Hauskauf/Makler - kurze Frage

Tedious

Habs überlebt
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Hesse d.Gottes Gnade
Moin zusammen,

hab keinen passenderen Bereich gesehen, gerne mag mich aber auch ein Kollege verschieben.

Ausgangslage: Ich habe vor 1 Monat Eigenbedarf bekommen, muss aus der Wohnung, suche ein Haus. Nun verkauft jemand den ich seit ich Kind bin kenne sein Haus (in unserem Ort), hat aber einen Makler. Gemacht hat der nicht wirklich viel, 4 unscharfe Bilder auf Immoscout gestellt... Unabhängig von Immoscout weiß ich dass er das Haus verkauft, hab ihn angerufen und mir das Haus letztes Wochenende angeschaut. Spiele mit dem Gedanken es zu kaufen, den Makler hab ich bislang noch nicht gesehen. Ich habe dementsprechend dem Makler auch nichts unterschrieben, kein Nachweis etc...

Wie schaut das rechtlich aus? MUSS ich den Makler bezahlen, dafür dass er eh nix gemacht hat und ich mich selbst um alles gekümmert habe? Fände das schon hart wenn ich 10k € zahlen müsste wenngelich er mit meiner Suche, der Besichtigung und den Gesprächen/Verhandlungen nichts zu tun hat?! Jemand eine fundierte Antwort?

Danke, Tedious
 
Hast du den Makler beauftragt? Wenn nicht muss der Auftraggeber den Makler zahlen dachte ich. Zumindest seit 2015 das Gesetz dahingehend geändert wurde. Es sollte also das Bestellerprinzip gelten.
 
Achtung Halbwissen:
Ist es nicht so das seit letzten Jahr gesetzlich geregelt ist, das derjenige den Makler bezahlt der ihn beauftragt hat?

Edit: zu langsam ;)
 
Das Bestellerprinzip gilt meines Wissens nur bei Vermietungen, nicht aber bei Käufen.
 
Dann müsst ihr wohl ausknobeln :D Wenn du den gut kennst - könnt ihr das dann nicht evtl teilen?

PS: Ich finde das was die Makler abziehen auch eine echte Frechheit. Mein Makler konnte mir noch nicht mal sagen ob ich eine Waschmaschine in den Keller stellen darf und wo z.B. gelbe Säcke aufbewahrt werden. Der kassiert dann knapp 2000€ für einfach nix. Wahnsinn.
 
Beim zahlt in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg in der Regel nur der Käufer eine Maklerprovision, während in den übrigen Bundesländern Verkäufer und Käufer sich zumeist die Maklerprovision teilen.

Quelle

Du kennst doch den Verkäufer. Ruf an und frage nach dem Preis und ob da eventuell Maklerprovisionen anfallen. Vielleicht hat der Verkäufer ja keinen Maklervertrag abgeschlossen.

Gruß
Baer
 
PS: Ich finde das was die Makler abziehen auch eine echte Frechheit. Mein Makler konnte mir noch nicht mal sagen ob ich eine Waschmaschine in den Keller stellen darf und wo z.B. gelbe Säcke aufbewahrt werden. Der kassiert dann knapp 2000€ für einfach nix. Wahnsinn.

In Stuttgart sicherlich. Hier auf dem Land betreut ein Makler ein Objekt in der Regel zwischen 2 und 4 Jahre. Da sieht die Relation ganz anders aus.
 
Dein Freund soll den Maklervertrag prüfen. Eventuell findet man Verstöße die eine außerodentliche Kündigung ermöglichen.
Bzw prüfen wie lange der Vertrag noch läuft und aussitzen. Manchmal sind auch Vereinbarungen im Vertrag gelistet für den Fall, dass ein Käufer ohne Einwirkung des Maklers gefunden wird (wie in deinem Fall).

Nebst der Maklerfrage um ggf Zeit zu gewinnen:
Auch wenn du wegen Eigenbedarf gekündigt wurdest, kannst du erstmal Widerspruch einlegen und auf mehr Zeit pochen für die Kaufabwicklung eines Hauses.
Würde folgende Schreiben weiterhin mit der Bitte um mehr Zeit widersprechen. Ernst wird es erst ab einer Räumungsklage. Soweit kommt es trotz irgendwelcher Drohungen von irgendwelchen Anwälten im seltesten Fall insbesondere wenn der Mieter "nur mehr Zeit" braucht; ist aber auch abhängig welcher Eigenbedarf angegeben wurde und die daraus resultierende Dringlichkeit."
Argumentieren kann man hier, dass eine Übergangswohnung bis zum Kauf des Hauses eine außerodentlich hohe finanzielle Belastung bedeuten würde.
 
