• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Falsche Verdächtigung

sukkka

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Hi ngb

weiß nicht ob das hier reinkommt, wenn nicht bitte verschieben.

Es geht um follgendes. Ein Bekannter von mir (ja, wirklich) wird das handeln mit Btm unterstellt.
Was völliger blödsinn ist. Er war auch schon bei der ersten Vernehmung und es wurde gesagt, dass jemand erwischt wurde und sein Name erwähnt wurde (in welchem zusammenhang auch immer).

Meine Frage ist nun, ob man diese Person wegen falscher unterstellung oder sowas anzeigen kann und ob das was bringen wird?

Ich finde sowas nämlich wirklich frech. :buh:

Bin auf eure Antworteten gespannt, google konnte mir nicht wirklich helfen.
 

Seedy

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@sukkka:
Nein, Rechtsberatung im Internet ist Blödsinn.

Da spielen viele Faktoren mit rein:
Hat er das "nur" der Polizei gegenüber geäußert.
Dann ist es keine Unterstellung/Nachrede/Sonstiges.

Es wäre höchstens eine Falschaussage.
Aber auch NUR, wenn er die Falschaussage bewusst getätigt hat.
Was man ihm nachweisen müsste.

Wenn deinem Freund irgend eine Form von Schaden entstanden ist.
Durch eine bewusste Falschaussage.

Kann er auf Schadensersatz klagen.


Ob das Speziell in diesem Fall gilt.
Dazu muss man:
1. Akten Einsicht haben.
und
2. Juristisches FACH-Wissen haben.

Dieses beides hat nur ein Anwalt.
Daher kann dir im ganzen Internet kaum einer helfen.
Selbst wenn hier ein Anwalt währe, er bräuchte Akteneinsicht um die Sachlage einzuschätzen.
 

sukkka

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  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
Ah ok, das hat mir schon weiter geholfen, danke.
Wirklicher Schaden ist ja nicht entstanden. Halt nur das er zur Polizei musste und vielleicht zum Gericht und er deshalb seine Arbeit nicht normal nachgehen konnte.

Naja, nochmal danke Seedy für die fixe Antwort.
 

Seedy

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@sukkka:
Eine Falschaussage vor der Polizei ist übrigens nur Strafbar wenn:
Strafvereitelung ODER falsche Beschuldigung vorliegt.

Wobei eine falsche Beschuldigung bewusst erfolgen muss.

(davon hat dein Freund aber nichts, dass ist Sache zwischen Polizei und dem Aussagenden).


Fahrtkosten und Verdienstausfall kann man in der Regel Geltend machen.


Aber für JEDEN der irgendwie mal wegen irgendwas verdächtigt wird:
Geht zum Anwalt:
Der kann verbindlich Beratung geben UND bekommt Akteneinsicht.
 

accC

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Es geht in solchen Fällen doch immer um Freunde und nie um einen selbst!
1. Zur Polizei musst und solltest du nicht. Das ist eine nette Einladung, mehr dürfen sie nicht. In aller Regel ist die Wahrnehmung dieser Einladung für dich nachteilig, daher solltest du sie nicht wahrnehmen. Für die Zukunft also: "Danke für Ihr Schreiben. Ich habe nichts zu sagen."
2. Du kannst hier ruhig die Wahrheit sagen. Niemand wird zufällig und völlig grundlos den Namen "deines Freundes" bei der Polizei in Sache BTM Handel/Missbrauch fallen lassen, wenn "dein Freund" nichts mit der Sache zu tun hätte.
3. Kein Anwalt wird dir kostenlos im Netz eine Rechtsberatung geben. Darf er auch gar nicht. Was wir hier machen können, ist dir Ratschläge geben und im Rahmen unserer begrenzten persönlichen Erfahrungen unseren Glauben und unsere persönliche Vorgehensweise, wären wir betroffen, darlegen.

Auf jeden Fall solltest du die BTM verschwinden lassen und den Konsum/ Handel für die nächsten Monate/ Jahre auf Eis legen.
 

ElricM

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Auf jeden Fall solltest du die BTM verschwinden lassen und den Konsum/ Handel für die nächsten Monate/ Jahre auf Eis legen.

Was bitte sind denn das für Ratschläge ? :m

Dem TS zu unterstellen, dass er es "war" ist schon spekulativ. Dann ihm auch noch den BTM-Besitz / Handel unter zu jubeln ... Du hast ja tolle Eingebungen. :coffee:
 

Baer

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@sukkka:
Ziemlich platt, die Werbung, mien Jung.

Es sollte doch allgemein bekannt sein, dass wir mit Koks und Nutten recht gut versorgt sind...

