich hochgeladen. So war es auch gestern, es wurden keine Bedingungen abgemacht (die Fotos müssen so und so sein, dies und das darf nicht drauf sein).

Nun also die Fragen: Darf jemand (generell) verlangen, dass Bilder gelöscht werden? (Nicht dessen Veröffentlichung, soweit ich weiss darf der Fotograf ziemlich jede Fotografie behalten, solange er sie nicht veröffentlicht).
Wenn die Leute vor der Kamera posen ("komm, mach ein Foto von uns!"), wer hat dann das Bildrecht? Normalerweise sind 2-12+ Menschen auf dem Foto. Dürfen die dann die Veröffentlichung verbieten, weil sie "schlecht" abgelichtet sind? (Natürlich gibts dann jeweils ein neues Foto, und das Alte wird gelöscht, die Frage ist aber wie es rechtlich aussieht).
Jegliche Fotos welche wir aufnehmen sind unkommerziell.

Google Suche ergab Resultate wie "es sollte immer die Erlaubnis der Abgelichteten eingeholt werden, am besten Schriftlich" ... jaaaaa klar, sehr realistisch an einer Party... :beer:

Bitte keine reine Mutmassungen, die hab ich selber :p
 

Whuntwo

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Hierzu solltest du einen Fachanwalt konsultieren denn auf die Aussagen wie in einem Forum hier oder auch einem "Rechtsforum" kannst du dich nicht berufen, die Aussagen sind also nichts wert.

Wenn der Veranstalter oder dessen bestellte Security verlangt die Fotos zu löschen oder dir untersagt Fotos zu erstellen, so gilt dessen Hausrecht. Du hast dem Folge zu leisten oder musst damit rechnen dem Gebäude / Gelände verwiesen zu werden, notfalls eben durch entsprechende Staatsgewalt die der Veranstalter / die Security bei Widerspruch i.d.R. hinzuzieht.

Solange nichts schriftlich aufgesetzt wurde, kannst du gegenüber der Security meistens viel erzählen, das wird die nicht interessieren ;) verständlich.

Bezüglich Gruppenbilder und im Hintergrund mit abgelichteter Bilder gibt es klare Rechtssprechungen und AFAIK auch Formulierungen in entsprechenden Gesetzen. Das gilt nicht nur für "Partys" sondern auch öffentliche Räume wie z.B. in einem Park etc.

Mutmaßungen sind aber eben das, was du hier bekommst, nicht mehr nicht weniger. Du solltest dir daher dringend einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt besorgen. Wie bereits erwähnt kannst du dich weder auf Aussagen wie einem Forum wie diesem, oder einem Forum welches sich viell. Rechtsforum oder rechtsberatendes Forum nennt berufen.
 

UrinHolz

drauf gepieselt!

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  • #3
@Whuntwo:
Danke für deine Antwort.
Es ist für mich nicht "wichtig" genug, um deswegen zu einem Anwalt o.Ä. zu gehen. Es ist ja eigentlich nichts Nennenswertes passiert. Und ich denke sehr wohl, dass man in Foren kompetente Antworten bekommt, etwa wenn offizielle Quellen, zu dessen Finden ich nicht fähig bin, zitiert werden. Natürlich würde ich mich nicht darauf beziehen, hab ich ja glücklicherweise auch kein Grund zu.
Dass man rausgeschmissen wird, wenn man etwas tut, was der Haussecurity nicht gefällt, ist mir klar und find ich auch legitim. Hätte ich an ihrer Stelle auch in Kauf genommen. Aber ich behaupte, dass dich "niemand" zum Löschen von "normalen" selbstgeschossenen Bildern drängen kann.
 

Mr_J

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[...]Aber ich behaupte, dass dich "niemand" zum Löschen von "normalen" selbstgeschossenen Bildern drängen kann.