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  • #10
Danke schon mal für die Hinweise! Ich bin mir da echt unsicher - wenn ich den Makler nicht sehe und ihm seinen Wisch nicht unterschreibe müsste das - wenn ich das richtig verstanden habe - für ihn nicht reichen. Er muss ja nachweisen dass der Verkauf durch seine Arbeit zustande kam?!
 
Normalerweise wird ein Maklervertrag zw. Verkäufer und Makler gemacht. Der Käufer ist da außen vor.
Sonst würde man sich vom Makler eine Wohnung zeigen lassen und dann mit dem Verkäufer direkt ins Geschäft kommen.
Der Verkäufer würde mehr verdienen und der Käufer würde sparen.

Natürlich kannst du den Kauf mit dem Freund direkt tätigen - nur wird der Makler sich dann auf den Vertrag berufen und bei seinem Vertragspartner dann sein Geld einfordern.

Es ist halt abhängig davon was im Maklervertrag steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt.
§ 652 I 1 BGB

Mal als Hinweis wonach du suchen musst.
 
Alter Schwede... sorry Leute, aber wird ja schon wieder sehr viel Falsches geschrieben (ab und zu auch etwas Richtiges) und einiges durcheinander gebracht, daher noch ein paar Infos von jemandem, der seit 7 Jahren böser Makler ist...

Bestellerprinzip: Wurde schon gesagt, gilt nur für den Mietmarkt, nicht für Verkaufsobjekte.

Mietpreisbremse: Ist totaler Schwachsinn, hat mit dem Hausverkauf hier aber rein gar nichts zu tun. Bestellerprinzip und Mietpreisbremse sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe.

Wie die Provisionen in einzelnen Ländern laut Immobilienscout aufgeteilt werden hat überhaupt keinen juristischen Hintergrund, sondern hat etwas mit den Märkten vor Ort zu tun.

Zu deinem eigentlichen Anliegen: Der wichtigste Beitrag kam hier von Seonendseounli.

Der Immobilienmakler muss nachweisen können, dass seine Tätigkeit zum Abschluss des Kaufvertrages geführt hat. Wenn du ihn nicht kontaktiert hast bist du da auf der sicheren Seite und musst auch nichts zahlen, gleiches gilt für deinen Kumpel.

Verhandelst du jetzt also direkt mit deinem Kumpel, ihr einigt euch und der Kumpel verkauft dir das Haus, bekommt der Makler auch keine Provision, da er mit dem Abschluss zwischen euch auch nichts zu tun hatte.

Der Großteil der Makler hat in ihren Verträgen, die sie mit dem Verkäufer schließen, eine Klausel die den Eigentümer verpflichtet nicht selbst an einen Käufer zu verkaufen, ohne den Makler. Diese Klauseln sind aber im Zweifelsfall nicht haltbar, das solltest du deinem Kumpel vielleicht direkt mitteilen.

mfg JP
 
Im Zweifelsfall müsste man sich halt die Kasuistik zu dem genannten Paragraphen anschauen, auch in Verbindung mit AGB-Recht (um zu klären ob und welche Ansprüche der Makler aus dem Vertrag gegenüber dem Besteller hat).
 
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  • #15
Danke für die Infos. So bzw. so ähnlich meinte ich auch das verstanden zu haben. Aber: es geht mir nicht um einen "bösen Makler" ;) Wenn der einen guten Job macht soll der auch sein Geld bekommen! Aber in meinem Fall, wenn er null Arbeit hat, ich kein Exposé bestellt/bekommen habe, er keinen Kontakt herstellt und auch sonst in keiner Art und Weise involviert ist... denn sehe ich das irgendwie nicht ein ;) Habe aber z.B. kein Problem mit ihm meinetwegen 500€ zu bieten um seine Auslagen zu decken - was sich in dem Fall, soweit ich das überblicken kann, auch nur um ein lieblos zuammengerot**es Immoscout-Angebot handet, mit 4 unscharfen Bildern und 2 Zeilen Text.

@Seonendseounli - auch danke für den hinweis auf den passeneden §!
 
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