Minijob ohne Anmeldung beim Hauptarbeitgeber

Feuerfurz

Shit Magnet
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15 Juli 2013
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Moin,
laut Arbeitsvertrag sind Nebentätigkeiten ja genehmigungspflichtig seitens des Arbeitsgeber. Aber angenommen ich nehme einen 450€-Job ohne Meldung beim AG an, wie soll der AG dass denn eigentlich rausbekommen?

MfG
 
Über die Steuern z.b.
oder hören sagen....

Wenn du mitten im Wald gegen einen Baum pinkelst, ist das auch verboten...wie soll das Ordnungsamt das mitbekommen?
 
Aber wenn er es irgendwie doch rausfindet, hat der TS im Zweifel die sprichwörtliche A...karte. Da reicht schon irgendjemand, der ihn nicht mag etc.
 
Es gibt die dümmsten Zufälle und ein Nebenjob ist ja auch keine Sache, die nur ein einziges Mal gemacht wird. Also steigt das Entdeckungsrisiko ziemlich.

Im Entdeckungsfall ist eine Kündigung sehr wahrscheinlich. Also warum das Risiko eingehen? Nur weil es genehmigungspflichtig ist, ist es ja noch nicht verboten. Warum also partout nicht vorher einfach fragen?
- Bist du noch Azubi, ist eine Ablehnung einer Nebentätigkeit sehr wahrscheinlich, schließlich soll der Azubi seine volle Kraft in die Ausbildung und Prüfungsvorbereitung stecken.
- Willst du bei einem Konkurrenzunternehmen jobben, Ablehnung fast 100 %ig sicher.
Bei allen anderen Konstellationen sind Arbeitgeber durchaus einsichtig. Solange für die kein Nachteil entsteht. Beispiel: Du trägst von 4.00-6.00 Uhr Zeitungen aus, mußt um 8.00 Uhr im Betrieb sein und bist dort völlig k.o und unkonzentriert, weil du todmüde bist. Dann wird dir der Nebenjob ziemlich schnell verboten, auch wenn du beteuerst, dass deine Müdigkeit andere Gründe hat.
 
Da fehlt noch der Hinweis aufs Arbeitszeitgesetz. Selbst wenn man auf der Hauptarbeit fit ist, dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen bei der Arbeitszeit nicht überschritten werden.

Ansonsten gilt Im Umkehrschluss:


Dem Kläger ist mithin nicht jede Nebentätigkeit verboten, sondern er hat lediglich zuvor die Zustimmung der Beklagten einzuholen. Ein solcher Erlaubnisvorbehalt berechtigt den Arbeitgeber nicht, die Aufnahme einer Nebentätigkeit willkürlich zu verwehren. Sofern keine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung der Zustimmung.

Bei allen anderen Konstellationen haben die Arbeitgeber also gar keine Wahl, als einsichtig zu sein. Einfach so eine Nebentätigkeit ablehnen ist nicht drin.
Der Arbeitgeber muss sein berechtigtes Interesse an einem Verbot dann schon nachweisen.

laut Arbeitsvertrag sind Nebentätigkeiten ja genehmigungspflichtig seitens des Arbeitsgeber.
Gilt übrigens tatsächlich nur dann, wenn per Arbeits- oder Tarifvertrag eine Genehmigungspflicht vereinbart wurde.
Andernfalls muss man dem AG überhaupt nichts mitteilen. Wie jemand seine Freizeit verbringt, ist Jedermann selbst überlassen.
Ausnahme bilden hier auch wieder die betrieblichen Interessen des AG.
 
Sag das mit den Arbeitszeiten mal den vielen Menschen, die 2 oder gar 3 Jobs haben, um überhaupt über die Runden zu kommen..... da sehe ich das kleinste Problem.
Ansonsten wie gehabt. Wo kein Kläger, da kein Richter.
 

Richtig. Meinst von denen hält sich irgendeiner an irgendwelche Arbeits- und Pausenzeiten? Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen bei Arbeitszeiten heutzutage niemanden interessieren. (In der Praxis.) Somit fällt das eben einfach nur als Argument weg...
 
Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen bei Arbeitszeiten heutzutage niemanden interessieren. (In der Praxis.)

Naja, also bei meinem Arbeitgeber gibt's am nächsten Tag erstmal einen Anruf aus der Personalabteilung, wenn man die tägliche Höchstgrenze über-, oder die Pause zwischen zwei Arbeitstagen unterschritten hat.
Wenn die tatsächlichen Arbeitszeiten beim Zweitjob für den AG ersichtlich wären, würde er sich dafür sicherlich auch interessieren.

Wenn kein wichtiger Grund gegen die Genehmigung eines Zweitjobs spricht (gleiche Branche, schlechte Arbeitszeiten und damit schlechtere Arbeitsleistung des AN, etc), wird der AG den Job aber auch genehmigen. Afaik muss er das auch.
 

Ich meinte natürlich hauptsächlich bez. von Nebenjobs.

Aber auch so haben viel zu viele Leute viel zu viele Überstunden. Entweder, weil sie es freiwillig tun, oder eben Angst haben gekündigt zu werden.
Naja, back2topic.
 
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