Falsche Artikelbeschreibung/ Irrtum vom Verkäufer bei Onlinekauf

War-10-ck

střelec
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Hi,
folgende Situation. Wir haben einen Artikel in einem Onlineshop bestellt. In der Artikelbeschreibung stand bei Lieferumfang incl 2. Akku.
Nun ist geliefert worden, jedoch nur mit einem Akku. Durch ganz viel Zufall ist der Artikel natürlich so nicht mehr online erhältlich. Nach einigen Emails und Telefonaten wollte man uns erklären, dass wir nachweisen müssten was im Lieferumfang angegeben war, sie als Händler hätten da keine Historie.
Mitlerweile ist man davon abgekommen und beruft sich darauf, dass alles ein Irrtum sei und wir den Artikel ja zurücksenden könnten.
Ich will nichts zurücksenden und dann ggf. noch auf den Versandkosten sitzen bleiben. Zumal der Artikel auch schon in Gebrauch war.
Habe ich irgendwie eine Chance bzw. ein Recht auf Liefern des 2. Akkus oder bleib ich am Ende auf der Option sitzen alles zurückzuschicken?
 
Gibt es den Artikel jeweils mit einem und mit zwei Akkus im Lieferumfang? Falls ja, vergleiche mal die Artikelnummern auf der Herstellerseite mit der auf deiner Rechnung. Vielleicht hast du ja Glück...
 


Nur der Nachweis ist schwierig, hast du keine E-Mail-Bestätigung mit Lieferumfang bekommen? Irgendeine Wayback-Maschine schon gefüttert?

Gruß
Baer
 
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  • #4
Der Artikel ist so nicht mehr verfügbar. Nicht mit zwei Akkus. In der E-Mail steht nichts vom Lieferumfang. Wayback-Maschinen haben leider auch nichts gespeichert.
 
Dann sehe ich keine Chance für dich... Der "ganz viele Zufall" wird wohl Absicht gewesen sein, um den Verkauf anzukurbeln.
 
Also:
Wenn du keine Rechnung, keine Bestellbestätigung, kein nix hat auf dem schriftlich steht was genau du bestellt hast, sehe ich schwarz.

Wenn dir wirklich noch was daran liegt:
Wühl alle Unterlagen durch, alle internetzarchive und so nen ganzen kram.
Wenn du irgendwo den Artikel, oder die Artikelnummer abgleichen kannst, dann hast du ne chance.

Sonst verbuch es unter Lehrgeld.
:unknown:
 
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  • #7
Bedeutet im Umkehrschluss ich muss jedesmal n Screenshot machen bevor ich bestelle weil der Händler am Ende was auch immer behaupten könnte?
Kann doch nicht angehen das die zu dämlich sind ne Historie von Artikelbeschreibungen zu speichern und ich dann am Ende nachweisen muss was die mir verkauft haben.

Mal schaun ob da noch auf freiwilliger Basis was zu machen ist ansonsten gibts halt viele ausführliche schlechte Bewertungen und sie können einen gebrauchten Artikel zurücknehmen mit dem sie so auch nichts mehr anfangen können.
 
Gebrauchte Artikel zurückgeben? Da würde ich aufpassen. Die drücken dir da evtl. eine Nutzungspauschale auf's Auge...
 
Es geht aber um einen Ersatzakku, oder?
Es verkauft doch keiner Geräte mit nur der Hälfte an erforderlichen Akkus?
 
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  • #10
Ersatzakku, yep. Das mit dem zurückgeben wurde uns so angeboten, ob das auf Kulanz geht oder mit Nutzungsabschlag steht dabei aber noch in den Sternen.
 
Bedeutet im Umkehrschluss ich muss jedesmal n Screenshot machen bevor ich bestelle weil der Händler am Ende was auch immer behaupten könnte?

Ja, das ist die richtige Vorgehnswiese gearde bei solchen Angeboten. Wenn du keine Mailbestätigung mit Lieferumfang bekommst, in welchem Onlineshop auch immer, dann Screenshot machen.
 
Wenn in der neuen Beschreibung nur 2 Worte fehlen und du den genauen Wortlaut noch weißt, wird sich doch ein Screenshot des ganzen finden lassen....
 
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  • #13
Mitlerweile hat sich die Situation geklärt. Man hat mehr oder minder zugegeben, dass es ihre Schuld war. Auf Kulanz bekommen wir nun 35€ Versandkosten erstattet. Dann hatten wir die Wahl zwischen 100€ Cash oder 150€ Guthaben für den Onlineshop und eine Fahrradseitentasche gabs auch noch obendrauf (Ja ging um ein Ebike).

Ich finds wirklich erstaunlich wie sehr man doch auf einmal kooperieren kann. Nachdem wir nur noch mit dem Abteilungsleiter telefoniert hatten ging das ganze auch ein wenig schneller von statten. Trotzdem viel Aufwand für etwas, was ich für selbstverständlich halte und von z.B. Amazon so auch in punkto Kundenservice gewohnt bin.
 
@War-10-ck:
Richtig Glück gehabt.
Gut das du weiter dran geblieben bist, ich hätte vermutlich genervt abgewunken.
 
.....

Ich finds wirklich erstaunlich wie sehr man doch auf einmal kooperieren kann. Nachdem wir nur noch mit dem Abteilungsleiter telefoniert hatten ging das ganze auch ein wenig schneller von statten. Trotzdem viel Aufwand für etwas, was ich für selbstverständlich halte und von z.B. Amazon so auch in punkto Kundenservice gewohnt bin.

Jetzt nur zu Amazon. Da muss man aber auch ein bisschen differenzieren. Amazon gibt da sehr oft nach, weil Sie wissen, dass sich das auf lange Sicht auszahlt. Da gibt es dann halt die Erstattung für den Wasserkocher, weil Sie wissen, dass du dann zufrieden bist und deshalb weiterhin auch anderweitig dein Geld dort lässt, eben auch für andere Warengruppen. Das kann der kleine Fachhändler nicht leisten. So ein Fahrrad wirst du sobald nicht nochmal kaufen und er kann dir sonst nichts anbieten, wo du dann in Zukunft nochmal zugreift, weil er eben nur Fahrraddinge hat. Deshalb kann er nicht so einfach zum Vorteile des Kunden zurückstecken.
Amazon kann das, eben durch die schiere Größe und den Umfang des Geschäfts mit viel Umsatz und wenig Gewinn (wobei das mit den ja bergauf zu gehen scheint) und eben seiner Geschäftspraktiken (Steuersparmodelle, Tarifdiskussionen oder dem buhlen der US Städte um einen zweiten Standort wo teilweise versprochen wird, dass Amazon bestimmte Steuern für die angestellten nicht zahlen muss). Das kann der normale Händler und damit meine ich normal im Sinne von nicht Amazon eben aufgrund der geringen Größe nicht so einfach machen.

Zum Thema: Gut das du da zumindest was rausschlagen konntest und eben auch das du dran geblieben bist.
 
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  • #16
Stimmt schon soweit und meine Erwartungshaltung war natürlich auch nicht die selbe wie bei Amazon. Allerdings handelt es sich auch nicht um einen kleinen Shop sondern real.de wo man schon auch mal hin und wieder was bestellen könnte wenn es gute Angebote gibt. Aber nunja jetzt ists eh vorbei.
 
real.de arbeitet allerdings leider auch als Plattform - nicht als direkter Händler.
Hier finde ich noch intransparenter als bei amazon.
Das heißt du hast den Verkaufsvertrag im Zweifel ja mit einem Partner - der sich Quer stellen kann.
 
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