Frage wegen Wohnungseingangstür und Vermieter bzgl. Sicherheit etc

Ruby

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Hi, gibt es irgendwelche Bestimmungen, wie bei einer Mietwohnung die Wohnungseingangstür zu sein hat in Punkto Sicherheit?

Also dass beispielsweise von außen nicht aufgeschlossen werden kann, wenn innen der Schlüssel im Schloss steckt? Ich hab nämlich immer geglaubt, wenn innen der Schlüssel im Schloss steckt, kann man von außen nicht ran.

Muss die Tür isoliert sein? Ich hab zwar bissl Schaumgummi Zeugs dazwischen, aber wenn das Treppenhaus z.B. wieder nach Zigarettenrauch stinkt (weil gewisse Mieter meinen, im Treppenhaus rauchen zu müssen), zieht es bei mir in den Korridor und stinkt. Neuere Türen sind so beschaffen, dass da nichts durchziehen kann, aber ich habe noch eine sehr alte Tür. Die ist über 20 Jahre alt. (Eher noch älter)

Danke im voraus für die Antworten.
 
Generelle Bestimmungen gibt es meines Wissens keine.

Du hast das Recht dein Schloss selber zu tauschen, sodass du dir eines verbauen kannst, welches man nicht aufschließen kann wenn von drinnen der Schlüssel steckt.

Rauchen im Hausflur ist Verboten.
Sollten deine Nachbarn das nicht wissen, dann weise sie darauf hin.
Sollten deine Nachbarn dieses Verbot wissentlich ignorieren, geh über deinen Vermieter.
Sollte sich nichts tuen, ist eine Mietminderung aufgrund dessen wohl machbar.

 
Neuere Türen sind so beschaffen, dass da nichts durchziehen kann, aber ich habe noch eine sehr alte Tür.

Ich habe eine sehr neue (aber einfache) Wohnungstür. Unten am Boden ist dennoch ein Spalt, durch den Luft aus dem Treppenhaus zieht. Habe einen alten Teppich zusammengerollt und davor gelegt. Oft sind Türen nicht vollständig dicht, weil die Gastherme manchmal (wenn sie sich die Luft nicht anderweitig besorgt) auch Raumluft braucht, und das nicht zu wenig. Schon beim Teppich an der Tür hatte der Kaminkehrer bedenken, aber nach der Messung war es dann doch noch in Ordnung. Also bevor du deine Gastherme erstickst, falls du überhaupt eine hast ...
 
@TS
naja wie die zu sein hat....du siehst sie ja, wenn du einziehst, wenn du sie so annimmst, haste sie. Deswegen immer dokumentieren, falls was dran kaputt ist usw.
Wegen dem Schloss kommt drauf an. Ich hab hier eins bei dem du nicht aufschließen kannst, wenn der Schlüssel steckt (ist aber eh ein anderes, weiß den Namen nicht, hat so Löcher im Schlüssel). Ne Freundin hat eins, bei dem kann man von beiden Seiten schließen, auch wenn der Schlüssel (quer) drinsteckt.
Und dicht muss sie sein, da notfalls den Vermieter hinweisen, der muss dafür sorgen, dass da nix zieht.
Meist macht man aber eh selber Dichtungsband rein, geht schneller und kostet ja auch nicht die Welt.
(hab übrigens noch so Mahagonitüren aus den 70ern :rolleyes: )
 
Also dass beispielsweise von außen nicht aufgeschlossen werden kann, wenn innen der Schlüssel im Schloss steckt? Ich hab nämlich immer geglaubt, wenn innen der Schlüssel im Schloss steckt, kann man von außen nicht ran.

Inwiefern ist dieses Thema sicherheitsrelevant? Wer einen Schlüssel für deine Wohnung hat, sollte in der Regel berechtigt sein, deine Wohnung zu betreten. Wer keinen Schlüssel hat und deine Wohnung betreten will, kommt trotzdem irgendwie rein.

Zum Thema Rauchen im Treppenhaus: Teile deinem Vermieter mit, dass es in deinem Treppenhaus und durch die schlecht abgedichtete Tür auch in deiner Wohnung nach Rauch stinkt. Teile ihm auch mit, dass er dies abzustellen hat und dass du bis zur Abstellung weniger Miete zahlst. Geld kann er sich ja von den Leuten wieder holen, die im Treppenhaus rauchen.
 
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  • #7
Alles schon probiert. Die haben halt die kleinen Gummiteile raufgezogen. Und wegen der Sicherheit - nun ja, das hat seinen Grund.
 
