• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Gewährleistung bei Debranden, Preisnachlass wg. Branding

vcvcv

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Guten Tag liebe Community,

heute habe ich mein gebraucht gekauftes (aus der Bucht) Galaxy S4 von der Post abgeholt.

Beim ersten anschalten habe ich gemerkt, dass es ein T-Mobile Softwarebranding hat.
Ich habe es gekauft, da noch 22 Monate Gewährleistung drauf sind.

Kann ich mich von T-Mobile lösen und im Falle eines Falles trotzdem meine Gewährleistung geltend machen?

(Ich möchte das Branding los sein und außerdem meine Updates direkt von Samsung und nicht Tage verzögert von T-Mobile bekommen. Mir geht es also um Originale FW von Samsung, ungebrandet, keine Custom FW/ Rom, etc.)


Zweite Frage, wenn auch falsches Forum, aber auch wichtig:

In der Artikelbeschreibung wurde das Branding zwar nicht negiert, aber auch mit keiner Silbe erwähnt.
Der Kauf war ein Privat-Privat Geschäft.
Kann ich also auf Rücknahme bestehen und/ oder einen Preisnachlass fordern?
1. Ist es ja quasi ein verdeckter Mangel da
2. der Wert eines gebrandeten Telefons niedriger liegt als der eines ungebrandeten.


Vielen lieben Dank schonmal für Eure Hilfe!


Liebe Grüße

vcvcv
 

bevoller

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Der Kauf war ein Privat-Privat Geschäft.
Das erübrigt die Nachfrage.
Du hast keine Gewährleistung von 22 Monaten. Die 22 Monate sind die Herstellergarantie.
Und da der Hersteller mit ziemlicher Sicherheit etwas dagegen hat, wenn du am Handy rumfummelst, verwirkst du mit ziemlicher Sicherheit einen Garantieanspruch.
Software- bzw. Firmware-Updates dürfte wohl eine Ausnahme sein, allerdings kann der Hersteller im Rahmen der Garantiebestimmungen festlegen, ob du die originale von Samsung oder die gebrandete Version benutzt.

Btw. Bei der Gewährleistungspflicht durch einen Händler wäre ich auch vorsichtig. Wenn der nämlich einen Defekt mit einer Falschbedienung von dir belegen kann, ist er u.U. auch fein raus.

Kann ich also auf Rücknahme bestehen und/ oder einen Preisnachlass fordern?
1. Ist es ja quasi ein verdeckter Mangel da
2. der Wert eines gebrandeten Telefons niedriger liegt als der eines ungebrandeten.
Ist das wirklich so? Ich sehe keinen wirklich maßgeblichen Mangel bei einem Gerät, nur weil es das Branding eines Anbieters hat. Du kannst aber natürlich gerne mit dem Verkäufer nachverhandeln. Vielleicht lässt er sich ja auf einen Preisnachlass ein. ;)
 

accC

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Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

-- Korrektur gibts unten --


Jetzt kommen wir aber zu dem interessanteren Aspekt: Wurde dir ein gebrandetes Handy verkauft (Beschreibung in Bild und/oder Wort) oder ein ungebrandetes oder wurde keine Aussage darüber gemacht? Sofern dir explizit ein ungebrandetes verkauft wurde, du aber ein gebrandetes erhalten hast (oder umgekehrt) wären wir übrigens beim Mangel.
Hier hast du Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung, solange dies für den Händler nicht unzumutbar oder unmöglich ist. Bspw. keine Ersatzlieferung, wenn das Gerät nicht mehr lieferbar ist, keine Reparatur, wenn der Preis dafür den Neupreis übersteigen würde.
Scheitert dies (afaik 3x), so kannst du wählen, ob du dem Händler noch eine Chance gibst oder das Geld zurück bekommst.


