KaPiTN
Boomer ♪♪♫♪♫♫♪
- Registriert
- 14 Juli 2013
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- 22.329
Der damals 13-Jährige hatte eine solche Tat im Juni per Handy in einer Schule in Mümmelmannsberg angekündigt.
Seit wann haften Eltern für Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben?
Das fragte ich mich gerade und entdeckte noch erstaunlicheres beim Googeln.
Ein kleiner Junge täuscht eine Entführung vor.
Hier mußten die Eltern des 8-jährigen nicht zahlen, aber in dem Artikel steht, daß schon die zweite Anfahrt bei einer Ruhestörun kostenpflichtig sein könne.
Und noch besser: Im letzten Jahr hat das Bundesinnenministerium eine Gebührenverordnung für die Bundespolizei erlassen.
Demnach könnte es passieren, daß man, wenn man von denen z.B. wegen irgend eines Verdachtes auf eine Straftat einkassiert wird, man unabhängig von einer Schuld eine Rechnung für den Einsatz bekommen kann.
Oder wenn man einen Platzverweis bekommen sollte: mündlicher Platzverweis 44,65 Euro.
Muß eine Person, ein Tier oder ein Gegenstand von Polizisten begleitet werden, muß ein Betroffener 15,69 Euro berappen – pro angefangene Viertelstunde und pro Polizeibeamten.
Eine Nacht in der Zelle bedeutet mehrere hundert Euro.
Ich weiß nicht, wie realistisch das in der Praxis ist. Ich weiß auch immer noch nicht, ob die Eltern für den 13 Jährigen haften müssen.
Aber sollte sich der Staat wirklich seine Repressionen, welche ja staatliche und hoheitliche Aufgaben sind, bezahlen lassen, dann finde ich das äußerst befremdlich.
Gut, in China wird den Angehörigen auch die Patrone bei einer Erschießung in Rechnung gestellt. Ist aber auch China.
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Seit wann haften Eltern für Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben?
Das fragte ich mich gerade und entdeckte noch erstaunlicheres beim Googeln.
Ein kleiner Junge täuscht eine Entführung vor.
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. Hier mußten die Eltern des 8-jährigen nicht zahlen, aber in dem Artikel steht, daß schon die zweite Anfahrt bei einer Ruhestörun kostenpflichtig sein könne.
Und noch besser: Im letzten Jahr hat das Bundesinnenministerium eine Gebührenverordnung für die Bundespolizei erlassen.
Demnach könnte es passieren, daß man, wenn man von denen z.B. wegen irgend eines Verdachtes auf eine Straftat einkassiert wird, man unabhängig von einer Schuld eine Rechnung für den Einsatz bekommen kann.
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Oder wenn man einen Platzverweis bekommen sollte: mündlicher Platzverweis 44,65 Euro.
Muß eine Person, ein Tier oder ein Gegenstand von Polizisten begleitet werden, muß ein Betroffener 15,69 Euro berappen – pro angefangene Viertelstunde und pro Polizeibeamten.
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Eine Nacht in der Zelle bedeutet mehrere hundert Euro.
Ich weiß nicht, wie realistisch das in der Praxis ist. Ich weiß auch immer noch nicht, ob die Eltern für den 13 Jährigen haften müssen.
Aber sollte sich der Staat wirklich seine Repressionen, welche ja staatliche und hoheitliche Aufgaben sind, bezahlen lassen, dann finde ich das äußerst befremdlich.
Gut, in China wird den Angehörigen auch die Patrone bei einer Erschießung in Rechnung gestellt. Ist aber auch China.