Gruß
Baer
 

accC

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Was bitte sind denn das für Ratschläge ? :m
Dem TS zu unterstellen, dass er es "war" ist schon spekulativ. Dann ihm auch noch den BTM-Besitz / Handel unter zu jubeln ... Du hast ja tolle Eingebungen. :coffee:
Klar, solche Fragen werden immer im Namen eines Freundes gestellt. Weil man so viel Empathie für seine Mitmenschen hat, dass einen nichts anderes beschäftigt, als deren Probleme. "Ein Freund von mir und wirklich echt nicht ich, ich schwöre" ist schon älter als das Internet, das sollte mittlerweile allgemein hin bekannt sein.
Wenn es sich nicht wirklich um einen tragischen Fall von Rufmord handelt, dann wird auch keiner bei der Polizei einen Namen im Zusammenhang mit BTM fallen lassen, der absolut nichts damit zu tun hat. Bei BTM kommt aber nur Konsum oder Handel in Frage, was sonst? Beratung rund um BTM ist nicht strafbar, da müsste man sich also keine Sorgen machen. Das einzige, wo man sich eben Sorgen machen müsste, ist Handel oder Konsum und bei letzterem bin ich mir nicht mal sicher, ob das für jedes BMT gilt.

Also man braucht keine Glaskugel, um solche Eingebungen zu haben.

Sonst kann Baer ja für Aufklärung sorgen:

Ziemlich platt, die Werbung, mien Jung.
 

Baer

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@sukkka:
Auf unseren Superduper-Anwalt wollte ich nicht eingehen, aber den kannst du mit aller Ruhe nehmen. :coffee:

Gruß
Baer
 

ElricM

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...
Also man braucht keine Glaskugel, um solche Eingebungen zu haben.

Ich frage mich nur, was diese Eingebungen dem TS helfen sollen. Anyway ... Wenn die Geschichte authentisch ist ... ab zum Anwalt. Am Besten noch ne Anzeige wegen übler Nachrede ... Allerdings, wenn kein Rechtschutz besteht, kann es schnell teuer werden. 200 € / h sind noch günstig .
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Was man eigentlich nicht will, daß die Polizei/Staatsanwaltschaft sich mit einem und seiner möglichen (Un-)Schuld beschäftigt. Daher dient es imo nicht dem Interesse des Bekannten, daß geprüft wird, inwieweit es sich um eine nicht erweislich wahre oder gar erweislich unwahre Behauptung handelt. Insofern würde ich von einer Anzeige absehen.
 

ElricM

Core Quäler

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Wenn unschuldig, dann wehren ... Ansonsten ..."duck and cover" :)
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Wirklicher Schaden ist ja nicht entstanden. Halt nur das er zur Polizei musste und vielleicht zum Gericht und er deshalb seine Arbeit nicht normal nachgehen konnte.
.

und womöglich gegen ihn ermittelt wird, eine Akte angelegt wird, und er zufälligerweise jetzt recht oft mit dem Auto angehalten wird und zufälligerweise jedes Mal geprüft wird ob er Drogen genommen hat.

Klar, solche Fragen werden immer im Namen eines Freundes gestellt. Weil man so viel Empathie für seine Mitmenschen hat, dass einen nichts anderes beschäftigt, als deren Probleme.

klar, kann so sein wie du annimmst.
Aber es kann doch auch sein, dass der TS wirklich einen guten Freund hat dessen Situation Ihn interessiert.
Muss ja nicht jeder so wenig Empathie haben wie du, oder?
 

joschi

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Meine Frage ist nun, ob man diese Person wegen falscher unterstellung oder sowas anzeigen kann und ob das was bringen wird?

Man kann und nein, bringen wird es nichts.
Es hat sich bewährt, Probleme dort zu lassen, wo sie hingehören. In diesem Fall bei deinem Bekannten.
 

accC

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Auf unseren Superduper-Anwalt wollte ich nicht eingehen, aber den kannst du mit aller Ruhe nehmen.
Du weißt es natürlich wieder besser, aber ich zitiere jetzt einfach mal

Zu 1:
radziwill.info
Muss man zur Polizei?
Nein! Entgegen einer verbreiteten Ansicht ist niemand verpflichtet, zur Polizei zu gehen. Erst recht ist man als Beschuldigter niemals verpflichtet, eine Aussage zu machen. Nur wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft laden, muss man erscheinen. Man muss aber auch dann als Beschuldigter keine Aussage machen, nur Angaben zum Namen, Wohnsitz, Alter, Beruf und der Staatsangehörigkeit (sogenannte Angaben zur Person). Als Beschuldigter hat man ein Aussageverweigerungsrecht.
Sollte man trotzdem hingehen?
Niemals! Vor allem auch dann nicht, wenn es sich um ein Missverständnis handelt und man unschuldig ist. Jede Aussage und selbst ein vermeintlich freundliches Gespräch am Rande können gegen einen verwendet werden. In diesem Moment entscheidet sich häufig schon der spätere Ausgang eines Verfahrens. Ganz zu schweigen von der Gefahr, sich im Eifer des Gefechts auch noch um Kopf und Kragen zu reden ("Ich habe die rote Ampel einfach nicht gesehen, da ich gerade telefonierte."). Da nutzt es auch nichts mehr, die Unterschrift unter das Vernehmungsprotokoll zu verweigern. Dann wird der die Vernehmung durchführende Polizeibeamte im Zweifel als Zeuge gehört - und bekunden, dass alles genau so gesagt wurde, wie es im Protokoll steht.

