Führerschein im EU-Ausland nach MPU

thereds

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Hallo!

Es geht darum wenn man zb. wegen Drogen/Alkohol am Steuer oder auch wegen jedes anderen Verkehrsdelikts eine MPU oder/und den Führerscheinentzug zu erwarten hat, möglich ist im Ausland einen EU-Führerschein zu erwerben und diesen nach einer Frist im Heimatland umschreiben lassen kann.
Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz für ca. 180 Tage in dem gewünschten Land.

Ich habe bereits viele Berichte im Internet durchstöbert und immer wieder unterschiedliche Antworten (manchmal gings gut aus, manchmal kam eine erneute MPU auf einen zu) gelesen.
Jetzt wollte ich hier mal nachfragen ob jemand bereits praktische Erfahrung dazu zu bieten hat?
 
Da kann ich nichts zu sagen mangels Erfahrung.
Aber ich hoffe doch sehr, dass in so einem Fall eine MPU gemacht werden muss.
 
Wenn dein Führerschein entzogen wird = Nein, nicht möglich.
MPU = scheint möglich.


@Snake
In so einem Fall? Was für ein Fall?
 
Zuletzt bearbeitet:
Drogen und Alkohol am Steuer zum Beispiel...

Über den Sinn und Unsinn der MPU in aktueller Form müssen wir vermutlich nicht reden, da das auf reine Abzocke hinaus läuft.
Aber man sollte schon irgendwie schauen, ob jemand nicht eventuell Dauerkonsument und/oder unbelehrbar ist.

Und eine Umgehung eines Führerscheinentzuges zeugt in meinen Augen nicht von Verantwortungsbewusstsein.
Man sollte sich schon vor dem Zudröhnen Gedanken über eventuelle Folgen machen. Und vor allem sich nicht hinters Steuer setzen...
 
Ja, so stimme ich dir vollkommen zu.

Den Entzug des Scheines so zu umgehen, ist zum Glück auch nicht möglich.
Aufgrund von Alkohol und / oder Drogen sinnvoll.
 
Irgendwie schwirrt mir durch den Hinterkopf, dass dem Treiben vor einigen Jahren ein Riegel vorgeschoben wurde.

 
Vor allem sollte man bedenken das das Führen eines Kraftfahrzeugs per Gesetz verboten ist.
Der Führerschein ist die Erlaubnis zur Ausnahme davon.

Das bedeutet man erwirbt mit dem Führerschein kein Recht es zu Fahren - sondern eine (nun inzwischen auch zeitlich begrenzte) Ausnahme davon.
Das ist ein feiner aber wichtiger Unterschied.
Wenn du dich an der MPU vorbei schmuggelst und *irgendwann* wegen was auch immer dein Führerschein erneut zur Prüfung beim lokalen Amt kommt - und sei es nur wegen der Verlängerung - dann fällt dein handeln vermutlich auf... und er kann dir auch für länger oder immer entzogen werden.
 


In welchem Land, nach welchem Gesetz und nach welchem Paragraphen?
 
Solange die Sperrfrist abgelaufen ist, während die Fahrerlaubnis erworben wird und du es auch schaffst die Regelungen im dafür aufgesuchten Land (Wohnsitz, Steuer, ...) einzuhalten, darfst du mit dem Lappen der Karte in Deutschland und anderen EU-Ländern (Fahrverbote mal abgesehen) Auto fahren. Eine Umschreibung wie bei Nicht-EU Ländern ist nicht erforderlich. Klingt erst einmal einfach, aber die Länder schauen mittlerweile ganz genau wer bei ihnen die Fahrprüfung macht und ohne echten Wohnsitz kannst du das knicken.

Falls du es schaffst: Ganz ohne jeglichen Ärger wirst du deine frische Fahrerlaubnis auch nicht nutzen können. Guckt ein Beamter bei einer Kontrolle mal im ZEVIS nach, wirst du einige Fragen beantworten dürfen; im Zweifel fährt der Taxifahrer für dich weiter. Von den Verwaltungsangestellten im Verkehrsbereich die nicht die größten Fans von dem Vorhaben sind mal abgesehen..
 
Spannendes Thema, ich hatte vor dem Brexit eigentlich auch einen halbjährigen Aufenthalt in GB oder jetzt eher Österreich (wegen der Sprache) angedacht.

Dicht fahren verurteile ich auch, bei den derzeitig absolut beschissenen Regelungen empfände ich das aber als Notwehr.

1. Beispiel: Vor 2 Wochen ne Tüte geraucht und immer noch positiv -> MPU
2. Beispiel: Das Geständnis, jemals im Leben Alkohol und Cannabis mischkonsumiert zu haben gibt afair nen lebenslanges Fahrverbot.
3. Beispiel: 1x mit "harter Droge" (alles was kein Cannabis aber btm ist) erwischt (auch als Fußgänger/Taxifahrer) -> MPU.

Wenn die nicht so pervers teuer wär, wär das was anderes.
Solang sich da aber nix ändert werde ich entweder tricksen falls das noch per EU Führerschein geht und mich
ansonsten auf selbstfahrende Autos etc gedulden.

E: Zum Mischkonsum eine Quelle:


Bin aber nicht genug im Thema um beurteilen zu können ob man da noch ne MPU machen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, an sich würde ich das als die Umkehrung sehen von "Strafe wegen führen eines Kraftfahrzeugs ohne Führerschein" bzw. der Vorschrift das ein Kraftfahrzeut lt. StVo nur mit gültigem Führerschein geführt werden darf.

Ich weiß nun aber auch nicht mehr was ich mit dem unterschied gemeint habe.... - so hatte mir das mal einer von der Zulassungsbehörde erklärt als es um das Thema ging Wiederholungstätern gefährlichen Fahrens den Führerschein zu entziehen -und warum das möglich ist.
Wenn ich es nicht vergesse frage ich ihn noch mal wenn ich ihn wieder treffe.
 
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