• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Führerschein abgeben nur wg. einer Aussage

Hector

Board-Paladin

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Moin,

bei Vaddern ist nun ein Brief von der Staatsanwaltschaft reingerauscht. Jemand hat ihn angezeigt wg. Fahrerflucht. (Er weiß von nix.)
Problem ist, er sollte sofort seinen Führerschein abgeben. Man muss dazu sagen: Bisher bis auf einen Wildunfall unfallfrei seit Jahrzehnten und kein erwähnenswertes Punktekonto in Flensburg, nur eben über die 30 Jahre n paar mal hier und da geblitzt...kennt man ja ^^)

Das mit dem Lappen abgeben macht mich stutzig. Es hieß, der Schaden sei über 3000 Euro und er muss ihn nun abgeben. Aber...braucht man dazu nicht Beweise? Ein Verfahren? Es ist einfach eine Person zur Polizei und sagte: "Dieses Kennzeichen war's!" und schon ist er gefickt?! Was ist, wenn sich die Person beim Kennzeichen vertan hat? Zahlendreher? Oder, ich meine, dann kann ich ja alle Leute ärgern, die ich nicht mag. Kennzeichen notieren und anschwärzen, wenn ich gerade eh so einen Schaden habe?

Jetzt muss Muddern ihn zur Arbeit fahren, neben ihrer eigenen Arbeit und das auch zu seinen Nachtschichten.

Mir ist klar, Fahrerflucht wäre eine Straftat, mich nervt nur, dass es einfach aufgrund einer Aussage und komplett ohne Ermittlungen und auch ohne Zeugen war.... da stimmt doch was nicht?!

Geht das echt so einfach...wtf...?
 

Larius

OutOfOrder

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Also ich hätte da nicht den Lappen abgegeben sondern hätte die entsprechende Staatsanwaltschaft angerufen und mal nachgefragt, wann denn die Polizei vorbeikommt um mein Fahrzeug, mit welchem ich ja die Flucht angeblich begangen hab, zu untersuchen.
 

Hector

Board-Paladin

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  • #3
Tja, er hat ihn schon brav abgegeben, der Zug ist abgefahren....sein Anwalt meinte "Das ist richtig so, ab Betrag X muss das bei Fahrerflucht so sein." Da lass ich mit mir reden, dass es so sein kann. Aber ich lasse nicht mit mir reden, dass das einfach so ohne Verfahren und Beweise geht. Nur durch eine Aussage... deswegen hätte ICH auch Einspruch eingelegt....
 

Alfred Tetzlaff

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Einspruch einlegen! Wenn er es nicht war, hat er vielleicht ein Alibi? Mir ist mal Ähnliches passiert: Ich hätte jemanden übelst geschnitten und in danach noch mit Gesten beleidigt! Der Typ hat das Kennzeichen der Polizei gemeldet und ich bekam einen "bösen" Brief.
Allerdings war ich samt Fahrzeug an diesem Tag dauerhaft ca. 70 km woanders und konnte das auch mit Zeugen belegen.
 

Hector

Board-Paladin

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  • #5
Er hat heute nochmal einen Termin beim Anwalt. Weiß es halt nur durch ein Telefonat mit Muddern, die ihre Begeisterung ausdrücken wollte, dass sie nun nachts rumfahren darf für ihn.... Mal gucken, was dabei rauskommt. Selbst wenn er kein Alibi hat und vllt wirklich zu der Zeit in der Gegend war, selbst dann fände ich es immer noch krass....
 

drfuture

Zeitreisender
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Nein definitiv nicht!

Hatte letztes Jahr den gleichen Spaß.
Die Polizei hat bei mir geklingelt ob das mein Auto ist usw... und dann ist die Anzeige per Post gekommen.
Solange es keine Entscheidung gibt darf da 0 passieren! Warum gibt er einfach seinen Führerschein ab und vor allem an wen denn?? Und mit welcher Begründung?
Den Führerschein einziehen darf nur die Führerscheinstelle.
Die Polizei kann ihn bei Gefahr im Verzug (z.B. Trunkenheit am Steuer bein Kontrolle) und wenn der Führerschein zum Einbehalten ausgeschrieben ist abnehmen sonst meines Wissens nicht.

Nebenbei ist bei der ADAC-Mitgliedschaft eine Rechtsinfo enthalten und wenn du dort einen Verkehrsrechtsschutz hast (bzw. dein dad) auch der Anwalt an sich.
Ich habe alle Infos an den Anwalt übergeben, der hat nach Beweisen (außer *habe den wegfahren gesehen*) gefragt >> die Sache wurde eingestellt und fertig.

Nie wieder was davon gehört.

Nebenbei bedingt Fahrerflucht das der Fahrer den Unfall bemerkt haben *kann*. Bei mir war es im Weiter auf Glatteis beim ausparken das ich ein Auto sehr leicht gestreift hatte, die Lackspuren bei mir waren durchaus vorhanden - hätte ich kein Problem gehabt den Schaden zu bezahlen....
Nur Fahrerflucht konnte eben nicht nachgewiesen werden - zum einen aus Mangel an Beweisen zum anderen aus dem Mangel dessen *das muss er gemerkt haben*

Die Besitzer (Gleicher ort, nur 8000 Einwohner) haben sich auch nie bei mir mehr gemeldet das die den Kratzer bezahlt haben möchten, die Versicherungsgeschichte ist ja unabhängig von so einer Anzeige... eigentlich.
 

