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Facebook werde genutzt, um Erfahrungen mit anderen zu teilen. Manchmal würden diese Inhalte auch als "verstörend" empfunden. Das könne auch von öffentlichem Interesse sein. Für Facebook war dies im vorliegenden Video der Fall, da jene Nutzer, die das Video teilen, die Tat verurteilen würden. - derstandard.at/2000047580005/Verpruegeltes-Maedchen-Wieso-Facebook-das-Gewaltvideo-nicht-loescht
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Hat Facebook nicht mal eine Abstimmung über neue AGB durchgeführt und kaum einer hat mitgemachtGemeinschaftsstandards sind ja was Ziviles, also kann man auch per zivilem Hebel Facebook zeigen was wir gerne für einen Standards hätten.
?Nach der Sperrung des beliebten Messengerdienstes Telegram in Russland hat die zuständige Behörde heute eine Überprüfung des Onlinenetzwerks Facebook bis Ende des Jahres angekündigt.Der Leiter der Aufsichtsbehörde Roskomnadsor, Alexander Scharow, sagte der Zeitung „Iswestija“ (Mittwoch-Ausgabe), Facebook müsse einige Kriterien erfüllen. Dazu gehöre, dass die persönlichen Daten der russischen Nutzer in Russland gespeichert werden müssten. Außerdem müssten alle verbotenen Informationen gelöscht werden.
Facebook liege bezüglich der Einhaltung der entsprechenden Gesetze bereits beträchtlich hinter der Zeit zurück, sagte der Behördenchef. Bei Nichterfüllung der Kriterien stelle sich natürlich die „Frage der Sperrung“.

Es werden hier tatsächlich Netzsperren/Stoppschilder befürwortet?!
Es werden hier tatsächlich Netzsperren/Stoppschilder befürwortet?!
Die Akkordtaktung der Leute die Meldungen bearbeiten ist jetzt abgeleaufen. Die sollen das aus dem FF wissen und beurteilen können.StGB §130 (3) schrieb:Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
NetzDG §3 Absatz 2 schrieb:Das Verfahren muss gewährleisten, dass der Anbieter des sozialen Netzwerks
1. unverzüglich von der Beschwerde Kenntnis nimmt und prüft, ob der in der Beschwerde gemeldete Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist, [...]
Auf den Philippinen ist im Laufe der zurückliegenden Jahre die neue Branche der „digitalen Müllabfuhr“ entstanden, ein in der westlichen Hemisphäre weitestgehend unbemerkter Dienstleistungsbereich mit über 500.000, vielleicht sogar einer Million Beschäftigten.
Diese Menschen verbringen ihren gesamten Tag damit, abgrundtief furchtbare Bilder und Videos anzuschauen und zu löschen. Sie arbeiten für spezialisierte Personaldienstleister wie z.B. TaskUs, die ihren Sitz zwar in den USA haben, diese Tätigkeiten aber (nicht nur aus finanziellen Gründen) auf die Philippinen auslagern. Zu den Kunden der Unternehmen gehören kleinere Plattformen wie Tinder oder Whisper, die – ausgestattet mit einem prallgefüllten Venture Capital Konto – darauf angewiesen sind, dass ihre Dienste „sauber“ bleiben und die avisierte Zielgruppe nicht verschreckt wird.
In der Social Media Szene gilt es als ein offenes Geheimnis, dass auch Branchenriesen wie Facebook, Google oder Microsoft längst den Sprung auf den südostasiatischen Inselstaat gemacht haben und dort ebenfalls die Dienste der digitalen Putzkolonnen in Anspruch nehmen. Darüber sprechen möchte hingegen kaum eines der Unternehmen, auch die Dienstleister und deren Angestellte werden über entsprechend restriktive Geheimhaltungsvereinbarungen zum Schweigen verpflichtet. (You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren)
Ja. Facebook schlug mehrfach Änderungen vor. Wenn auf diese Vorschläge mehr als 7000 Kommentare eingingen wurde abgestimmt.Hat Facebook nicht mal eine Abstimmung über neue AGB durchgeführt und kaum einer hat mitgemacht?
Also ist der Tatort in den Philippinen? Das macht die Frage jetzt nicht gerade einfacher, so in Sachen Anwendbarkeit des StGB.Die Gruppe in der der Beitrag gepostet wurde ist deutschsprechend - aber halt hier in den Philippinen.
Wo?! Du hast doch selbst drauf geantwortet, auch wenn du nur explizit auf "Facebook" eingegangen bist..
Was aber sehr wohl möglich ist, wie z. B. die DNS Blocks von thepiratebay.se, thepiratebay.org oder kino.to zeigen, ist die Sperre von Seiten, die sich nicht an geltendes Recht halten.
Wenn es also rechtlich möglich ist, eine Raubmordkopierer-Website zu blockieren, sollte das auch mit allen anderen Websites, die illegale Inhalte verbreiten, funktionieren. Wäre halt der notwendige Wille nötig, was bei den Copyright-Ownern der Fall zu sein scheint.