linkinpark2020
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Servus zusammen,
ohne mich auf einen konkreten Sachverhalt zu beziehen, interessiert mich, ob eine gültige Rechtsprechung für die Erhebung von Bearbeitungsgebühren existiert.
Konkret geht es um die Frage, ob die Bearbeitungsgebühr einen bestimmten Prozentsatz des Warenwertes übersteigen darf. Beispiel: Zu einem Warenwert von 10 Euro werden 10 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben - ist das zulässig? Gibt es diesbezüglich Richtwerte? Und greift dieser Richtwert auch bei vorherigem eigenen Verschulden (z.B. ein vergessenes Bahnticket, welches anschließend nachgereicht wird, jedoch 10 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben werden)?
Danke und liebe Grüße!
ohne mich auf einen konkreten Sachverhalt zu beziehen, interessiert mich, ob eine gültige Rechtsprechung für die Erhebung von Bearbeitungsgebühren existiert.
Konkret geht es um die Frage, ob die Bearbeitungsgebühr einen bestimmten Prozentsatz des Warenwertes übersteigen darf. Beispiel: Zu einem Warenwert von 10 Euro werden 10 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben - ist das zulässig? Gibt es diesbezüglich Richtwerte? Und greift dieser Richtwert auch bei vorherigem eigenen Verschulden (z.B. ein vergessenes Bahnticket, welches anschließend nachgereicht wird, jedoch 10 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben werden)?
Danke und liebe Grüße!