Hector

Board-Paladin

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  • #7
Tja, hab mal mit ihm telefoniert, er war wohl wirklich dort vor Ort zur fraglichen Zeit.

Er fuhr nachts auf einer engen Landstraße und angeblich hat er beim entgegenkommenden Kfz den Spiegel beschädigt... was ist das für ein Spiegel, den man beim vorbeifahren (was er nicht gemerkt hat) für 3000€ beschädigen kann?!
Es kam daher der Brief der Staatsanwaltschaft, mit der Aufforderung, den Lappen eben zur Führerscheinstelle zu bringen, was er dann getan hat. (Natürlich schlecht vom ihm....)

Er hat eine Rechtschutz, sein Anwalt für Verkehrsrecht meinte, das hätte alles seine Richtigkeit. Da hab ich ihm gestern schon gesagt, dass das Bullshit sei, er soll zu einem anderen gehen...
 

Hector

Board-Paladin

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  • #10
Mag wohl sein. Ungeheuerlich finde ichs dennoch. An einem Führerschein hängt ggf die Existenz, wenn man nicht mehr zur Arbeit kommt. Und nur durch eine Aussage diese zu gefährden, ist einfach sehr gewagt. Und das für einen Spiegel, der angeblich 3000 Euro kostet. Vielleicht war der mit Diamanten besetzt. Bei Personenschaden würde ich sagen, ok, aber sowas?! No way....da stimmt die Verhältnismässigkeit einfach null....
 

Alfred Tetzlaff

Reaktionärer Spießer

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Ich habe in dem von mir verlinkten Artikel was von 1300€ gelesen als aktuelle Grenze. Da kommt man dann schon einfacher hin. Elektrisch verstellbar, automatisch anklappbar, beheizbar, etc., dazu die Kosten für die Reparatur und eventuelles Lackieren...
 

Hector

Board-Paladin

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  • #12
Ja, es tuckert nicht jeder mit einem Mazda 2 rum.....stimmt schon....*grummel* Ich bleibe aber bei der Meinung, dass ich die Maßnahme für einen Spiegel überzogen finde und erst ab Personenschaden nachvollziehen könnte. Wobei ich sagen muss, dass ich verstehen kann, dass man da eben eine bestimmte finanzielle Grenze gezogen hat, unabhängig vom konkreten Schaden.... also im Grunde wieder ein Fall ala "Ist wohl so, muss ich nicht verstehen und finde ich kacke, aber...tja..." -.-
 

Hector

Board-Paladin

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  • #14
Läuft ja. Der meinte, es hat alles seine Richtigkeit. Und das scheint wohl zu stimmen. Leider.
 

Hector

Board-Paladin

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  • #16
@Abul: Nö.

(Was aber nix heißen muss, bin selbst schon mal an einen dran gefahren und bei mir hat man echt NULL gesehen....während bei ihm eindeutig eine riesen Delle drin war)
 

godlike

Warp drölf
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Ist man denn nicht so lange unschuldig bis die Schuld bewiesen wurde? :confused: So könnte man ja wirklich Leute belangen und am Ende kommt raus das der Sachverhalt erfunden wurde oder was? Nicht mal ein Gutachter der das Auto deines Vaters angesehen hat? Ich finde das schon sehr seltsam.
 

cokeZ

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Als Jungspund und gerade 14 Tage den Lappen gehabt war es mal so:
Beim Rueckwaertsfahren ein Strassenschild leicht geknickt (:D) und dann einfach abgehauen, aus Panik oder so, ich weiss es nicht mehr genau. Naja die Bullen standen dann vor der Tuer (hatte halt jmd gesehen) und fragten ob ich das war. Naja viel mehr kam nicht, natuerlich Post vom Gericht, dann musste ich zu einer Anhoerung und dann war das durch. 150€ Strafe und Sozialstunden wegen der Fahrerflucht. Meinen Fuehrerschein VORHER abgeben musste ich nie.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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@godlike:

Ja, aber bei U-Haft sitzt Du auch unschuldig im Knast.

Da stand was, daß die Staatsanwaltschaft einen Antrag stellen, und der innerhalb von 5Tagen von einem Richter genehmigt werden muß, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Das kann also nicht die Polizei entscheiden.
 

TheOnly1

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Boa...dass der den Füherschein direkt rausrückt ist nun wirklich....unglücklich.
Ob die Aufforderung grundsätzlich zulässig ist oder nicht, wäre mir da erstmal schnuppe.
"Freiwillig" wäre ich da erstmal gar nicht aktiv geworden. Wenn die meinen Führerschein haben wollen, dann sollen die den holen kommen...
Aber pro aktiv abgeben? Niemals.

Trotz der verlinkten prinzipiellen Zulässigkeit, hätte ich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auf jeden Fall angezweifelt.
Der Anwalt und dessen Verhalten überzeugt mich irgendwie auch nicht so wirklich. Da sollte man sich vielleicht jemand mit ein paar mehr Eiern suchen...

Jetzt ist der Zug natürlich weitestgehend abgefahren.
Die ganze Sache ist komisch. Völlig unverhältnismäßig und untypisch für einen Bagatellschaden mit (unterstellter (!)) Fahrerflucht.

Ich frage mich sogar, ob nicht jemand ganz schlaues auf die Idee kommen könnte über die "klaglose" Abgabe des Führerscheins eine Art Schuldeingeständnis zu konstruieren am Ende...
 
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