Allerdings gehe ich davon aus, dass der Weg sich freundlich mit dem Verkäufer auseinander zu setzen, sehr viel günstiger, weniger zeitraubend und wahrscheinlich von gleichem Erfolg gekrönt sein wird. Daher setze dich doch erst mal freundlich mit dem Verkäufer auseinander, ob ihr euch über einen nachträglichen Rabatt oder eben Rückabwicklung des Kaufs einig werden könnt. Bedenke allerdings, dass du nicht zu viel erwarten kannst, denn der Verkäufer hatte nun auch schon seine Arbeit mit dem Artikel (Verpackung, Verkauf, Versand, eBay-Gebühr etc)
 
Zuletzt bearbeitet:

vcvcv

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  • #4
Hallo bevoller,

danke für die schnelle Antwort.

Ich hätte mich präziser ausdrücken sollen.
Meines Wissens nach ist die gesetzl. Gewährleistung Geräte- und nicht Käufergebunden.
Bei solchen Käufen erhält man eine Originalrechnung mit um so im Falles des Falles die Gewährleistung direkt beim Hersteller einfordern/ geltend machen zu können.
Die Rechnung habe ich von dem Privatmann auch erhalten (als Kopier, aber das spielt keine Rolle).

Mein Anliegen ist folgendes:
Wenn ich mir die normale, originale FW von Samsunf aufspiele.
1. Kann mir dann T-Mobile die Leistungen der Gewährleistung verweigern?
2. Falls 1. zutrifft: Kann ich das Handy vor dem Einschicken so hinbiegen, dass es wieder "wie von T-Mobile" aussieht?

Sachmangel, Preisnachlass:
Es gab Gerichtsurteile zum Hardwarebranding, dass dies wenn unerwähnt einen Sachmangel dargestellt hat.
Und Softwarebranding bedingt 1. Das nervige Splashscreen am Anfang, spätere Updates, und vielleicht auch Apps die ich nicht entfernen kann (das mit den Apps konnte ich noch nicht nachprüfen).

Danke!
------------------------------------------------------------------------------------------
Hallo accC,

ich kann Dir leider erst später Antworten, bin auf der Arbeit :/
 

accC

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1. Kann mir dann T-Mobile die Leistungen der Gewährleistung verweigern?
2. Falls 1. zutrifft: Kann ich das Handy vor dem Einschicken so hinbiegen, dass es wieder "wie von T-Mobile" aussieht?

Normalerweise geht beim rooten, flashen etc. gehen normalerweise Garantie (T-Mobile)/ Gewährleistung (Samsung) auf die Software verloren. Sprich du kannst das Handy nicht mehr einschicken und sagen "die Software startet nicht mehr, mach das ganz". Hardwaredefekte kannst du weiterhin, sofern entsprechend abgedeckt, geltend machen.
Enthält dein Custom Rom keinen Treiber für die Kamera, kannst du nicht mehr einschicken, weil der "Schaden" schließlich durch deine Modifikation entstanden ist, geht die Kamera nicht mehr, weil sie physisch kaputt ist, kannst du einschicken und sie sollte repariert/ ausgetauscht werden.
Zumindest mein Kenntnisstand soweit.

Das mit dem "so hinbiegen, dass..", wenn dein Handy dann noch entsprechend funktioniert und wenn du über entsprechende Backups verfügst.
Geht beispielsweise der Speicher kaputt, kannst du wohl nichts mehr am Speicher ändern. Geht die CPU kaputt, dann wird es auch schwer den Speicher noch zu verändern. Geht die Kamera kaputt, solltest du trotzdem das Handy starten und auf Werkszustand zurück setzen können. Ob man das nun irgendwie erkennen kann, kann ich dir so nicht sagen, ich glaube jedoch nicht.
 

Doc Lion

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Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

[Achtung=Editierte Fassung]
Gewährleistung sichert dir der Gesetzgeber zu und der Hersteller, nicht etwa der Händler muss diese leisten.
Garantie kannst du mit dem Händler vereinbaren, viele professionelle Händler machen das, teilweise sogar kostenlos.

Völlig falsch, auch in deiner editierten Fassung! Lies dir mal die entsprechenden Paragraphen des BGB zum Vetrags- und Verbraucherrecht durch.

