Dachstuhl erneuern - Bauantrag?

thom53281

SYS64738
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Hallo zusammen,

ich muss bei einer gemauerten ca. 100 Jahre alten Scheune den Dachstuhl erneuern. Dabei werde ich nicht den kompletten Dachstuhl tauschen, vorrangig müssen nur die Sparren erneuert werden. Die Unterkonstruktion ist weitestgehend noch in Ordnung und muss nur an ein paar Stellen gestützt werden. Es ändert sich im Prinzip also nix an Höhe/Größe des Daches.

Braucht man dafür einen Bauantrag? Bundesland ist Bayern, da das teilweise in anderen Ländern abweichend geregelt ist.



Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind

11. folgende tragende und nichttragende Bauteile:
f) Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung ausgenommen bei Hochhäusern,

(6) Verfahrensfrei sind Instandhaltungsarbeiten.
Brauche ich dafür nun einen Bauantrag oder nicht? Ich hätte es so gelesen, dass ich keinen brauche. Allerdings bin ich mit sowas nicht so der Profi.

Die ganze Sache muss nämlich vor dem Winter noch über die Bühne gehen, weil sonst das Dach bei Schnee womöglich zusammenfällt.

Danke! :)
 
Soweit ich weiß brauchst du keinen. Sind ja quasi Instandhaltungsmassnahmen. Du willst ja nicht aufstocken oder sowas in der Richtung.
Ansonsten bräuchte man ja jedesmal, wenn ein Dach neu gedeckt wird. einen Bauantrag.
 
@thom53281:
Nur um dein eigenen Arsch abzusichern würde ich nen Dachdecker fragen,
aber ich würde die Ordnung genau so lesen wie geschrieben:
"Verfahrensfrei sind [...] Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung".


Wenn du in ein paar Wochen einen thread aufmachst:
Hilfe, der Denkmalschutz verbietet mir mein Dach zu erneuern und nun schneits in die Wohnung,
dann lach ich mich schlapp.
 
Da das zum Teil von der Gemeinde im Bebauungsplan noch einmal anders geregelt werden kann würde ich einfach eine Mail an die Gemeinde schreiben.
 
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  • #7
Sagen wir es mal so: Ich kann auf den Bauantrag bzw. Genehmigung wahrscheinlich nicht warten, weil das Gebäude zusammenfällt. Daher ist vermutlich keine so gute Idee, die Gemeinde darauf zu stupsen, dass ich da irgendwas vor habe. Gemacht wird es so oder so.

Es geht mit bei der Frage eher darum, in welchem Umfang ich den Dachstuhl erneuern werde und wie schnell ich damit fertig sein muss. Wenn ich das einfach so darf, dann kann ich das gemütlich über eine Woche, oder so, machen solange es nicht regnet.

Wenn ich dafür einen Antrag brauche, dann muss das in einem Samstag über die Bühne gehen und es stehen auf der Straßenseite zufälligerweise viele große Maschinen, die die Sicht versperren. Dach neu eindecken sollte in jedem Fall erlaubt sein und was drunter geschehen ist, sieht man ja nachher nicht mehr.
 
Da es keine Erweiterung, Aufstockung oder ähnlliches ist braucht man keine.
Ist im Prinzip das selbe wie eine Umdeckung nur mit mehr Aufwand.
Wenn Du eine Mietwohnung im Dach machen möchtest, sieht das eventuell anders aus.
Aber bei einer reinen Dachsanierung ist es nicht nötig.
Zeitvorgaben gibt es nicht.
 
@thom53281:

Selbst wenn die Scheune unter Denkmalschutz stehen sollte, was ich nicht glaube, veränderst du ja nichts an der Aussenansicht. Von daher sollte es keine Probleme geben.

Edit:
Ich würde mir da keinen Kopf machen, sondern einfach anfangen.
 
@thom53281:

Selbst wenn die Scheune unter Denkmalschutz stehen sollte, was ich nicht glaube, veränderst du ja nichts an der Aussenansicht. Von daher sollte es keine Probleme geben.

Edit:
Ich würde mir da keinen Kopf machen, sondern einfach anfangen.

Selbst bei Denkmalschutz muss man nur auf die zuverbauenden Dachziegel achten und es würde sogar einen Zuschuss geben.
 
@thom53281:
Mach einfach.
Falls du damit irgendwo gegen irgendeine Regel verstößt, dann ist upsi, hab die Bauordnung so verstanden, tut mir ganz dolle leid und ne geldstrafe immernoch günstiger/besser als im Wintet ohne Dach dazustehen.
 
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  • #13
Ach, ich vergaß ganz. :(

Dachstuhl ist bereits seit rund nem Monat neu. Hat sich keiner beschwert. Betrachten wir das Thema als erledigt.
 
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