Ratgeber zur Löschung Personenbezogener Daten und Accounts
Da dank mir wieder eröffnet wurde, will ich auch schnell meinen Kommentar dazu abgeben:
Löschung oder Sperrung
Prinzipiell sichert dir das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) bzw sichern dir die Datenschutzgesetze der Länder die Löschung deiner Daten zu. Allerdings wird das auch wieder Eingeschränkt. Soll ein Nutzer von einem Dienst ausgeschlossen werden und dieser Nutzer fordert die Löschung seiner personenbezogenen Daten, so kann der Anbieter anstelle der Löschung eine Sperrung stellen. Das heißt, die personenbezogenen Daten des Nutzers werden nicht gelöscht, sondern lediglich Dritten unzugänglich gemacht und nicht weiter für das operative Geschäft des Anbieters genutzt. Trotzdem werden sie weiterhin gespeichert.
Ein sehr einfaches Beispiel dazu wäre das Hausverbot bei einem Club.
Der Betreiber erfasst beim Besuch Name und Geburtsdatum seiner Mitglieder, um Jugendschutz und eventuelle Geburtstagsspecials durchzuführen und speichert diese Daten dauerhaft. Zu Werbezwecken schickt der Club regelmäßig Einladungen an seine Mitglieder. Der 23-jährige Max randaliert bei seinem Clubbesuch, wirft mit Glasflaschen um sich und zerstört Inneneinrichtung im Wert von mehreren tausend Euro. Trotz Regulierung des Schadens möchte der Clubbetreiber das Risiko nicht eingehen, dass es erneut zu einem solchen Zwischenfall kommt und erteilt Max Hausverbot in dieser und allen zu der Kette gehörenden Clubs. Max will natürlich nicht weiter, dass sein Name öffentlich im Mitgliederverzeichnis des Clubs geführt wird. Deshalb fordert er auf Grundlage des BDSG die Löschung seiner Daten.
Würde der Clubbetreiber dieser Forderung nachkommen und die Daten von Max vollständig löschen, ließe sich das Hausrecht nicht weiter ausüben.
Deshalb schränkt das BDSG eben ein und erlaubt dann auch eine Sperrung der Daten. Das heißt, dass Max Name nicht mehr im öffentlichen Mitgliederverzeichnis geführt werden darf und der Club auch keine Werbemaßnahmen gegenüber Max ausüben darf. Trotzdem dürfen personenbezogene Daten zu Max gespeichert bleiben, so dass Max beim Eintritt des Clubs als gesperrt identifiziert und eben nicht eingelassen werden kann.
Bei einem Forum ist das nichts anderes. Der TS wurde aus einem Forum verwiesen. Der Betreiber kann nun personenbezogene Daten gesperrt verwahren um sicher zu stellen, dass der TS nicht erneut das Forum betritt, selbst wenn der TS die Löschung fordert. Dabei dürfen aber keine Newsletter oder sonstigen Benachrichtigungen mehr an den TS gesendet werden. Außerdem muss der Forenbetreiber gewährleisten, dass öffentliche Beiträge, genauso wie Private Nachrichten, nicht weiter mit dem TS verknüpft werden können. Zu den Beiträgen sage ich gleich noch etwas.
Datensparsamkeit
Allerdings gilt trotz dieser Einschränkung natürlich noch der Grundsatz der Datensparsamkeit. Das heißt wiederum, dass nicht mehr Daten gespeichert werden sollen, als zum Betrieb und zur Durchführung des Services nötig sind. Liegen mehrere personenbezogene Daten vor, die allein gesehen eine Identifikation des TS erlauben, so muss sich auf ein solches Datum beschränkt werden. Konkret: Sowohl IP-Adresse als auch Emailadresse gelten als personenbezogene Daten. Da eine Identifikation des TS über seine Emailadresse bereits durchgeführt werden kann, reicht dieses Datum aus, die IP-Adresse müsste also gelöscht werden. Genauso Bilder des TS, Biometriedaten, etc.
Ob man von einer eindeutigen Identifikation des TS sprechen kann, bei Vorliegen einer Emailadresse, ist natürlich fraglich, andererseits habe ich bisher noch kein Forum gesehen, das wirklich eine eindeutige Identifikation durchführt. Hierzu sollten eindeutig weitere Recherchen gemacht werden!
Wie's gehen kann
Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, dass es in den aller meisten Fällen nicht funktioniert, wenn man als Privatperson Auskunft über oder Löschung von personenbezogenen Daten fordert. Trotzdem sende ich in solchen Fällen immer zuerst persönlich ein Schreiben, indem ich mein Anliegen, etwa die Auskunft, welche Daten über mich erfasst wurden, woher die Daten stammen, ob und an wen sie weitergegeben wurden, wie sie genutzt werden, sowie die Forderung der Löschung der Daten darlege. Wichtig für ein solches Schreiben ist, dass der Empfänger den Auskunftssuchenden identifizieren kann und dass eine realistische Frist gesetzt wird. Beispielsweise reicht für NGB die aktuell mit dem Profil verknüpfte Emailadresse. Die Identifizierbarkeit des Auskunftssuchenden ist deswegen wichtig, weil der Dienstleister natürlich nur Berechtigen eine Auskunft geben darf. Wird also im Namen des Freundes oder der Freundin eine Auskunft gefordert, könnte das der Dienstleister verweigern. Bei Onlineshops können natürlich auch Kundennummern und Unterschriften als Identitätsnachweis dienen.
