Auskunftspflicht gegenüber einer städtischen Behörde

KaPiTN

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Vielleicht weiß das ja hier jemand.

Wenn in einem Schreiben der Stadt die Sachtbearbeiterin mit Frage nach einer Selbstauskunft schreibt,
"Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind",
hat das dann irgend eine rechtliche Verbindlichkeit? Oder ist das nur BlaBla, damit das nicht einfach weggeschmissen wird?*

Ich hatte auch schon mal eine Aufforderung für eine Selbstauskunft in der Hand, die von einem Amtsgericht kam. Da war dann aber eine Rechtsbelehrung dabei, die genau Pflichten und Paragraphen aufgeführt hatte.







*
Vielleicht ist die ja nur forsch? Ich hatte letztes Jahr einen Brief, der eigentlich gar nicht für mich war, geöffnet, da schrieb der Sachbearbeiter an den Empfänger, er hätte Kenntnis darüber, daß dieser in meiner Wohnung wohnen würde und eine Drohung für den Fall, daß die Person sich nicht innerhalb von 14 Tagen anmelden würde.
Die mir bekannte Person kannte zu dem Zeitpunkt nicht einmal die Adresse.
 
@KaPiTN:
Ohne weiteren Zusammenhang kann man das schlecht sagen,
man hat idr. gegenüber behörden bestimmte Auskunftspflichten,
aber ebenfalls schießen behörden auch gerne leere Drohungen in den Raum um Auskünfte zu bekommen,
für die sie sonst einen größeren Verwaltungsgang mit Umweg über eine andere Behörde gehen müssten.

Daher lässt sich das einfach so pauschal nicht beantworten.
Wenn du lust auf behördenspielchen hast, dann kannst du ja mal
nach einer Auskunft nach DSGVO verlangen was da so mit deinen Daten angestellt wird ;)
 
Ich vermute mal, dass das die Mitarbeiterin sich da ein wenig weit aus dem Fenster lehnt.
Der Begriff: mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet! ist schon seltsam formuliert für eine Behörde.

Eigentlich heißt es doch irgendwie dann eher pauschal festgelegt:
Sie sind gegenüber der Behörde XY nach § YZ zu einer Mitwirkungspflicht in Form von blabla usw verpflichtet.

Je nachdem wie wichtig dir das ist, würde ich schon telefonisch bei ihr oder einer übergeordneten Stelle nachfragen,
mit welchem Recht, bzw. nach welchen Paragraphen die Auskunftspflicht besteht.
Manche nehmen sich einfach zu wichtig.
 
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  • #4
Auch so Formulierungen wie
"im Rahmen [..]sowohl in ihrem Interesse als auch[..]" oder
"Für die Beantwortung der Fragen benötigen sie ca. 5 Minuten"
lassen mich zweifeln, daß ich da bei den Ermittlungen zur Mitarbeit verpflichtet bin.

Wenn die einen Anspruch darauf hätten, würde es die doch nicht jucken, ob ich auch ein Interesse daran habe oder wieviel Zeit mich das kostet, oder?
 
Der Begriff: mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet! ist schon seltsam formuliert für eine Behörde.

Nein, manchmal wird so formuliert.

"Sie sind mir gegenüber zu folgendem verpflichtet: blabla

MfG Ihr Finanzamt"

Also der Brief wird so formuliert, dass das Amt schreibt und nicht eine bestimmte Person.

Ob in diesem Fall hier jemand verpflichtet ist kann niemand sagen, der die Hintergründe nicht kennt.

"Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind",

Die Formulierung ist dennoch auffällig. Es besteht eventuell eine Auskunftspflicht. Aber gar nicht zu den Sachen, die sie wissen wollen. Das klingt eingeschoben um mit einem anderen Recht etwas zu erlangen, was einem gar nicht zusteht. Dennoch entspricht es der Wahrheit.
 
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  • #6
Es geht um mich als Erziehungsberechtigter wegen eines Norovirusbefundes in einer Stuhlprobe.
 
Je nachdem wie wichtig dir das ist, würde ich schon telefonisch bei ihr oder einer übergeordneten Stelle nachfragen,
mit welchem Recht, bzw. nach welchen Paragraphen die Auskunftspflicht besteht.
Manche nehmen sich einfach zu wichtig.

Den Verweis auf die Datenschutzbelehrung bitte nicht vergessen,
der funktioniert in der Regel zauberhaft :D

Edit: Besonders wenn es um medizinische Daten geht.
 
@KaPiTN:

Das Gesundheitsamt ist befugt, von dem Meldenden Auskunft über Angaben zu verlangen, die die Meldung zu enthalten hat. Der Meldende hat dem Gesundheitsamt unverzüglich anzugeben, wenn sich eine Verdachtsmeldung nicht bestätigt hat.

:unknown:
 
Guck mal, KaPiTN:

Bei allem, was ich fand, ist immer nur die Rede von Meldepflicht und dass Eltern von Vorschulkindern das in der Kita melden müssen.
Als unser Kurzer damals Rotaviren bekam, hat das Krankenhaus die Meldung ans Gesundheitsamt gemacht und gut ist. (Noro ist fast wie Rota)
 
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