Einseitige Vertragsänderung

thereds

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Hallo,

ich hatte vor einiger Zeit den Fall mit meinem Mobilfunkanbieter, welcher eine einseitige Vertragsänderung (Indexanpassung) vorgenommen hat.

Hierbei hatte ich die Möglichkeiten, entweder stillschweigend den neuen Vertragsbedienungen zuzustimmen oder den Vertrag mittels eines Sonderkündigungsrechts abzustoßen.

Meine eigentliche Frage ist nun, gibt es auch Möglichkeiten wie Konsumenten die einseitige Vertragsveränderung für sich benutzen können?

Sprich, ich "gehe" zu meinem Mobilfunkanbieter, sage/schreibe ihm, dass der Anbieter XY einen gleichen Tarif, welcher günstiger ist im Angebot hat und ändere einseitig den Vertrag ab (gleiche Konditionen wie bei Anbieter XY) und gewähre meinem Anbieter noch ein Sonderkündigungsrecht.
 
Hierbei hatte ich die Möglichkeiten, entweder stillschweigend den neuen Vertragsbedienungen zuzustimmen oder den Vertrag mittels eines Sonderkündigungsrechts abzustoßen.

Das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.
Bei Vertragsänderungen zu deinem Nachteil, kannst du auch Widerspruch einlegen. Dein Anbieter würde dann nach der Mindestlaufzeit den Vertrag mit dir kündigen.
 
Wäre das denn, wenn es möglich wäre vertragsrechtlich betrachtet sinnvoll oder würde das dazu führen das Verträge gar nichts mehr wert wären.
Achtung! Das war eine rhetorische Frage.
 
ImHo wird sowas immer gerne von Gerichten kassiert.
Recht ist immer eine Kosten-Nutzen-Frage.
Um die Kluft zwischen Recht haben und Recht kriegen zu überwinden entstehen Kosten (Geld und vor allem zeitliche Kosten) für welche du erstmal einen entsprechenden Nutzen brauchst. Und in der Regel ist es ja nicht so leicht das zu 100% sicher ist, dass man Recht bekommt.

Sprich, was die da machen ist womöglich unzulässig, juckt aber halt 99,9% der Kunden nicht, die lieber Kündigen als vor Gericht zu ziehen. Aber wenn du das selber versuchst wird sie das zu 100% jucken und die gerichtsshow mit dir mitgehen und dir nach Möglichkeit alle Kosten aufhalsen.
 
Aber mal im Ernst.
Wir reden hier im einen Fall von einer Indexanpassung und im anderen Fall von einer Senkung des Monatsbeitrags...
Was dürfte denn davon wohl eher ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sein?
 
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  • #6
Um ein aktuelles Fallbeispiel zu bringen:


Bei mir handelt es sich um den Mobilfunkanbieter "Drei"


Da hier nur der Nachteil für den Kunden besteht, muss (sollte) es doch andersrum genauso gehen?
Nehmen wir als Beispiel diesen Satz vom o.g. Standard-Bericht:
"Die laufenden Investitionen erfordern es leider, unsere Entgelte geringfügig anzupassen"

Da ja auch für private Personen Kosten steigern mit denen man eventuell vor Vertragsabschluss noch nicht gerechnet hat,
wäre es doch nur logisch, wenn man als Konsument ebenfalls einseitige Vertragsänderungen mit angebotenen Sonderkündigungsrecht vornehmen kann?

Nur um es klarzustellen, ich bin nicht ernsthaft daran interessiert meinen Mobilfunkanbieter zu verklagen - mir kam diese Frage, bei dem vor ein paar Tagen erschienen Bericht im Standard.
 
Ich gehe mal davon aus, daß es bei Deinem Anbieter läuft, wie bei anderen auch.
Somit hat er nicht einfach einseitig die Vertragsbedingen geändert, sondern die Preiserhöhung ist Bestandteil Deines Vertrages, bzw. der von Dir akzeptierten AGB. Dort wird stehen, daß Du rechtzeitig zu informieren bist und daß Du ein Sonderkündigungsrechts hast. Dann, wie lange die Frist ist und daß nach Verstreichen dieser Frist der neue Tarif zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Bestandteil des Vertrages wird und daß Du explizit auf Deine Rechte in dem Änderungsschreiben hingewiesen werden wirst.
 
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