Datenschutz: Chatlogs veröffentlichen?

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gelöschter Benutzer

Guest
Sagen wir, mir seien zufällig ein paar Chatlogs in die Hände gefallen. Vielleicht sind es auch meine eigenen mit jemandem, den ich nicht mag.

Wenn ich diese jetzt pseudonymisiert auf meiner Internetseite veröffentliche, ist das dann strafbar? Fällt das unter das Briefgeheimnis?

Freue mich schon auf eure Antworten!
 
Die darfst du nicht einfach veröffentlichen, die genaue Rechtsgrundlage habe ich jetzt gerade nicht im Kopf.
Da müsstest du mal nachlesen, eventuell Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht/ Textwerk, Briefgeheimnis, Vertraulichkeit des blup.
 
Rechtlich hin oder her. So etwas ohne Einverständnis aller Beteiligter zu veröffentlichen finde ich moralisch unter aller Sau.
 
Kann ich leider nichts zu schreiben, ohne einen Meta-Thread zu eröffnen. Briefgeheimnis dürfte allerdings kaum zutreffend sein und trotzdem gilt der Rat: Lass den Scheiß!
 
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