Eine angemessene Fristsetzung ist wichtig, um später rechtlich einwandfrei agieren zu können, sollte der Betreiber nicht reagieren. Wird eine zu knappe Frist gesetzt, etwa "in den nächsten 3 Minuten", ist diese natürlich ungültig. Wird überhaupt keine Frist gesetzt, kann der Betreiber sich im Zweifelsfall noch nach Jahren darauf berufen, dass er immer noch daran arbeitet. Generell wird eine Frist zwischen 7 und 14 Tagen als angemessen gesehen.
Um den Prozess nicht unnötig zu verkomplizieren sende ich solche Schreiben entweder:
- per Email, wenn eine Adresse für einen Datenschutzbeauftragen/ Kundenbetreuung bekannt ist
- per FAX, wenn eine Faxnummer für einen Datenschutzbeauftragen/ Kundenbetreuung bekannt ist
Wenn's doch nicht geht
Wie gesagt, habe ich die Erfahrung gemacht, dass häufig gar nicht erst reagiert wird. Entweder aus Unwissen der Dienstanbieter oder aus Unlust. So oder so, wird die Frist verstreichen gelassen, übergebe ich die Sache meinem Anwalt, der eine Abmahnung an den Anbieter schickt. Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht, was genau in einer solchen Abmahnung steht und welche Kosten auf den Dienstanbieter zukommen, aber spätestens in der darauf folgenden Woche habe ich in der Regel mein Auskunftsersuchen und/ oder meine Forderung zur Löschung durchgesetzt.
Natürlich besteht die Möglichkeit eine Abmahnung auch selbstständig auszusprechen. Dafür bedarf es natürlich keinen Anwalt. Wenn allerdings schon auf das nette Schreiben keine Reaktion erfolgt, liegt für mich die Annahme nahe, dass auch auf eine "private" Abmahnung keine Reaktion erfolgen wird. Daher gehe ich diesen Schritt stets über meinen Anwalt.
Forenbeiträge
Urheberrecht, Schöpfungshöhe
Die Beiträge des TS sind ggf. urheberrechtlich geschützt, wenn sie den Mindestanforderungen für urheberrechtlichen Schutz genügen, nämlich die sogenannte Schöpfungshöhe erreichen. Hat ein Beitrag die Schöpfungshöhe erreicht, so kann der TS auch eine Löschung dieses Beitrags fordern. Kommt der Forenbetreiber dem nicht nach, so steht es dem TS offen wegen Urheberrechtsverletzung gegen den Betreiber vorzugehen. Das betrifft wie gesagt allerdings nur Beiträge, die die Schöpfungshöhe erreichen.
tut das nicht und
ich hasse leute die unter jedes video erster schreiben müssen
auch nicht.
Ein Newsbeitrag, wie wir sie immer wieder mal von Ghandy lesen können, sollte in der Regel jedoch Schöpfungshöhe erreichen und damit Urheberrechtsschutz genießen.
Andere Schutzrechte
Erreicht ein Beitrag nicht die Schöpfungshöhe und genießt damit keinen urheberrechtlichen Schutz, so können trotzdem noch andere Schutzrechte geltend gemacht werden, sodass eine Löschung eines Beitrage erwirkt werden kann. Selbst wenn in den AGB der Plattform Nutzungsrechte für Werke eingeräumt werden, heißt das nicht unbedingt, dass nicht trotzdem eine Löschung der Werke möglich wäre. Allerdings kann ich dazu als Laie doch recht wenig sagen.
Hinweis
Noch ein Hinweis: Ich berufe mich auf Informationen, die ich selbst zusammengetragen habe. Diese können unvollständig, ungültig, veraltet oder schicht falsch sein.
Insbesondere bin ich ein Laie und kann nur meine Interpretation von Gesetzen, Urteilen und meine Sichtweise selbst erlebter Fälle wiedergeben. Eine Rechtsberatung kann ich nicht geben. Schon gar nicht kann ich dafür garantieren, dass Fälle bei euch genau so aussehen und ausgehen, wie ich es hier dargestellt habe.
Bevor hier jemand also wegen meinem Beitrag den Aufstand probt, sollten passende Gesetze (BDSG, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht/e etc) zu Rate gezogen werden. Wer sich nicht selbst auf Glatteis begeben will, sollte besser gleich den Gang zum Anwalt wagen.
Natürlich können Fragen gerne hier gestellt werden, wer selbst noch Informationen beitragen kann, gerne auch Musterschreiben.