G
gelöschter Benutzer
Guest
Sagen wir, mir seien zufällig ein paar Chatlogs in die Hände gefallen. Vielleicht sind es auch meine eigenen mit jemandem, den ich nicht mag.
Wenn ich diese jetzt pseudonymisiert auf meiner Internetseite veröffentliche, ist das dann strafbar? Fällt das unter das Briefgeheimnis?
Freue mich schon auf eure Antworten!
Wenn ich diese jetzt pseudonymisiert auf meiner Internetseite veröffentliche, ist das dann strafbar? Fällt das unter das Briefgeheimnis?
Freue mich schon auf eure Antworten!