• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Nach eigener Absage erneut bewerben?

FlY

..away

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Hallo,

ich benötige einen guten Rat, und zwar habe ich mich vor einem ca. 3/4 Jahr bei einem Unternehmen beweorben, natürlich auch bei anderen Unternehmen. Bei dem Unternehmen wo ich mich nun wieder bewerben möchte, hatte ich ein Vorstellungsgespräch, allerdings lief es bei anderen Unternehmen besser, und ich habe mir nicht allzu große Hoffnungen gemacht.

In der zwischenzeit habe ich von einem anderen Unternehmen eine Zusage bekommen, und diese auch angenommen. Der Fehler, den ich begangen habe war nun folgender:

Das Unternehmen bei welchem ich mich nun wieder bewerben möchte hat angerufen, ich habe zurückgerufen, sie sagten dass sie mich gern noch einmal einladen würden. Und fragten wie es bei mir aussehe, ich sagte daraufhin ohne wirklich nachzudenken, dass ich bereits was habe was nächer ist ich aber das Unternehmen sehr gut finde.

Man muss dazu sagen, dass meine jetzige Ausbildungsstelle 5km weg ist und die andere knapp 30.

Allerdings würde ich nun doch lieber bei dem Unternehmen anfangen welches weiter weg ist. Und spiele mit dem Gedanken mich dort neu für ein Jahr später zu bewerben. Ich würde dann sozusagen bei unternehmen A das erste Jahr machen und bei Unternehmen B nocheinmal.

Was haltet ihr davon?

Liebe Grüße

--- [2014-05-10 14:45 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Ein weiterer Grund wäre auch noch persönlich, dass ich bei dem Unternehmen wo ich mich neu bewerben mag mehr lernen würde, und es auch noch besser darsteht. Es war echt ein riesiger Fehler :(
 

abusus

/RLF:2002-Q

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Wenn dich die Firma schon zum zweiten Gespräch eingeladen hat war das ein gutes Zeichen auf jedenfall sind sie interessiert gewesen. Ich würde es auf jeden fall Versuchen, mehr als ein nein kann es nicht geben. Die Bewerbung musst du aber umschreiben, bloß nicht die selbe zusenden, die werden abkopiert und gespeichert.

Ich wünsch dir viel Erfolg
 

Ruby

Just add Sun

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Na ja, aber er hat ja schon den Vertrag mit dem anderen Betrieb. Da müsste er auch Kündigungsfristen beachten.
 

Hector

Board-Paladin

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In der Regel hat er 6 Monate Probezeit. In dieser kann sowohl Firma als auch Mitarbeiter kündigen bzw er kann ohne Fristen jederzeit gehen.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
6 Monate? Dafuq? Ich hatte schon immer nur 4. Ich glaube, dass das mittlerweile auch ne Höchstgrenze ist.
 

Ruby

Just add Sun

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Gallifrey
Er ist aber a) in Ausbildung und b) weiß keiner bisher, wie lange er dort bleiben wird und c) was im Ausbildungsvertrag steht.
 

Hector

Board-Paladin

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Gerade in Ausbildung hat man Probezeit. Die mag variieren, ich hatte mein ganzes Leben, in jedem Betrieb, egal ob als Azubi oder normaler Angestellter IMMER Probezeit und es waren IMMER 6 Monate.
Aber darum geht's ja nicht.
Fakt ist, wenn du dort hin willst, mach nicht lange rum und ruf dort direkt an. Rest kann man dann klären.
 

Seedy

A.C.I.D

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Er hat immer eine Probezeit. aber das ist doch völlig Wumpe wenn er erst zum 2. jahr in den anderen betrieb will, muss er sich eben fristgerecht bewerben und den alten job fristgerecht kündigen.

Wenn er sofort Wechseln will, sollte er das mit der neuen Firma ab kaspern bevor in der alten die Probezeit abläuft.

Gesetzliche Probezeit
Bei der Probezeit in der Ausbildung gilt laut Berufsbildungsgesetz: Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 Berufsbildungsgesetz). Üblich ist eine Dauer von vier Monaten.
Die Probezeit in der Ausbildung hat eine wichtige Bedeutung - Azubi und Ausbilder sollen prüfen, ob sich der Azubi für den richtigen Beruf und Betrieb entschieden hat.>
 

Tourgott

für immer™

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Es handelt sich um eine Ausbildung im selben Beruf, ja?
In dem Fall ist auch ein nahtloser Wechsel möglich, sodass du dein erstes Ausbildungsjahr im UN1 absolvieren kannst und die restlichen zwei Jahre in UN2. Sprich hierzu am besten mal mit der IHK.
 

FlY

..away

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  • Thread Starter Thread Starter
  • #10
Wäre natürlich super, wenn ich direkt im 2. Lehrjahr weitermachen könnte, allerdings weiß ich nicht ob sie das machen. Wäre aber auch bereit wieder im ersten anzufangen. Meine Probezeit beträgt 3 Monate, dass würde heißen, dass ich in der Zeit schon von meinem Wunschunternehmen eine Zu - oder Absage bekommen habe.
 

Seedy

A.C.I.D

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@FlY: im ersten musst du in den seltensten Fällen bis NIE wieder anfangen.
 
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