Ich würde denken bei solchen Veranstaltungen gilt das Hausrecht und wenn dieses lautet: "keine Fotos", dann werdet ihr euch daran halten müssen oder ggf. rechtliche Konsequenzen zu fürchten haben.

MfG
Mr. J
 

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Das Thema hatte mich auch mal interessiert aber eher aus reiner Neugier.
Soweit ich gelesen habe besitzen die Personen kein Recht auf die Löschung der Bilder solang du deine Bilder nur Privat nutzt.
Also z.B. im Kämmerlein schön 5 gegen Willie spielen während du die Bilder anguckst ist ok, aber sobald du sie irgendwie anderweitig verwendest, also wie in deinem Fall ins Internet hochlädst, ändert sich dies und die Personen können verlangen dass die Bilder gelöscht werden.
Außer natürlich vorher wurde nen Vertrag geschlossen durch den die Rechte am Bild auf dich übertragen wurden.

Aber dies ist nur dass ich meine erfahren zu haben, also bitte sich nicht allzu sehr darauf verlassen.

Habe gerade noch ne kleine Erklärung auf der Seite der Frankfurter Rundschau gefunden, dort werden die Fälle noch etwas genauer erklärt.
 

simpliziss

gelangweilt

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Meinst Du wirklich Lachgas oder nur Propan/Helium etc?

Lachgas ist ein Medikament. Damit bekommen die Party-Leute andere Probleme.
 

Ruper

Mag nur die alte Dame

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Lachgas ist durchaus möglich. Beim Konsum fällt es halt unter das Arzneimittelgesetz.
 

drfuture

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Warum sieht ein Ballon mit Lachgas anders aus als mit Helium? ... aber zum Thema - im Gebäude vertreten die Türsteher das Hausrecht des Inhabers und sind von ihm bevollmächtigt - deren Aufforderungen ist also so oder so Folge zu leisten. Wenn die sagen von der Bar keine Photos dann darfst du von der auch keine machen. Bei den Photos die du gemacht hast besitzt der Photograph das Urheberrecht (er ist ja nun mal der Urheber ;D) und darf bestimmen in welcher Weise das Photo "gebraucht" wird... ob er es veröffentlicht, verkauft, drucken lässt usw..
Dem gegenüber steht das Recht am eigenen Bild. Wenn Personen im Vordergrund zusehen sind und quasie den Hautptinhalt des Photos bieten (was ja bei Partyphotos oft der Fall ist) - Haben die ab gelichteten jederzeit das Recht die Veröffentlichung ihres Gesichts zu verbieten. - Wenn nur eine Person das nicht will dürfte z.B. eine verpixelung des Gesichts reichen. Das Recht am eigenen Bild sticht hier das Urheberrecht.
Insofern du allerdings ein Photo von einer großem Menge an Personen machst an einem Ort in der "Öffentlichkeit" - wobei eine Disco oder Party da auch dazu zählen dürfte - kann die große Menge dagegen keinen Einspruch einlegen. Wo die Grenze zwischen "Massenbild" und "Gruppenphoto" ist - wird wohl im Einzelfall nur ein Richter entscheiden :D
 

jpsonics

Spinner

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an einem Ort in der "Öffentlichkeit" - wobei eine Disco oder Party da auch dazu zählen dürfte -
Ich bin zwar kein Anwalt, aber das bezweifle ich. Die Disco/Bar/Kneipe ist NICHT öffentlicher Raum. Es ist Privateigentum. Und wenn ich als Betreiber nicht möchte, dass in meinem Betrieb Fotos gemacht werden, ist das so und man hat sich daran zu halten.
Man muss die Gäste vorher natürlich auch drauf hinweisen. Genauso wie ich meine Gäste darauf hinweisen muss, dass evtl. Bilder gemacht und veröffentlicht werden. Wer damit ein Problem hat, kann natürlich jederzeit sein Recht am eigenen Bild verlangen.
Und so wie der Gast einer Bild-/Videoaufnahme widersprechen kann, kann auch der Betreiber/Pächter sein Hausrecht einbringen. Wenn er nicht möchte, dass von der Veranstaltung Bilder/Videos gemacht werden, dann hat man sich auch daran zu halten. Ob es nun Geschäfts fördernd ist steht auf nem anderen Blatt.

