Gewerbe trotz anonymem Hosting

Anonion

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26 Feb. 2015
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Hallo zusammen,
hab mir mal für den Thread einen zweiten Account angelegt, hoffe das geht in Ordnung. :p

Folgendes Szenario:

Ich möchte eine Webseite online stellen, bei dem Thema ist die Rechtslage hier in D aber etwas undurchsichtig. Dabei soll später dann möglicherweise auch Werbung geschalten werden.
Um hier auf Nummer sicher zu gehen habe ich mir gedacht, dass ich das ganze anonym hoste, auch um mich vor Abmahnungen zu schützen.

Jetzt stellt sich aber mir die Frage, wie ich das am sinnvollsten umsetze, vor allem möchte ich eigentlich auch nicht in die Steuerhinterziehung reingeraten und möchte deshalb, wenn nötig, ein Gewerbe anmelden. Irgendwie hab ich aber das blöde Gefühl, dass sich das gegenseitig ausschließt. :D

Vielleicht kann mir ja jemand einen kleinen Denkanstoß geben. :)

Edit: Merke gerade dass ich wohl nicht 100% im richtigen Bereich bin, der technische Aspekt soll aber auch nicht ganz außen vor gelassen werden.
 
Als deutsche Firma musst du dich theoretisch an deutsche Gesetze halten.
Anonyme Domain und evtl. illegale Inhalte aber Geld durch Werbung einstreichen? Wird vermutlich nichts.
 
Ums kurz zu machen, entweder du gehst den "steuerschonenden" illegalen Weg, oder du machst es steuerrechtlich korrekt, musst aber dann einiges an Geld investieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
Geh zu einem in der Materie bewanderten Steuerberater und lass dich informieren. Alles andere kannste knicken. Die ganzen Offshore Anbieter kannste in die tonne kloppen, wenn du nicht schon vorher genau informiert bist. Auf deren Beratung solltest du tunlichst verzichten.
Das Problem ist, dass selbst legale selbst erdachte Konstruktionen bei den Finanzbehörden alle Alarmglocken schrillen lassen, was dann zum bekannten Prozedere fürht.
Einknasten, bis der Verdächige einknickt, eine sehr hohe Sicherheitsleistung hinterlegt, dann der Beschuldigte selbst alles haarklein offen legt, was er dann meist nicht kann, da er bei der Gründung und Führung der Firma keine professionelle Beratung hatte.

Kampfmelone schrieb:
Als deutsche Firma musst du dich theoretisch an deutsche Gesetze halten.
Man muss sich anl alle Gesetze aller EU Staaten halten, da man sonst per EU Haftbefehl dorthin ausgeliefert werden kann, auch wenn man in Deutschland völlig legal gehandelt hat. Reist man auch mal ins Ausland, dann hat man sich an alle Gesetze aller Staaten der Welt zu halten.
Ich persönlich würde in der Tat auch bei völlig legalen handelnden Internetfirmen eine anonymisierende Konstruktion wählen, da man sonst immer mit einem Bein in irgend einem Knast steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Widerstand vom Finanzamt wird sehr gering sein, wenn du Gewinne versteuern willst. Bau ihnen eine goldene Brücke und richte eine shadow domain ein.
 
Der Widerstand vom Finanzamt wird sehr gering sein, wenn du Gewinne versteuern willst.
Das Finanzamt will jegliche Transaktionen die einer Firma bzw natürlichen Person zuzurechnen sind nachvollziehen können.
Alles was dem auch nur ansatzeise zuwider läuft, lässt bei ihnen die Alarmglocken leuten. Darum rate ich hier zu einem Professionisten, der Ahnung in diesem Bereich hat und das so ausgestalten kann, dass die Behörden keinen Grund sehen, hier Probleme zu machen.
Das Netz ist voll mit Leuten a la "Mimimi, die unterstellen mir was, hab ich aber gar nicht gemacht. Jetzt soll ich alles nachreichen, Beglaubigungen und so ein Zeugs beibringen, weil sonst geben die die Konten nicht frei und die 6 stellige Sicherheitsleistung seh ich dann auch nicht wieder".

Die erste Frage die sich der Threadstarter stellen muss ist, welche strafrechtlichen Aspekte er zu berüchsichtigen hat. Bei einem Gewerbe mit "undurchsichtiger" Rechtslage steht der Staatsanwalt schon mal mit einem Bein in der Tür.
 
Zunächst mal wäre es interessant zu wissen, was genau du überhaupt vor hast. Sonst braucht/ kann man dir überhaupt keine Beratung geben.

Das Finanzamt möchte auch, dass du bitte alles versteuerst. Ich bezweifele allerdings sehr stark, dass es sinnvoll ist, Gelder, die aus illegalen Geschäften stammen, bei der Steuererklärung als solche anzugeben.

