Neuinterpretation von Unschuldsvermutung durch Maischberger

KaPiTN

Boomer ♪♪♫♪♫♫♪
Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
22.329
Gefunden habe ich es, durch einen Hinweis in einer Kolumne von Thomas Fischer. Gesendet wurde es in der Sendung Maischberger.

Allgemein bedeutet die Unschuldsvermutung, daß jemand solange als unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld von einem Gericht festgestellt wurde.

Nicht so bei Frau Maischberger. Da bedeutet Unschuldsvermutung, daß jemand, wenn ein Gericht seine Unschuld festgestellt hat, er vermutlich unschuldig ist. Oder man kann auch sagen, vielleicht oder möglicherweise. Man weiß es halt nicht.

Wie kann man jemanden mit so einer Auffassung öffentlich rechtlich auftreten lassen?

[video=picflash;5_edit9PFZ1J.webm]https://www.picflash.org/picture.php?key=9PFZ1J&action=show[/video]
 
Was soll man dazu sagen? Die ÖR sind ein weites Feld mit reichlich Sumpfblüten.
Jedenfalls kann man von einer hoch bezahlten ÖR-Polittalkerin erwarten, dass sie die Grundsätze des Rechtsstaates gelernt hat.
 
Ich vermute mal Frau Maischberger konsumiert eh zuviel Drogen....

--- [2019-09-14 02:07 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Hab gerade dazu einen sehr gut geschriebenen Kommentar aus Spiegel Online gefunden:
 
Zurück
Oben