Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen wie Bits of Freedom und Privacy First, sowie Telekommunikationsanbieter, Internetprovider und Verbände von Journalisten konnten sich durchsetzen. Ein zugrundeliegendes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde nun per Gerichtsurteil für nichtig erklärt. Die Speicherung verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens, so das Urteil.
Die gesetzlichen Regelungen hatten Telekommunikations-Unternehmen und Internet-Provider verpflichtet, die Verkehrsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern. Die Informationen umfassen, wann wer mit wem telefonierte oder elektronische Nachrichten austauschte, welche Webseiten er besucht und an welchen Orten Mobiltelefone genutzt wurden.
Quelle: Winfuture
Die gesetzlichen Regelungen hatten Telekommunikations-Unternehmen und Internet-Provider verpflichtet, die Verkehrsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern. Die Informationen umfassen, wann wer mit wem telefonierte oder elektronische Nachrichten austauschte, welche Webseiten er besucht und an welchen Orten Mobiltelefone genutzt wurden.
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