• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Argentinien einigt sich mit Gläubigern

Philipus II

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http://www.tagesspiegel.de/wirtscha...n-einigt-sich-mit-us-hedgefonds/13033168.html
Argentinien hat sich mit den US-Hedgefonds geeinigt, die nach der Staatspleite ihre Forderungen unverändert aufrecht erhalten haben. Immerhin 75 Prozent der geforderten Summe werden bezahlt. Glückwunsch an die mutigen Investoren und ihre Anwälte! Ich hätte eine derartige Einigung so schnell nicht erwartet.

Daraus sollten Anleger und Staaten ihre Lehren ziehen.

- Als US-Anleger sollte man Angebote von Pleitestaaten zum Schuldenschnitt sehr kritisch prüfen. Mit entsprechend langem Atem kann man weitaus mehr erreichen. Risikobereite und langfristige Anleger sollten darüber nachdenken, den weniger konfliktbereiten Gläubigern mehr zu bieten als das jeweilige offizielle Angebot. Im Zeithorizont eines Jahrzehnts sind beachtliche Renditen möglich. Derartige Investments sind trotz der jetzt erfolgten Einigung nach einigen juristischen Erfolgen in den USA hochspekulativ.
- Für Anleger außerhalb der Vereinigten Staaten empfiehlt es sich, nicht direkt in Staatsanleihen zu investieren, sondern wenn mit geringen Unkosten möglich besser US-Fonds zu verwenden. Im Pleitefall ist man möglicherweise dann deutlich besser gestellt als andere Gläubiger. Der Finanzplatz USA wird von diesem Erfolg sicherlich profitieren.
- Die Nachteile von Staatsinsolvenzen scheinen deutlich größer zu sein als von vielen Volkswirtschaftlern erwartet. Ein einseitig verordneter Schuldenschnitt kann auch Jahre später noch empfindliche wirtschaftliche Nachteile bringen, wenn nur einzelne Gläubiger nicht bereit sind, die Vereinbarung anzuerkennen. Der Weg in die Pleite wird damit sicherlich unangenehmer.
- Ähnliche Geierfonds werden sich zukünftig auf andere Pleitestaaten stürzen. Wenn die Schuldtitel am Markt billig gehandelt werden empfiehlt sich ein Einstieg. Es wird schwerer sein, beim Schuldenschnitt möglichst viele Gläubiger zu überzeugen.
- Das Investment in Staatsanleihen von Krisen-Ländern und sozialistischen Staaten wird tendenziell sicherer. Die Zinsen am Markt werden tendenziell eher sinken. Verschuldung und übermäßige Verschuldung werden leichter. Die Verantwortung für den Staatshaushalt liegt schlussendlich bei den Regierungen. Inwiefern sie den so gewonnen Spielraum missbrauchen und das Risiko von Überschuldung weiter erhöhen wird man in den nächsten Jahrzehnten sehen.

Ich halte die jetzt erfolgte Einigung auf jeden Fall für einen Dammbruch. Man kann Staatschulden faktisch tatsächlich gegen den erklärten Willen der gewählten Regierung einfordern, wenn man genug Druck aufbauen kann. Möglicherweise benötigen wir wirklich ein Insolvenzrecht für Staaten, in dem festgelegt wird, welches Volksvermögen im Sinne der Gläubiger zu verwerten ist, um dann analog zur Privatinsolvenz nach einigen Jahren Wohlverhaltensperiode tatsächlich schuldenfrei zu sein. Verordnete Schuldenschnitte werden bei privaten Gläubigern und institutionellen Anlegern tendenziell schwerer, so dass Staaten zukünftig längerfristig unter massiven Einschränkungen durch hohe offene Forderungen stehen könnten.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Dann definier mal dieses "nicht existente" Buchgeld.:rolleyes:

Oder scheiterst du gar schon am generellen Verständnis was Geld ist?

Geld repräsentiert schon immer nur virtuelles Guthaben, deine tollen "realen" Münzen und Scheine sind nicht mehr als glorifizierte Checks. Geld wie wir es heute kennen hat seit Hunderten von Jahren in der Realität nur noch wenig mit Gold zu tun. Spätestens ab der ersten Fälschung die in den Umlauf gelangte, egal durch wen.
 