Hi, gibt es irgendwelche Bestimmungen, wie bei einer Mietwohnung die Wohnungseingangstür zu sein hat in Punkto Sicherheit?

Also dass beispielsweise von außen nicht aufgeschlossen werden kann, wenn innen der Schlüssel im Schloss steckt? Ich hab nämlich immer geglaubt, wenn innen der Schlüssel im Schloss steckt, kann man von außen nicht ran.

Muss die Tür isoliert sein? Ich hab zwar bissl Schaumgummi Zeugs dazwischen, aber wenn das Treppenhaus z.B. wieder nach Zigarettenrauch stinkt (weil gewisse Mieter meinen, im Treppenhaus rauchen zu müssen), zieht es bei mir in den Korridor und stinkt. Neuere Türen sind so beschaffen, dass da nichts durchziehen kann, aber ich habe noch eine sehr alte Tür. Die ist über 20 Jahre alt. (Eher noch älter)

Danke im voraus für die Antworten.

Wenn du in deinem Mehrparteien-Mietshaus wohnst, dann muss die Außentür von jedem Mieter auf- (und zu) sperrbar sein, deine Wohnungstür darf natürlich nur von dir aufsperrbar sein. Ausnahme wäre der Vermieter bzw. etwa ein Hausmeister o.ä. die dürfen idR einen Zweitschlüssel haben.
Ich schätze mal, dass die Türen aktuellen Sicherheitsstandards Stand halten müssen.

Dass Türen von 2 Seiten sperrbar sein können ist mehr Feature als Bug. Stell dir vor du hast dich ausgesperrt und innen steckt der Schlüssel, dann ist es nur gut für dich, dass man von Außen noch mit einem Zweitschlüssel aufsperren kann. Ich glaube das ist mittlerweile bei allen neueren Türen Standard.

Ob und wie gut die Türen isolieren müssen, weiß ich nicht, such doch einfach mal nach Mietrecht und Gebäudeisolation, da wirst du sicher finden, was du suchst.
Außerdem würde ich dem Vermieter wegen dem/den Raucher/n bescheid sagen, ich schätze mal, dass das nämlich nicht gestattet ist.
 


Ausnahme wäre der Vermieter bzw. etwa ein Hausmeister o.ä. die dürfen idR einen Zweitschlüssel haben.
Falsch.
der Vermieter darf mit Zustimmung des Mieters einen Wohnungsschlüssel für den gefahrenabwehrenden Zustand aufbewahren. Die Zustimmung ist einfach im Wohnungsübergabeprotokoll aufzunehmen und schon kann der Mieter auch dann z. B. auf diesen Schlüssel zugreifen, wenn er seinen eigenen Schlüssel vergessen, verloren, verlegt hat, oder sonstwie vermisst.

Ansonsten gilt, dass wirklich Niemand ohne deine Zustimmung einen 2. Schlüssel für deine Wohnung haben darf.

Außerdem würde ich dem Vermieter wegen dem/den Raucher/n bescheid sagen, ich schätze mal, dass das nämlich nicht gestattet ist.
 
@P3rsona: Du sagst falsch und wiederholst dann das, was ich gesagt habe? Das muss man nicht verstehen, oder?

Wie gesagt, zunächst darf der Vermieter mal einen Zweitschlüssel für die Wohnung besitzen. Darf heißt allerdings nicht muss, sondern eben darf. Allerdings hat der Mieter das Recht das Schloss der Wohnungstür [bei einem Mehr-Parteien-Haus, insbesondere nicht das der Hauseingangstür!] austauschen. In diesem Fall muss dem Vermieter kein Zweitschlüssel übergeben werden. Hierbei gilt dann aber zu beachten, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses der Urzustand wieder herzustellen ist, also das Originalschloss wieder eingebaut werden muss. Wie das für Schließanlagen geregelt ist, weiß ich nicht, müsste dort allerdings genauso gelten.
Aus der Tatsache, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel besitzt folgt allerdings nicht das Recht die Wohnung zu betreten. Ganz im Gegenteil. Der Mieter kann in seiner Wohnung auch gegenüber dem Vermieter Hausrecht ausüben. Möchte der Vermieter die Wohnung betreten, ist das nur unter Absprache mit dem Mieter erlaubt und eben nur dann, wenn der Mieter dem zustimmt.