segberd-kollegen.de
Wir empfehlen aus diesen und weiteren Gründen dringend, im Falle einer Vorladung zur Polizei zur Beschuldigtenvernehmung zunächst Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann in aller Regel Akteneinsicht beantragen und die Sach-und Rechtslage mit Ihnen besprechen wird, bevor -und sofern überhaupt- eine Einlassung gegenüber den Ermittlungsbehörden erfolgt.

Strafrecht-bundesweit.de
Grundsätzlich sollten Sie keine Aussage bei der Polizei tätigen. Der erste Weg sollte schnellstmöglich zu einem Strafverteidiger führen.

Niemand mit auch nur einem Funken Verstand wird dir jemals etwas anderes empfehlen.


Zu 2:
Nenne mir doch mal einen Grund, warum jemand zufällig irgendeinen Namen bei der Polizei im Zusammenhang mit BTM nennen sollte, ohne dass irgendeine Verbindung dazu besteht. Außer: Es besteht eben eine Verbindung oder es ist ein wirklich dreister Fall von Verleumdung.


Zu 3:
RDG §6 (2), Anwaltliche Haftung etc.



@ElricM:
Ich frage mich nur, was diese Eingebungen dem TS helfen sollen.
Offensichtlich gar nicht, wenn es wirklich seinen Freund betrifft, dann hat der TS überhaupt kein Problem, damit wäre sein Thread hier obsolent und wir können alle heim gehen, oder? Allerdings wäre dann jeder Beitrag hier genauso überflüssig.

Wenn er kein Geld für einen Anwalt und keinen Rechtsschutz hat, kann er einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.
Dazu kann er zu seinem lokalen Gericht gehen, dort ein Antragsformular ausfüllen, sich dieses absegnen lassen und bekommt dann einen Beratungshilfeschein.
Anschließend kann er damit zu einem Anwalt gehen. Alternativ kann er auch mit dem Antragsformular zum Anwalt gehen, dieser hilft dann auch gleich beim Ausfüllen und übersendet es dem Gericht.


@elgitarre:
Muss ja nicht jeder so wenig Empathie haben wie du, oder?
Die Sache ist die: Wenn er wirklich einen Freund hätte, dem das so passiert ist, dann hätte doch dieser Freund sich aus Eigeninteresse schlau gemacht, wie er jetzt vorgehen muss und hätte sein Wissen wiederum dem TS, als seinem Kumpel mitgeteilt. Dann hätte der TS folglich hier nicht nachgefragt.
Andererseits liegt die Vermutung nahe, hätte der besagte Freund wirklich das Problem, dann wäre wahrscheinlich der hier aufgeschlagen und hätte gefragt und dann wäre es wohl sehr wahrscheinlich dass es so eine typisches "ein Freund von mir" Posting geworden wäre.
Das hat nichts mit wenig Empathie zu tun oder böser Unterstellung oder göttlicher Eingebung, sondern mit Erfahrung, menschlichem Verhalten und dem Internet.
Diese "ein Freund von mir.." Threads gibt es nicht erst seit gestern und sie sind eben auch kein Phänomen des Internets, das geht historisch weit vor die Zeit des Internets zurück.
 

Seedy

A.C.I.D

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@accC:

Ich hab hier/damals auch schon Fragen für Freunde gestellt:
Meist kam das so, dass man sich nebenbei drüber unterhalten hat.
Und einen das Thema weiter beschäftigte.

und wer weiß, vllt hat der Freund ja parallel selber gesucht.
vllt, ist es aber auch wirklich der TS (Was spielt das eig. genau genommen für ne Rolle?)

Und zum Thema, beschuldigt, auch wenn man nichts damit zu tun hat.
Ist doch egal, wenn er hier inkorrekte Angeben macht, bekommt er inkorrekte Antworten.
Ist das Problem des TS, wenn wir auf Wahrheitsfindung währen, bräuchten wir keine .to Adresse...

vllt wollte der Kerl auch nur möglicht viele verpfeifen um seinen eigenen Arsch zu Retten und nennt jeden, von dem er das denkt.



p.S.
Das mit dem Beratungsschein hatte ich vergessen. Guter Tipp: Sollte man mal irgendwo zusammen fassen.
Ist aber auch nen bisl länger her, dass ich mit so nen shice zutun hatte.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
Teammitglied

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21.013
Ort
Dortmund
Da wir eh gerade Drogenberatungstage haben habe ich's mal ins Off Topic geholt....
 
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