Philipus II

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  • #4
Wer bleibt dann übrig?
Staatsverschuldung alleine führt ja noch nicht zur Zahlungsunfähigkeit. Ein gewisses Verschuldungsniveau ist problemlos tragbar und kein Grund für eine Insolvenz. Trotzdem halte ich es für sicher, dass immer wieder einzelne Staaten zahlungsunfähig werden. Bisher ist dabei nie die Wirtschaft zusammengebrochen. Öffentlich bekannte Regeln für die Abwicklung eines Pleite-Staates würden dem Ereignis Unsicherheit nehmen und damit selbst den seltenen Extremfall Insolvenz planbarer machen. Tendenziell könnten die Auswirkungen auf andere Staaten dadurch sogar sinken.
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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Staatsverschuldung alleine führt ja noch nicht zur Zahlungsunfähigkeit.

Zumindest nicht offiziell. Nahezu jedes Land hat Schulden in Höhe von Beträgen, dessen Zahl man nichtmal aussprechen kann. Und sie machen alle munter weiter. Gerade deshalb sprach ich von Buchgeld, weil dort mit den Nullen jongliert wäre, die nur auf dem Papier zu finden sind und eigentlich völlig die Bedeutung verloren haben.

Hugo Maier muss die Hand heben, wenn er mit 50k in der Kreide steht und schlackert mit den Ohren. Staaten können so lange weitermachen, bis irgendjemand das Vertrauen verliert und eine Ratingagentur wieder die Würfel schmeißt.

Ich weiß, du bist ein BWL-Mensch, aber mal ehrlich - im Grunde muss man doch darüber lachen, oder?
 

Philipus II

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  • #6
Hugo Maier muss meisten dann die Hand heben, wenn seine Einnahmen nicht mehr ausreichen, seine momentanen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Solange die Staaten sehr wahrscheinlich auch in Zukunft Zins und Tilgung leisten können (und das durchaus auch in Form weiterer Refinanzierung) besteht keine Insolvenzgefahr. Wegen einem Jahresgehalt nicht fälliger Verbindlichkeiten reicht ein Mensch der Mittelschicht keine Insolvenz ein. Erst wenn das Gesamtvermögen negativ ist oder nicht mal mehr die fälligen Zahlungen geleistet werden können ist es Zeit für die Erklärung der Zahlungsunfähigkeit. Wirklich kritisch sind Staatschulden vor allem dann, wenn man keinen Einfluss auf die verwendete Währung hat, also bei Fremdwährungs- oder Gemeinschaftswährungskrediten.

Zurück zu Hugo Maier: Wenn Hugo seine 40k Euro im Jahr macht und ein Auto im Wert von 25k Euro fährt wird er wegen 50k Schulden keine Insolvenz erklären.
 

Munro

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Staaten könnten auch dazu übergehen, Anleihen nur noch unter Bedingungen zu vergeben, die den Ablauf einer Insolvenz genau bestimmen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass nicht einige Gläubiger sich aus den Vereinbarungen stehlen können, die die Mehrheit der Gläubiger (nicht je Person gezählt) akzeptiert, um überhaupt einen Restbetrag zu erhalten. Wenn das Schule macht, würde das einzige Ergebnis sein, dass die Wahrscheinlichkeit solcher Vereinbarungen sinkt; damit sinkt aber ebenso die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt irgendeine Zahlung noch geleistet werden kann - schlicht weil die Wirtschaft des Staates dann nachhaltig Pleite gehen würde, anstatt dass wenigstens eine Chance auf Erholung besteht.

Die Tatsache, dass Argentinien jetzt die Milliarden stemmen kann, ist nur darauf zurückzuführen, dass andere Gläubiger in ihrem eigenen Interesse zuvor auf ihre Hauptforderungen verzichtet haben. Trotzdem profitieren in einem höheren Ausmaß einige Trittbrettfahrer. Das ist ein anschaulicher Fall für die Spieltheorie. Berücksichtigt man jedoch, dass die Forderungen der Gläubiger, die teilweise verzichtet haben, genauso berechtigt waren wie diejenigen, die jetzt im Wesentlichen bedient wurden, ergibt sich ein Rechtfertigungsproblem mit nachteiliger Wirkung für die Möglichkeit zukünftiger Vereinbarungen. Die Möglichkeit schädlichen Verhaltens dieser Art muss man sowohl im Interesse des Staates als auch der Gläubiger unterbinden. Das kann durchaus ein Staat für sich selbst entscheiden, indem er sich nicht zu beliebigen Bedingungen verschuldet.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Ein überstaatliches Insovlenzrecht ist wohl mit der Souveränität der einzelnen Staaten nicht zu vereinbaren, außerdem bedürfte es überstaatliche Insolvenzgerichte und vor allem eine überstaatliche Exekutive. Schließlich müsste im Zweifelsfall irgendjemand. der in ein Land vollstreckt, sich damit außeinandersetzen, dass dieses eine Armee und eine Polizei hat, die dies verhindern wollen könnten.
 