Hier stellt sich IMHO nur die Frage ob der Betreiber schon im Vorfeld (also mit einem Plakat oder sonst wie) darauf hingewiesen hat, dass keine Ton-/Bildaufnahmen gemacht werden dürfen. Wenn er das gemacht hat, dann darf er bzw. seine rechte Hand (alias Türsteher) auch die Löschung der Bilder verlangen und durchsetzen.
 

UrinHolz

drauf gepieselt!

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  • #11
Meinst Du wirklich Lachgas oder nur Propan/Helium etc?

Lachgas ist ein Medikament. Damit bekommen die Party-Leute andere Probleme.
Ja, die Partydroge Lachgas. Ich habe leider nicht herausgefunden, inwiefern der Verkauf zum Drogenkonsum (an minderjährige übrigens) legal ist. Grundlegend illegal ist es meines Wissens nicht.
Der Konsum dessen ist übrigens bei uns hier (Schweiz) ganz normal.
 

DrDuke

Captain..Wayne???

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Kann man ja auch in fast jedem Laden kaufen:
41176.gif
Risiken und Nebenwirkungen
Leichte Übelkeit, Kopfschmerzen; bei exzessivem und unsachgemässem Konsum Bewusstlosigkeit, Blutdruckabfall, Herzrhythmusstörungen, schlimmstenfalls Tod durch Atemlähmung. Erstickungsgefahr bei ungenügender Sauerstoffzufuhr, erhöhte Verletzungsgefahr durch Stürze beim «Wegtreten».
Langzeitrisiken:
Der Dauergebrauch von Lachgas belastet das Nervensystem und führt zu einem Mangel an Vitamin B12 (Gefahr gestörter Zellfunktion und temporärer Unfruchtbarkeit). Psychische Abhängigkeit ist möglich.

http://eve-rave.ch/drugs/67-lachgas

Haben wir früher auf Partys auch manchmal gemacht, ballert ziemlich deftig rein und vermutlich ballert es die Hirnzellen auch genau so deftig raus.... :D

Der Konsum dessen ist übrigens bei uns hier (Schweiz) ganz normal.
Normal würde ich jetzt nicht behaupten, aber an Electro/Goa Partys durchaus öfters anzutreffen...
 

Mr_J

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Gar so schlimm kann es ja nicht sein, wenn es immer noch regulär als Betäubungsmittel verwendet wird.

MfG
Mr. J
 

UrinHolz

drauf gepieselt!

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  • #14
@DrDuke:
Bei mir (auf dem Lande) ist der Konsum durchaus bei "normalen" Partys gang und gäbe. Aber ich glaube du hast Recht damit, dass der Ursprung aus der Goa Szene kommt.

@Mr_J:
Nein, ist es nicht wirklich. Aber kiffen ist auch nicht schlimm :p Ich denke es ist nur eine Frage der Zeit, bis der nicht medizinische Verkauf bei uns illegal ist.
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Dann bin ich wohl einer der wenigen, der diese N[SUB]2[/SUB]O-Kapseln wirklich nur zum Sahne aufschäumen nutzt.

Warum sieht ein Ballon mit Lachgas anders aus als mit Helium?

Bei Heliumballons muss ich halt immer an die Dinger von der Kirmes denken. Und wenn auf Fotos deutlich wird, dass Ballons verkauft werden und die Leute das einatmen, kann sich jeder, der die Bilder auf Facebook sieht, relativ leicht zusammenreimen, was da passiert. Und dann stehen vielleicht auch relativ zügig Vertreter der staatlichen Exekutive vor der Tür.
 

UrinHolz

drauf gepieselt!