@P3rsona: Wieso du mir auch beim zweiten Zitat widersprichst verstehe ich ebenfalls nicht, dein verlinktes Urteil sagt nämlich ganz genau das aus, was ich bereits gesagt habe:

Hausbewohner brauchen Rauchen im Treppenhaus nicht zu duldenNach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes hat sich jeder Wohnungseigentümer so zu verhalten, dass durch sein Verhalten die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus, das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlich ist, beeinträchtigt werden. Dagegen hat der Antragsgegner durch das im Treppenhaus verstoßen.




Zumal Rauchen eventuell gegen weitere Sicherheitsbestimmungen (bei einem Aufzug o.ä.) verstoßen kann.
 
Na, Nö.

Du sagst das der Vermieter, eventuell auch Hausmeister, in der Regel einen Wohnungsschlüssel besitzen darf und das ist so geschrieben einfach nicht richtig, denn in der Regel darf er das eben nicht.
Wichtig ist eben der Zusatz -mit dem Einverständnis des Mieters-, was auch nicht die Regel ist.



Weiter schreibst du ja auch:
: [...] In diesem Fall muss dem Vermieter kein Zweitschlüssel übergeben werden.
Und auch das ist so nicht richtig, da es keinen Fall gibt bei dem ein Zweitschlüssel an den Vermieter übergeben werden muss.


Beim zweiten Absatzb habe ich mich, mit den paar worten, wohl etwas unglücklich ausgedrückt.
Das verlinkte Urteil sollte deiner Aussage zustimmen.

- ich schätze mal, dass das nämlich nicht gestattet ist. - ganz sicher sogar ist das nicht gestattet :beer:
 
Zuletzt bearbeitet:
@P3rsona: Bei größeren Wohngemeinschaften (etwa Hochhaussiedlungen) ist es üblich eine entsprechende Klausel im Mietvertrag zu finden. Ist dieser vom Mieter so akzeptiert worden, dann darf der Vermieter/Hausmeister eben einen Zweitschlüssel zur Wohnung besitzen. Mit üblich meine ich, dass du in der Regel davon ausgehen kannst einen solchen § in einem Mietvertrag zu finden. Andererseits heißt es natürlich nicht, dass das immer so ist. Natürlich hast du recht, dass das der Vermieter nicht ohne Einverständnis des Mieters darf.



In diesem Fall muss dem Vermieter kein Zweitschlüssel übergeben werden.
Und auch das ist so nicht richtig, da es keinen Fall gibt bei dem ein Zweitschlüssel an den Vermieter übergeben werden muss.
Willst du mit mir jetzt über Aussagelogik diskutieren? Wenn für alle Fälle gilt, dass kein Zweitschlüssel übergeben werden muss, dann gilt insbesondere für einen ganz bestimmten Fall, dass kein Zweitschlüssel übergeben werden muss. In sofern ist meine Aussage sehr wohl vollkommen korrekt.
 
Rauchen im Treppenhaus?

Wie sieht es mit der Rauchmelderpflicht aus? Ich würde da ansetzen, früher oder später muss der Vermieter sowieso Melder an die Decke schrauben.
 
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  • #15
Rauchen im Treppenhaus?

Wie sieht es mit der Rauchmelderpflicht aus? Ich würde da ansetzen, früher oder später muss der Vermieter sowieso Melder an die Decke schrauben.

Ich habs ja schon versucht. Mieter hat dann gesagt, er raucht nicht im Treppenhaus.

Es scheinen auch noch andere nicht von ihrer Zigarette lassen zu können. Auch kommen richtige Rauchschwaden raus aus den Wohnungen, wenn die Eingangstüren geöffnet werden, da Starkraucher. Und gelüftet wird nicht immer vorher.
 
Wozu so etwas auch führen kann:

Warum willst du denn deine Rechte als Mieter nicht nutzen? Einfach Miete kürzen und den Vermieter sich um den Rest kümmern lassen. Kann dir ja egal sein, wer im Treppenhaus raucht. Solange jemand dort raucht, beeinträchtigt es die von dir gemietete Wohnung. Und dafür würde doch niemand den vollen Mietzins zahlen.
 
Rauchen im Treppenhaus?

Wie sieht es mit der Rauchmelderpflicht aus? Ich würde da ansetzen, früher oder später muss der Vermieter sowieso Melder an die Decke schrauben.

In Mehrparteienhäusern sind Rauchmelder in öffentlichen Räumen (Treppenhaus, Keller, etc.) lt. Bauordnung nicht vorgeschrieben. Lediglich in den Wohnungen sind länder- und Neubau- bzw. Bestandabhängig Melder zu montieren.
 
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