Philipus II

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  • #9
Die Vollstreckung ist faktisch auch ohne Militärintervention möglich. Ein massives Handelsembargo behindert die Wirtschaft so stark, dass die Verweigerung schlussendlich jegliche wirtschaftliche Erholung dauerhaft verhindert. Im konkreten Fall Argentinien haben schon juristische Erfolge einzelner Gläubiger vor Zivilgerichten dafür ausgereicht, dass Argentinien die Einschränkungen, die aus den Urteilen folgten, nicht länger ertragen wollte und einer kostspieligen Einigung zugestimmt hat.

@Munro: Interessanter Gedankengang. Die Frage nur: Wären Anleihen, die den Rechtsweg wirksam ausschließen, wettbewerbsfähig mit Anleihen, die das nicht tun? Ich denke, dass Länder mit Insolvenzvorbehalt nach eigenen Spielregeln deutlich höhere Zinssätze bezahlen müssten.
 

Munro

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@Philipus II:

Die Bedingungen dürfen es nicht ermöglichen, eine Insolvenz willkürlich und ohne Konsequenzen zu verkünden, ansonsten wäre tatsächlich das Vertrauen nicht gegeben. Wenn das Problem jedoch gelöst ist durch dafür geeignete Vertragsbedingungen und Möglichkeiten, gegen einen Verstoß vorzugehen, zeigt sich der eigentliche Vorteil für die Gläubiger: Sie müssen dem Staat gegenüber gemeinsam auftreten und können dadurch Vereinbarungen schließen, die für alle von ihnen das optimale Ergebnis zeitigen - nicht für einige trickreiche Spieler ein besseres und für die übrigen ein schlechteres. Das reduziert grundsätzlich das Ausfallrisiko, weil es die Wahrscheinlichkeit der (teilweisen) Rückzahlung trotz Insolvenz steigert. Außerdem sorgt es in Grenzfällen wie in Argentinien für mehr Sicherheit. Hier ist es jetzt dem Staat möglich, die Forderungen der Gläubiger, die der Vereinbarung nicht zugestimmt haben, doch noch zu bedienen, ohne dadurch die Rückzahlung an die übrigen Gläubiger zu gefährden. In anderen Fällen droht gerade dadurch erneut die Insolvenz und erneute Abschreibungen der Gläubiger sind notwendig.

Für die Frage, ob ein Staat sich dann noch finanzieren kann, kommt es ganz darauf an, welche Strategie die Anleger verfolgen: Wenn sie auf Sicherheit gehen, werden sie solche Vertragsbedingungen gutheißen und vermehrt in diese Anleihen investieren; wer im Fall einer Insolvenz auf Risiko zu gehen bereit ist oder gerade dadurch Gewinn erzielen will, wird sie meiden.
 

Seonendseounli

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Im konkreten Fall Argentinien haben schon juristische Erfolge einzelner Gläubiger vor Zivilgerichten dafür ausgereicht, dass Argentinien die Einschränkungen, die aus den Urteilen folgten, nicht länger ertragen wollte und einer kostspieligen Einigung zugestimmt hat.

Im konkreten Fall war der Gläubige - mittelbar - aber auch die USA. Und die können ihre Interessen gegenüber fast jedem Staat auf der Welt durchsetzen, dafür brauchen - und wollen sie - keinen Rechtsrahmen.

@Munro: Das Problem ist ja, das Staatsanleihen - unter welchen Bedingungen auch immer ausgegeben - idR dem Rechtsstand des emittierenden Staates unterfallen, sprich im Zweifelsfall werden Rechtsstreitigkeiten vor dem inländischen Gericht ausgetragen.
 

Philipus II

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  • #12
Man sollte hier durchaus genauer hinschauen: Es waren US-amerikanische Investmentfonds/Hedgefonds, die allen internationalen Investoren offenstehen, für die es keine Handelsbeschränkungen/Sanktionen/Auflagen gibt. Ein deutscher Kleinanleger kann und darf (nach entsprechender Versicherung, über die Risiken der Anlage Bescheid zu wissen) in einen solchen Fonds investieren. Ausländisches Kapital ist bei US-Fonds gerne willkommen, deren Geschäft ist ja die Vermögensverwaltung und Kapitalanlage im Auftrag dritter. Dafür berechnen sie dann - zum Teil sehr happige - Gebühren, Erfolgsprovisionen usw.

Statt direkt in Staatsanleihen anzulegen haben sehr viele Menschen die Möglichkeit, indirekt über einen US-Fonds in derartige Wertpapiere zu investieren. Der Gerichtsstand in den USA scheint seine Vorteile zu haben.
 
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