Freies Geleit: Edward Snowden scheitert mit Klage in Norwegen

NSA-Whistleblower Edward Snowden hat in Norwegen einen Menschenrechts-Preis gewonnen. Um diesen persönlich entgegen nehmen zu können, klagte er bei den Norwegern auf eine Zusicherung, dass sie ihn nicht an die USA ausliefern würden. Mit dieser Klage scheiterte Snowden jedoch am heutigen Montag.


Edward Snowden


Meinungsfreiheits-Preis für Edward Snowden


Die norwegische Ortsgruppe der Schriftsteller-Vereinigung „PEN International“ hat dem Whistleblower einen renommierten Preis verliehen, der seine Verdienste um die Meinungsfreiheit würdigen soll. Snowden ist eingeladen, den Preis persönlich entgegen zu nehmen. Das allerdings könnte für den Whistleblower gefährlich werden: Sein Heimatland, die USA, will ihm wegen Geheimnisverrat den Prozess machen. Snowden harrt derzeit als Asylant in Russland aus. Das sichert ihm zwar den Schutz vor Strafverfolgung und ermöglicht ihm eine Beteiligung an der politischen Diskussion. Er geht sogar einer festen Arbeit als IT-Berater nach und lebt mit seiner Freundin zusammen. Seine Freiheit ist allerdings deutlich eingeschränkt, da er nicht reisen kann – und auch Russland nicht unbedingt eine Bastion von Menschenrechten und Meinungsfreiheit ist.

Derzeit liegt kein Auslieferungsantrag der USA gegen Edward Snowden vor. Snowdens Unterstützer und Anwälte gehen aber davon aus, dass ein solcher gestellt werden würde, sobald Snowden Russland verlassen würde.


Klage auf freies Geleit


Um den PEN-Preis in Norwegen persönlich entgegen nehmen zu können, klagte Snowden bereits im April vor einem norwegischen Gericht auf die Zusicherung freien Geleits. Womöglich erhoffte er sich auch eine dauerhafte Zukunft in dem skandinavischen Land, das . Das norwegische Justizministerium verzichtete auf eine offizielle Stellungnahme und überließ die Entscheidung dem Gericht.


Niederlage für Snowden vor Gericht


Mit seiner Klage ist Edward Snowden nun vor dem zuständigen Osloer Gericht gescheitert. „Das Osloer Bezirksgericht hat entschieden, dass die Klage von Edward Snowden gegen den Staat bezüglich Auslieferung abgewiesen werden sollte,“ heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts. Snowden soll nun außerdem als Verlierer des Prozesses Gerichtskosten in Höhe von 7.000 Norwegischen Kronen (umgerechnet rund 740 Euro) zahlen.

Zur Urteilsbegründung erklärten die zuständigen Juristen, das norwegische Auslieferungsrecht gelte nur für Personebm, die sich bereits im Land befinden. Dementsprechend könne nicht vom Justizministerium verlang werden, sich zum Aufenthaltsstatus einer Person zu äußern, die im Ausland lebe und sich nicht in Norwegen befinde. Snowdens Anwaltsteam kritisierte diese Entscheidung in einer Stellungnahme als „zu formalistisch„.

Snowden und seine Anwälte haben nun einige Tage lang Gelegenheit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Ob sie von diesem Recht Gebrauch machen, ist derzeit noch unklar.

Quelle:




Autor: Annika Kremer
 
gibt es ein Recht auf Nichtauslieferung?
@Annika
Interessant wäre eine Recherche von dir was denn im norwegischen Auslieferungsrecht steht.
 
es ging wohl eher darum, eine verbindliche aussage (auslieferung: ja/nein) zu erzwingen, weil sonst das risiko natürlich zu groß ist, putinstan zu verlassen.. andererseits haben die norweger nun auch überhaupt keinen anreiz eine kostspielige entscheidung über die auslieferung von jemandem zu treffen, der sich (noch) garnicht in ihrem land aufhält - ein schönes juristisches kausalitätsparadoxon ;)..
 
Im Moment tut sich etwas in Sachen Freies Geleit auf der juristischen Bühne. Zumindest für EU Bürger innerhalb der EU.

In Dubai verurteilter Arzt kämpft um Reisefreiheit

Eugen Adelsmayr beschäftigt den Europäischen Gerichtshof. Der soll klären, ob der Arzt reisen kann – ohne Auslieferungsgefahr

Kurzer Rückblick: Adelsmayr war in Dubai nach dem Tod eines Patienten angeklagt und im Herbst 2012 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Allerdings war der Mediziner vor den letzten Verhandlungen nach Österreich gereist, das vorläufige Urteil erging in Abwesenheit. Sollte er je wieder in den VAE landen, wird sein Verfahren fortgesetzt, die Todesstrafe droht. In Österreich hat die Staatsanwaltschaft Wels ermittelt und das Verfahren 2014 eingestellt.

 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat Österreich mit Norwegen zu tun und was hat der Kunstfehler eines Mediziner mit Landesverrat eines (Ex)Agenten zu tun? Noch relevanter dürften die beteiligten Parteien sein: VAE gegnüber USA, Mediziner gegenüber Agent

Die Vergleichbarkeit der Fälle ist in keinster Weise gegeben.
 
Die Vergleichbarkeit der Fälle ist in keinster Weise gegeben.
Hab ich das irgendwo behauptet? Ich habe sogar extra darauf hingewiesen, dass es sich um eine Entscheidung für EU Bürger innerhalb der EU handeln wird. Aus aktuellem Anlass.

Für Deutschland gibt es zB Regelungen, die es Herrn Snowden erlauben würde, freies Geleit zu erhalten, wenn er bei etwaigen Gerichtsverfahren Aussagen würde. Aber da hat die Justiz gekniffen.
Eine Einreise zum Zwecke einer Preisverleihung ist nicht vorgesehen. Scheint auch in Norwegen so zu sein, da sich das Gericht als nicht zuständig erklärt hat. Es wäre demnach eine politische Entscheidung.


Wer sich dennoch mit der Problematik der Auslieferung (Off Topic) etwas näher befassen will, dem sei folgendes gesagt.
Diese Grundsatzentscheidung ist von großer Bedeutung, da es bis jetzt so war, dass man sich als EU Bürger an alle Gesetze der Mitgliedstaaten zu halten hatte, aber vor Auslieferung nicht geschützt war.
Sprich, wenn zB ein litauischer Staatsanwalt der Meinung war, dass dman sich dort strafbar gemacht hat, wurdes man hier wegen Überstellung nach Litauen eingenkastet und musste sich dort dem Verfahren stellen. Hingegen hatte man keinerlei Schutz vor Auslieferung in nicht EU Staaten. Urlaub in Italien und schon war man in Auslieferungshaft, auch wenn zb alle strafrechtlichen Ermittlungen in Deutschland eingestellt wurden. Siehe den Fall Homm.
Wenn schon EU weite Überstellung von Verdächtigen, dann gebührt ihnen auch überall der gleiche Schutz.
 
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Ich will auch eine Blanko-du-kommst-aus-dem-Gefängnis-frei-Karte :D Sowas gibts nicht. Offiziell weiß die Justiz in Norwegen noch gar nicht, was ihm vorgeworfen werden wird.
 
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