Für die gesetzliche Gewährleistung bedarf es zweier Vertragspartner. Der eine davon ist der (private) Endkunde, der andere immer der Verkäufer (Händler), nie der Hersteller, solange er nicht direkt verkauft.

Viele Hersteller geben freiwilige Garantiezusagen. An die müssen sich diese dann aber auch halten. Samsung oder Apple geben i.d.R. nur 12 Monate Herstellergarantie. Apple leistet sogar nur innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf telefonischen Support.

Die Gewährleistungsansprüche dagegen sind immer an den Händler zu richten. Verkauft ein Kunde den Artikel 'privat' weiter, ist der Händler gegenüber dem neuen Besitzer nicht gewährleistungspflichtig. Eine Herstellergarantie kann u.U. aber an einen neuen Besitzer übertragbar sein. Hier gelten dann die Garantiebestimmungen des Herstellers. Manch ein Hersteller gewährt die Garantie nur seinem direkten Partner gegenüber, z.B. dem Distributor/Importeur/Großhändler gegenüber und bietet einem Endkunden keinen Garantieservice an.

Mein Sohn hatte mal ein Apple Iphone privat erworben, es war etwa 4 - 5 Monate alt, inkl. Rechnungskopie des Erstkäufers. Kruz darauf war es defekt. Apple machte die Garantieabwicklung nur über den Namen des Erstkäufers. Okay, wir hatten dann ein bisschen getrickst und den Namen an die Klingel geschrieben. :D



Beim Debranding wirst du, wenn es im Gewährleistungs- oder Garantiefall bemerkt wird, den vollen Schaden selbst tragen müssen, da du einen unrechtmäßigen Eingriff vorgenommen hattest. Da Smartphones gerne mal kaputt gehen, sollte man sich das gut überlegen. Nicht immer kann man im Defektfall das Rooten oder Debranding noch rückgängig machen!
 

musv

Bekannter NGBler

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Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

[Achtung=Editierte Fassung]
Gewährleistung sichert dir der Gesetzgeber zu und der Hersteller, nicht etwa der Händler muss diese leisten.
Garantie kannst du mit dem Händler vereinbaren, viele professionelle Händler machen das, teilweise sogar kostenlos. Verpflichtet sind sie dazu jedoch erst, wenn es im Kaufvertrag (schriftlich oder mündlich) vereinbart wurde.
[/Achtung]
Quatsch mit Soße.

Für die gesetzliche Gewährleistung ist der Händler (=Dein Vertragspartner) zuständig. Ich hab's in der Praxis erlebt, dass manche Händler gern versuchen, auf die Herstellergarantie auszuweichen. Lt. BGB sind aber die Händler verpflichtet, im Schadensfall den Ersatz zu leisten. Nach kurzem Hinweis auf das BGB sehen das auch alle Händler ein.

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Garantie, die über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch (sowohl zeitlich als auch von der Leistung her) darüber hinausgehen kann. Natürlich kann Dir auch der Händler noch eine zusätzliche Garantie geben. Es hindert ihn ja niemand daran.

Relevant ist aber zumindest im ersten halben Jahr erst mal die o.g. gesetzliche Gewährleistung. Nach dem ersten halben Jahr kann es durchaus sein, dass man aufgrund der Beweislastumkehr mit der Herstellergarantie besser fahren kann.
 

accC

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Habe ich das doch so falsch in Erinnerung gehabt?
So, bevor ich jetzt noch mal versage hier ein Zitat mit Quelle.

1. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist vom Gesetz vorgeschrieben: Der Verkäufer einer Sache haftet zwei Jahre dafür, dass die Sache beim Gefahrübergang (in der Regel bei Übergabe der Sache) keinen Mangel hat. Die Gewährleistung kann auch nicht einfach vertraglich ausgeschlossen werden.