Zuerst solltest du die Rechtslage eindeutig klären, falls es nicht möglich ist, eine eindeutige Lösung zu finden, solltest du zumindest ein wenig Kapital für gute Anwälte in der Rückhand halten, wenn du das nicht-anonym betreiben möchtest. Betreibst du deinen Service anonym, müsstest du das Geld waschen. Wie das funktioniert, dazu gibt es sicherlich den ein oder anderen Experten. Ich kann und werde keine Tipps dazu geben.
 
@TBow als deutsche Firma die sich vornehmlich an Deutsche Kunden richtet muss ich mich sicher nicht an das Recht anderer EU-Staaten halten... mit welcher Grundlage?
Und was hat eine Urlaubsreise mit dem Recht anderer Staaten zu tun und mit einer Webseite??
Klar - wenn ich in die USA fliege muss ich mich privat dort an deren Gesetzte halten - aber das hat wohl nichts mit der Frage hier zu tun.

Wenn man seine Ware in die ganze EU ausliefert ändert sich das natürlich ein wenig. Dann kommt es aber wohl auf die Ware selber an - ob es Einfuhrzölle usw. gibt - oder ob z.B. "nur" eine Dienstleistung verkauft wird.
 
@TBow als deutsche Firma die sich vornehmlich an Deutsche Kunden richtet muss ich mich sicher nicht an das Recht anderer EU-Staaten halten...
Der Anbeiter hat dafür zu sorgen, dass seine Angebote legal sind. Ist er sich nicht sicher, dann darf er eben keine Kunden aus den problematischen Ländern bedienen, wenn er denn rechtlich unangreifbar sein will.
Siehe zB einige (Internet)Finanzdienstleister, die keine US Kunden mehr akzeptieren, weil ihnen sonst Strafverfolgung durch US Behörden drohen könnte.

... mit welcher Grundlage?
Grundlage ist das Territorialprinzip.
Wer für deutsche Kunden etwas anbietet, der ist strafrechtlich dafür verantwortlich. Auch im Netz.

Wäer dem nicht so, dann könnte zB "AfghanenAbdul" Drogen, Waffen und so ein Zeugs über eine Webseite weltweit versenden und wäre nur in Afghanistan dafür zur Rechenschaft zu ziehen, was aber dort nicht gemacht wird, da er in dem dortigen korrupten System Anonymität geniesst. Den Schiurlaub in Bayern könnte er dann angstfrei machen, obwohl auch Deutsche zu seinen zufriedenen Kunden zählen.


Und was hat eine Urlaubsreise mit dem Recht anderer Staaten zu tun und mit einer Webseite??
Der deutsche Staatsbürger Rolf betreibt eine Firma, die zB US Recht verletzt, was er aber jedoch nicht weiß. Er hat zwar keine Kunden aus den USA, jedoch laufen teile der Geldströme über US Banken.
Die USA erklären sich zuständig und erlassen einen internationalen Haftbefehl, der von den deutschen Behörden nicht vollstreckt wird, da Deutschland keine eigenen Bürger an nicht EU Länder ausliefert.
Rolf macht aber einen Fehler und fährt auf einen Kurztripp in das EU Land Italien, was die US Behörden erfahren. Dort wird der internationale Haftbefehl vollstreckt.

Absurde Konstruktion? Mit Nichten, ich habe nur 2 Fälle auf einen reduziert.
Florian Homm, der einige Zeit in Italien auf Staatskosten untergebracht wurde und nur knapp einer Auslieferung entgangen ist, ist ein Deutscher, der zwar in Deutschland sicher war, aber eben nicht in Iltalien.
Dmitry Firtasch zB wird vorgeworfen Teile von Schmiergeldzahlungen an Inder über US Konten getätigt zu haben, was dazu führte, dass ihn die USA verfolgen. Firtasch selbst ist ukrainischer Staatsbürger, der in Österreich lebt.
 
Zuletzt bearbeitet:
das mit Schmiergeldern usw. ok..
Aber wenn ich ein Produkt verkaufe das in USA illegal ist - z.B. Ü-Eier, keine Kunden in den USA habe / bzw. eben dort nicht hin liefere... und jemand mit einem US-Konto Geld an mich zahlt.. bezweifle ich ernsthaft das die USA irgendeine Handhabe hat einen Haftbefehl zu erlassen??

Wobei die USA eh ein schlechter Sonderfall sind - die mischen sich auch oft ein obwohl sie es nicht dürfen ;D
Ich kann und muss mich aber garantiert nicht absichern - wenn ich ein Produkt im Internet verkaufe das dieses Weltweit angeboten werden darf.

