• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Minijob ohne Anmeldung beim Hauptarbeitgeber

Feuerfurz

Shit Magnet

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Moin,
laut Arbeitsvertrag sind Nebentätigkeiten ja genehmigungspflichtig seitens des Arbeitsgeber. Aber angenommen ich nehme einen 450€-Job ohne Meldung beim AG an, wie soll der AG dass denn eigentlich rausbekommen?

MfG
 

Seedy

A.C.I.D

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Über die Steuern z.b.
oder hören sagen....

Wenn du mitten im Wald gegen einen Baum pinkelst, ist das auch verboten...wie soll das Ordnungsamt das mitbekommen?
 

The_Emperor



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Bekommt er garnicht mit solange du das alles schön unversteuert machst.
 

Lokalrunde

Schneehasen-Administrator
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im Tiefschnee
Aber wenn er es irgendwie doch rausfindet, hat der TS im Zweifel die sprichwörtliche A...karte. Da reicht schon irgendjemand, der ihn nicht mag etc.
 

Schulterfraktur

Erwachsen

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Im Hier und Jetzt
Es gibt die dümmsten Zufälle und ein Nebenjob ist ja auch keine Sache, die nur ein einziges Mal gemacht wird. Also steigt das Entdeckungsrisiko ziemlich.

Im Entdeckungsfall ist eine Kündigung sehr wahrscheinlich. Also warum das Risiko eingehen? Nur weil es genehmigungspflichtig ist, ist es ja noch nicht verboten. Warum also partout nicht vorher einfach fragen?
- Bist du noch Azubi, ist eine Ablehnung einer Nebentätigkeit sehr wahrscheinlich, schließlich soll der Azubi seine volle Kraft in die Ausbildung und Prüfungsvorbereitung stecken.
- Willst du bei einem Konkurrenzunternehmen jobben, Ablehnung fast 100 %ig sicher.
Bei allen anderen Konstellationen sind Arbeitgeber durchaus einsichtig. Solange für die kein Nachteil entsteht. Beispiel: Du trägst von 4.00-6.00 Uhr Zeitungen aus, mußt um 8.00 Uhr im Betrieb sein und bist dort völlig k.o und unkonzentriert, weil du todmüde bist. Dann wird dir der Nebenjob ziemlich schnell verboten, auch wenn du beteuerst, dass deine Müdigkeit andere Gründe hat.
 

bevoller

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Da fehlt noch der Hinweis aufs Arbeitszeitgesetz. Selbst wenn man auf der Hauptarbeit fit ist, dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen bei der Arbeitszeit nicht überschritten werden.

Ansonsten gilt Im Umkehrschluss:
http://www.ra-kotz.de/nebentaetigkeit1.htm

Dem Kläger ist mithin nicht jede Nebentätigkeit verboten, sondern er hat lediglich zuvor die Zustimmung der Beklagten einzuholen. Ein solcher Erlaubnisvorbehalt berechtigt den Arbeitgeber nicht, die Aufnahme einer Nebentätigkeit willkürlich zu verwehren. Sofern keine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung der Zustimmung.

Bei allen anderen Konstellationen haben die Arbeitgeber also gar keine Wahl, als einsichtig zu sein. Einfach so eine Nebentätigkeit ablehnen ist nicht drin.
Der Arbeitgeber muss sein berechtigtes Interesse an einem Verbot dann schon nachweisen.

laut Arbeitsvertrag sind Nebentätigkeiten ja genehmigungspflichtig seitens des Arbeitsgeber.
Gilt übrigens tatsächlich nur dann, wenn per Arbeits- oder Tarifvertrag eine Genehmigungspflicht vereinbart wurde.
Andernfalls muss man dem AG überhaupt nichts mitteilen. Wie jemand seine Freizeit verbringt, ist Jedermann selbst überlassen.
Ausnahme bilden hier auch wieder die betrieblichen Interessen des AG.
 

Hector

Board-Paladin

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Sag das mit den Arbeitszeiten mal den vielen Menschen, die 2 oder gar 3 Jobs haben, um überhaupt über die Runden zu kommen..... da sehe ich das kleinste Problem.
Ansonsten wie gehabt. Wo kein Kläger, da kein Richter.
 

Hector

Board-Paladin

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@bevoller:
Richtig. Meinst von denen hält sich irgendeiner an irgendwelche Arbeits- und Pausenzeiten? Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen bei Arbeitszeiten heutzutage niemanden interessieren. (In der Praxis.) Somit fällt das eben einfach nur als Argument weg...
 

Maxwell

NGBler

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Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen bei Arbeitszeiten heutzutage niemanden interessieren. (In der Praxis.)

Naja, also bei meinem Arbeitgeber gibt's am nächsten Tag erstmal einen Anruf aus der Personalabteilung, wenn man die tägliche Höchstgrenze über-, oder die Pause zwischen zwei Arbeitstagen unterschritten hat.
Wenn die tatsächlichen Arbeitszeiten beim Zweitjob für den AG ersichtlich wären, würde er sich dafür sicherlich auch interessieren.

Wenn kein wichtiger Grund gegen die Genehmigung eines Zweitjobs spricht (gleiche Branche, schlechte Arbeitszeiten und damit schlechtere Arbeitsleistung des AN, etc), wird der AG den Job aber auch genehmigen. Afaik muss er das auch.
 

Hector

Board-Paladin

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@Maxwell:
Ich meinte natürlich hauptsächlich bez. von Nebenjobs.

Aber auch so haben viel zu viele Leute viel zu viele Überstunden. Entweder, weil sie es freiwillig tun, oder eben Angst haben gekündigt zu werden.
Naja, back2topic.
 
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