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  • #16
Mir ist natürlich klar, dass die Veranstalter keine solche Fotos veröffentlicht haben wollen, weil die Legalität zumindest fraglich ist. Aber was ich nicht einsehe ist, dass das nicht vorher kommuniziert wurde. Und dass dann verlangt wird die Fotos zu löschen sehe ich schon gar nicht ein. Hätten sie gesagt sie dürfe sie nicht veröffentlichen, dann okay.
 

DrDuke

Captain..Wayne???

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Naja aber Du musst schon zugeben das solche Bilder zumindest sehr fragwürdig sind, und auch wenn es den meisten im Rausch egal ist wenn sie dabei Ab-gelichtet werden, irgendwann bereut man so was immer!
Besonders wenn das Zeug noch hoch geladen wird...

Ausserdem bin ich der Meinung das nicht alles immer der ganzen Öffentlichkeit präsentiert werden muss, im Gegenteil, was ich nicht weiss macht mich nicht heiss...
 

Mr_J

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[...] Aber was ich nicht einsehe ist, dass das nicht vorher kommuniziert wurde. Und dass dann verlangt wird die Fotos zu löschen sehe ich schon gar nicht ein. Hätten sie gesagt sie dürfe sie nicht veröffentlichen, dann okay.

Das Fotoverbot könnte zumindest in Deutschland sehr gut durch das Hausrecht abgedeckt sein. Darüber hinaus handelt es sich ja immer noch um eine nichtöffentliche Veranstaltung, so dass ihr für jedes Foto sowieso nochmal die Einverständniserklärung jeder einzelnen abgebildeten Person einholen müsstet, bevor ihr das Ganze überhaupt veröffentlichen dürft.

MfG
Mr. J
 

Munro

NGBler

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Die Trennung zwischen Fotografieren und Veröffentlichen steht meines Wissens nach nur noch im Gesetz, die Gerichte haben schon lange bei praktisch jeder Fotografie eine Veröffentlichungsabsicht konstruiert, ob du nun Willens warst zu veröffentlichen oder nicht, spielt also keine Rolle, mal ganz unabhängig vom Hausrecht und nur bezogen auf die Bildrechte der Abgebildeten. Bei denen reicht es dann aber auch schon, wenn das Einverständnis erkennbar ist, z.B. durch Posen fürs Foto. Da muss man nicht mit Verträgen durch die Gegend rennen, gerade wenn jedem bekannt ist, dass die Fotos immer im Internet landen.

Was den Hausherren anbelangt wäre die Frage interessant, ob bei solchen Veranstaltungen Fotografieren erlaubt ist, wenn es nicht ausdrücklich (z.B. per Schild) verboten ist, oder ob es verboten ist, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist (z.B. per Absprache).

Letztendlich ist die ganze Diskussion im konkreten Einzelfall aber müßig, weil der Fotograf die Fotos ja tatsächlich nicht veröffentlichen möchte, was zwar rechtlich erst mal wohl egal sein wird, aber ganz praktisch natürlich die Möglichkeit eröffnet, die gelöschten Fotos zu Hause in aller Ruhe wiederherzustellen, was völlig unbemerkt vom Hausherren bleibt, solange davon nichts im Internet auftaucht.
 

Mr_J

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[...]Letztendlich ist die ganze Diskussion im konkreten Einzelfall aber müßig, weil der Fotograf die Fotos ja tatsächlich nicht veröffentlichen möchte[...]

Die Absicht war ja offensichtlich vorhanden, siehe Zitat:
[...]dafür werden die Bilder öffentlich hochgeladen[...]

Ich würde weiterhin davon ausgehen, dass der Hausherr jederzeit die Entscheidungsgewalt darüber hat ob und welche Fotos bei ihm gemacht werden dürfen, selbst wenn er mittendrin entscheidet doch keine Fotos haben zu wollen.

MfG
Mr. J
 
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