Ebenso - ja der Afghane darf das ... das einzige was passiert - wenn ein Deutscher das Bestellt gibt es für ihn Ärger da der Erwerb für deutsche nicht legal ist. Dem Verkäufer wird in diesem Fall von Seiten Deutschland und EU aber wohl nichts passieren.
 
das mit Schmiergeldern usw. ok..
Aber wenn ich ein Produkt verkaufe das in USA illegal ist - z.B. Ü-Eier, keine Kunden in den USA habe / bzw. eben dort nicht hin liefere... und jemand mit einem US-Konto Geld an mich zahlt.. bezweifle ich ernsthaft das die USA irgendeine Handhabe hat einen Haftbefehl zu erlassen??
"sie bekommen Gld von einem US Konto überwiesen und sind ernsthaft der Meinung, dass der Kunde kein US Bürger war? Wie konnte sie der Kunde überzeugen, dass dem nicht so ist? Welche Unterlagen hat er beigebracht?"

Wobei die USA eh ein schlechter Sonderfall sind - die mischen sich auch oft ein obwohl sie es nicht dürfen ;D
Das tut Deutschland und viele andere Nationen auch. Alles rechtlich einwandfrei!
Siehe zB den Holocaustleugner Williamson, der selbst kein deutscher Staatsbürger ist, einem schwedischen Sender ein Interview gab, das dann ohne sein wissen über Internet in Deutschland abrufbar war und dafür in Deutschland verknackt wurde.


Ebenso - ja der Afghane darf das ... das einzige was passiert - wenn ein Deutscher das Bestellt gibt es für ihn Ärger da der Erwerb für deutsche nicht legal ist. Dem Verkäufer wird in diesem Fall von Seiten Deutschland und EU aber wohl nichts passieren.
Das ist, um es sehr vorsichtig auszudrücken, nicht korrekt.

Auf die schnelle fällt mir folgendes ein...
Ein slowenisches Paar soll Anabolika in großem Stil weltweit über das Netz vertrieben haben.
Die USA haben in Österreich einen Haftbefehl vollstrecken lassen und auch eine Auslieferung beantragt, dem statt gegeben wurde. Auch der Anbieter wird natürlich verfolgt!

 
Zuletzt bearbeitet:
Bei den Slowenen steht nur dassie Slowakischer Abstammung sind - nicht das sie in Österreich zufällig auf Urlaub waren oder ähnliches...
Haben sie von Österreich aus evtl. das Geschäft Zeitweise betrieben - und in Österreich ist der Handel damit illegal?
Dann wurde das Geld (steht im letzten Satz) von den Slowenen in Amerika angelegt... das hat die USA dann gestört...

Ob sie evtl. auch Anklage erheben weil an US-Bürger verkauft wurde steht dort auch nicht...

Wenn dem so wäre wie du sagst würde es kein einziges Onlinegeschäft im Internet geben - da man sich wohl NIE Sicher sein kann das ein Produkt in einem der über 200 Länder aktuell gerade nicht gern gesehen ist.
Wenn es unabhägig davon ist an wen ich liefere...
Wie oben geschrieben - wenn es nicht so "albern" wäre, würde wohl kaum jemand vermuten das Ü-Eier in den USA nicht verkauft werden dürfen - das heißt im Internet darf nun kein Shop Ü-Eier anbieten auch wenn er die nicht in die USA versendet ??
 
Zuletzt bearbeitet:
@drfuture
Belassen wir es dabei.

Dem Threadstarter würde ich von drfutures Rechtsansicht dringend abraten.
Investiere lieber Kohle und schlafe gut, anstatt auf Staatskosten ein Weilchen gesiebte Luft zu atmen.
 
Aber wenn ich ein Produkt verkaufe das in USA illegal ist - z.B. Ü-Eier, keine Kunden in den USA habe / bzw. eben dort nicht hin liefere... und jemand mit einem US-Konto Geld an mich zahlt.. bezweifle ich ernsthaft das die USA irgendeine Handhabe hat einen Haftbefehl zu erlassen??
Wenn du sicherstellen kannst, dass der Kunde kein US Bürger ist, dann sollte das funktionieren. Das Konto selbst dürfte afaik dafür keine Rolle spielen, bin mir aber nicht mal da wirklich sicher. Sicher ist jedoch, dass der Kunde dafür eine Rolle spielt.

Ich kann und muss mich aber garantiert nicht absichern - wenn ich ein Produkt im Internet verkaufe das dieses Weltweit angeboten werden darf.
Richtig, deshalb bieten auch die wenigsten Shops "weltweiten" Versand an. Was glaubst du, warum beispielsweise oft nur DE/EU Versand bei entsprechenden Shops angeboten wird? Weil das Porto zu teuer würde oder weil der Anbieter kein Geld von US-Bürgern möchte? Wohl kaum, wohl aber eher, bedingt durch die Rechtslage - allerdings beiderseitig, einerseits, dass er sicher stellen muss, sein Produkt in dem Land anbieten zu dürfen und dass er auch später eine finanzielle Forderung durchsetzen zu können.
 
Jo logo das habe ich ja oben geschrieben... so wie du das schreibst denke ich das ja auch ... aber TBow ist da ja anderer Meinung....
Dadurch das sich sage wohin ich versende kann ich mir meine Kunden aussuchen und muss eben nur das Absichern was ich "möchte" ...
 
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