Auf unseren Superduper-Anwalt wollte ich nicht eingehen, aber den kannst du mit aller Ruhe nehmen.
Du weißt es natürlich wieder besser, aber ich zitiere jetzt einfach mal
Zu 1:
radziwill.info
Muss man zur Polizei?
Nein! Entgegen einer verbreiteten Ansicht ist niemand verpflichtet, zur Polizei zu gehen. Erst recht ist man als Beschuldigter niemals verpflichtet, eine Aussage zu machen. Nur wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft laden, muss man erscheinen. Man muss aber auch dann als Beschuldigter keine Aussage machen, nur Angaben zum Namen, Wohnsitz, Alter, Beruf und der Staatsangehörigkeit (sogenannte Angaben zur Person). Als Beschuldigter hat man ein Aussageverweigerungsrecht.
Sollte man trotzdem hingehen?
Niemals! Vor allem auch dann nicht, wenn es sich um ein Missverständnis handelt und man unschuldig ist. Jede Aussage und selbst ein vermeintlich freundliches Gespräch am Rande können gegen einen verwendet werden. In diesem Moment entscheidet sich häufig schon der spätere Ausgang eines Verfahrens. Ganz zu schweigen von der Gefahr, sich im Eifer des Gefechts auch noch um Kopf und Kragen zu reden ("Ich habe die rote Ampel einfach nicht gesehen, da ich gerade telefonierte."). Da nutzt es auch nichts mehr, die Unterschrift unter das Vernehmungsprotokoll zu verweigern. Dann wird der die Vernehmung durchführende Polizeibeamte im Zweifel als Zeuge gehört - und bekunden, dass alles genau so gesagt wurde, wie es im Protokoll steht.
segberd-kollegen.de
Wir empfehlen aus diesen und weiteren Gründen dringend, im Falle einer Vorladung zur Polizei zur Beschuldigtenvernehmung zunächst Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann in aller Regel Akteneinsicht beantragen und die Sach-und Rechtslage mit Ihnen besprechen wird, bevor -und sofern überhaupt- eine Einlassung gegenüber den Ermittlungsbehörden erfolgt.
Strafrecht-bundesweit.de
Grundsätzlich sollten Sie keine Aussage bei der Polizei tätigen. Der erste Weg sollte schnellstmöglich zu einem Strafverteidiger führen.
Niemand mit auch nur einem Funken Verstand wird dir jemals etwas anderes empfehlen.
Zu 2:
Nenne mir doch mal einen Grund, warum jemand zufällig
irgendeinen Namen bei der Polizei im Zusammenhang mit BTM nennen sollte, ohne dass irgendeine Verbindung dazu besteht. Außer: Es besteht eben eine Verbindung oder es ist ein wirklich dreister Fall von Verleumdung.
Zu 3:
RDG §6 (2), Anwaltliche Haftung etc.
@ElricM:
Ich frage mich nur, was diese Eingebungen dem TS helfen sollen.
Offensichtlich gar nicht, wenn es wirklich seinen Freund betrifft, dann hat der TS überhaupt kein Problem, damit wäre sein Thread hier obsolent und wir können alle heim gehen, oder? Allerdings wäre dann jeder Beitrag hier genauso überflüssig.
Wenn er kein Geld für einen Anwalt und keinen Rechtsschutz hat, kann er einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.
Dazu kann er zu seinem lokalen Gericht gehen, dort ein Antragsformular ausfüllen, sich dieses absegnen lassen und bekommt dann einen Beratungshilfeschein.
Anschließend kann er damit zu einem Anwalt gehen. Alternativ kann er auch mit dem Antragsformular zum Anwalt gehen, dieser hilft dann auch gleich beim Ausfüllen und übersendet es dem Gericht.
@elgitarre:
Muss ja nicht jeder so wenig Empathie haben wie du, oder?
Die Sache ist die: Wenn er wirklich einen Freund hätte, dem das so passiert ist, dann hätte doch dieser Freund sich aus Eigeninteresse schlau gemacht, wie er jetzt vorgehen muss und hätte sein Wissen wiederum dem TS, als seinem Kumpel mitgeteilt. Dann hätte der TS folglich hier nicht nachgefragt.
Andererseits liegt die Vermutung nahe, hätte der besagte Freund wirklich das Problem, dann wäre wahrscheinlich der hier aufgeschlagen und hätte gefragt und dann wäre es wohl sehr wahrscheinlich dass es so eine typisches "ein Freund von mir" Posting geworden wäre.
Das hat nichts mit wenig Empathie zu tun oder böser Unterstellung oder göttlicher Eingebung, sondern mit Erfahrung, menschlichem Verhalten und dem Internet.
Diese "ein Freund von mir.." Threads gibt es nicht erst seit gestern und sie sind eben auch kein Phänomen des Internets, das geht historisch weit vor die Zeit des Internets zurück.