Gavin MacFayden: Julian Assange darf nicht zur Beerdigung

. Sein Vertrauter Julian Assange, über den MacFayden auch einmal einen Film gedreht hat, wird aber wohl nicht zur Beerdigung gehen können. Das scheitert an den schwedischen Behörden.


Grafik: Surian Soosay, thx! (CC BY 2.0)


Julian Assange will zu MacFaydens Beerdigung


Gavin MacFayden ist am vergangenen Samstag im Alter von 73 Jahren an Krebs gestorben. Die Beerdigung wird am kommenden Montag stattfinden. Julian Assange beantragte daraufhin, von den Behörden Geleitschutz zur Beerdigung zu bekommen. Der Aktivist, der nach wie vor in der ecuadorianischen Botschaft in London ausharrt, bezeichnet MacFayden in dem Schreiben als „engen Freund und Mentor“. Er beantragt darin, an der mit einer Stunde angesetzten Beerdigung, begleitet von einer Polizei-Eskorte, teilnehmen zu dürfen. Anschließend wolle er in die ecuadorianische Botschaft zurückkehren.

Die Empfängerin des Schreibens, die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny, hat das aber nun abgelehnt. Im Zuge der Ablehnung veröffentlichte sie auch eine entsprechende Pressemitteilung.


Traurig und schockiert


Julian Assange plant, gegen Nys Entscheidung Berufung beim schwedischen Justizministerium einzulegen. In einer sagte er: „Ich bin untröstlich, dass diese Beamtin [Marianne Ny] meine Bitte, zu Gavins Beerdigung zu gehen, abgelehnt hat. Ihre Ablehnung passt zu der korrupten und direkt gesagt bösartigen Art, in der sie ihren ‚Ermessensspielraum‘ gegen mich eingesetzt hat, . Ich bin zutiefst schockiert, dass diese Beamtin meine Bitte um Mitgefühl als Gelegenheit zur PR genutzt hat, indem sie eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, in der sie mit ihrer Ablehnung betreffend dieser zutiefst persönlichen Angelegenheit angibt. Diese kaltschnäuzige Beamtin hat keinerlei Rücksicht auf meine Trauer oder die von Gavins Familie genommen.“

Nach Aussage von Assanges Unterstützern werden ähnliche Anfragen selbst bei verurteilten Straftätern in der Regel genehmigt. Assange dagegen sei ja noch gar nicht verurteilt, sondern werde lediglich verdächtigt. Es ist aber kaum anzunehmen, dass diese Einwände die schwedischen Behörden umstimmen werden. So bleibt Assange nur, darauf zu hoffen, dass das Justizministerium unter Anders Perklev Nys Entscheidung aufhebt.




Autor: Annika Kremer
 
Erstmal: Mein Beileid für die Angehörigen. Vorallem weil sie jetzt eine Berichterstattung ertragen müssen, in der es gar nicht mehr um den Verstorbenen geht.

Machen da nicht beide Seiten irgendwie PR auf dem Rücken eines Toten und dessen Angehörigen?
Klar ist es irgendwie kaltherziges und ekliges Verhalten von dieser Beamtin. Andererseits hat sie vielleicht juristisch keine andere Wahl.. Wir können das nicht wirklich wissen.
Und irgendwie hätte Assange auch einfach zur Beerdigung gehen können, wenn es ihm wirklich so wichtig gewesen wäre. Sehr wahrscheinlich wäre ihm nichts passiert. Aber er nutzt es scheinbar lieber aus um wieder mehr Medieninteresse zu bekommen..
 
Zurück
Oben