Garantie ist dagegen ein vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig gegebenes Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen, das typischerweise über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Die Garantie ersetzt die Gewährleistung niemals, sondern ergänzt oder erweitert sie in zeitlicher Sicht immer nur. Gibt der Hersteller z. B. eine Haltbarkeitsgarantie von drei Jahren, erhält der Kunde dadurch zusätzliche Ansprüche gegen den Hersteller. In den ersten zwei Jahren kann er jedoch, soweit die grundsätzlich strengeren Voraussetzungen der gesetzlichen Gewährleistung auch vorliegen, wahlweise auch diese gegenüber dem Händler geltend machen. Die Rechtsstellung des Kunden wird durch eine Garantie also grundsätzlich verbessert.

Vorsicht: Garantien gelten auch, wenn sie nur mündlich gegeben werden. Als Händler sollte man daher im Verkaufsgespräch nicht „zuviel” versprechen.
- IHK42.de
 

Mattes0303

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Hat der Threadersteller denn Anspruch auf Nachbesserung? Es war ja ein Privat-Privat Geschäft. Vielleicht hat der Verkäufer einfach Unwissend das Branding verschwiegen. Meine Mutter wüsste so etwas über ihre Handys auch nicht, ich würde den Verkäufer mal anschreiben. Ich glaube ja immer noch an das gute im Menschen :unknown:
Stand in der Auktion etwas in der Art von wegen T-Com S4 oder Handy aus Vertragsverlängerung von Telekom?
 

accC

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Hat der Threadersteller denn Anspruch auf Nachbesserung? Es war ja ein Privat-Privat Geschäft. Vielleicht hat der Verkäufer einfach Unwissend das Branding verschwiegen. Meine Mutter wüsste so etwas über ihre Handys auch nicht, ich würde den Verkäufer mal anschreiben. Ich glaube ja immer noch an das gute im Menschen :unknown:
Stand in der Auktion etwas in der Art von wegen T-Com S4 oder Handy aus Vertragsverlängerung von Telekom?

Man könnte den Kaufvertrag anfechten, weil der Artikel nicht den üblichen oder zu erwartenden Spezifikationen entspricht oder etwas derartiges. Wenn es diesbezüglich bereits eine eindeutige Rechtssprechung gibt, dann sowieso. Wie ich weiter oben sagte, würde ich auch erst den Verkäufer kontaktieren, bevor ich auf Konfrontationskurs gehen würde.

@musv: Deshalb habe ich es ja korrigiert. Wäre ja blöd etwas falsches stehen zu lassen und später überfliegt jemand den Verlauf hier und nimmt dann etwas falsches an.
 

vcvcv

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  • #12
Guten Abend ihr Lieben,

1. Gewährleistung falls debrandet/ gemoddet:
ich habe ein wenig Recherchearbeit geleistet und muss sagen, dass ich "Modmäßig" mit dem Handy ziemlich auf die Schnauze gefallen bin.
Ich habe bewusst das neueste S4 gekauft (mit LTE+), dieses ist aber nicht "idiot - proof" was modding angeht, da es sich wohl leicht von dem "normalen" S4 unterscheidet.
Da das S5 ja jetzt rausgekommen ist, wird diese Entwicklung beim S4 mit LTE+ wohl auch nicht mehr groß vorangetrieben.
---> Deswegen ist dieser Punkt hinfällig.

2. Ist das Branding ein verschwiegender Mangel? Ja/ Nein?
Darüber mache ich mir auch keine Gedanken mehr, da ich herausgefunden habe, dass meine Handyversion in DE wohl nur von T-Mobile und Vodafone vertrieben wird.
---> Somit sehe ich das schon eher als "selber Schuld, hätte ich mir ja denken können, wenn ich mich im Voraus eingehender informiert hätte".

3. Falls ich mal die Gewährleistung in Anspruch nehmen muss, hoffe ich, dass T-Mobile etwas kulanter agiert als im von
@Doc Lion:
geschilderten Fall.

Abschließend sei noch zu sagen, dass ich Euch sehr für Eure Hilfe Danke und dass es ein interessanter Gedankenaustausch war.

Sorry für das späte antworten.

Liebe Grüße

vcvcv
 
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