Die sächsische Behörde bestätigte am Mittwoch, daß sie einen Server von Aktivisten der Gruppe DDoS sichergestellt hat.
"Aufgrund eines US-amerikanischen Vorabsicherungsersuchen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen hat die Staatsanwaltschaft Zwickau am 3. Juli 2020 einen Server in einem Rechenzentrum in Falkenstein (Vogtland) sichergestellt, bei dem davon auszugehen ist, dass er von Personen, die im Internet unter dem Namen 'Distributed Denial of Secrets (DDosecrets)' auftreten, genutzt wurde."
Die größtenteils aus den USA und Kanada geführte Gruppe hat sich mit der Veröffentlichung von vertraulichen Daten zu einer Alternative zu Wikileaks entwickelt.
Im Juni hat sie interne US-Polizeidaten unter dem Projektnamen BlueLeaks veröffentlicht. Dabei handelte es sich um 269 Gigabyte Daten von sogenannten Fusion Centers, die dem Austausch von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Informationen dienen.
Das Kollektiv bestätigte per Twitter die Einziehung des wichtigsten Downloadservers der Gruppe, der die Suchbibliothek "Hunter" beinhaltet habe, in der rund fünf Terabyte an vertraulichen Unterlagen öffentlich durchsuchbar waren.
Der öffentliche Zugang soll aber nur vorübergehend unterbrochen sein, weil Kopien der Daten vorhanden sind.
"Es ist ein besorgniserregender Trend, daß die Polizei versucht, Journalisten zum Schweigen zu bringen.“ „Die Veröffentlichung von Informationen darf keine Straftat sein.", so Lorax Horne von DDoS.
Die in BlueLeaks veröffentlichten Daten sollen zeigen, wie die Polizei Aktivisten überwacht. Er enthält Informationen zu Ermittlungsmethoden, aber auch personenbezogene Daten von US-Polizisten. Auch wenn die Daten wohl aus einem Hack stammen, so gibt die Gruppe an, nicht selber zu hacken, sondern nur als Vermittler von Information zu dienen.
Die Staatsanwaltschaft Zwickau äußerte sich nicht zum Inhalt des amerikanischen Verfahrens, stellt aber klar, daß es sich bei der Beschlagnahmung nur um eine vorläufige Maßnahme im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen handele.
Das Bundesamt für Justiz müsse nach Eingang des offiziellen Rechtshilfeersuchens prüfen und dann entscheiden, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Beschlagnahme von Daten mit dem Zweck der Herausgabe als Beweismittel an die US-Behörden in Betracht komme.
Quelle und weitere Informationen:
spiegel.de
"Aufgrund eines US-amerikanischen Vorabsicherungsersuchen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen hat die Staatsanwaltschaft Zwickau am 3. Juli 2020 einen Server in einem Rechenzentrum in Falkenstein (Vogtland) sichergestellt, bei dem davon auszugehen ist, dass er von Personen, die im Internet unter dem Namen 'Distributed Denial of Secrets (DDosecrets)' auftreten, genutzt wurde."
Die größtenteils aus den USA und Kanada geführte Gruppe hat sich mit der Veröffentlichung von vertraulichen Daten zu einer Alternative zu Wikileaks entwickelt.
Im Juni hat sie interne US-Polizeidaten unter dem Projektnamen BlueLeaks veröffentlicht. Dabei handelte es sich um 269 Gigabyte Daten von sogenannten Fusion Centers, die dem Austausch von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Informationen dienen.
Das Kollektiv bestätigte per Twitter die Einziehung des wichtigsten Downloadservers der Gruppe, der die Suchbibliothek "Hunter" beinhaltet habe, in der rund fünf Terabyte an vertraulichen Unterlagen öffentlich durchsuchbar waren.
Der öffentliche Zugang soll aber nur vorübergehend unterbrochen sein, weil Kopien der Daten vorhanden sind.
"Es ist ein besorgniserregender Trend, daß die Polizei versucht, Journalisten zum Schweigen zu bringen.“ „Die Veröffentlichung von Informationen darf keine Straftat sein.", so Lorax Horne von DDoS.
Die in BlueLeaks veröffentlichten Daten sollen zeigen, wie die Polizei Aktivisten überwacht. Er enthält Informationen zu Ermittlungsmethoden, aber auch personenbezogene Daten von US-Polizisten. Auch wenn die Daten wohl aus einem Hack stammen, so gibt die Gruppe an, nicht selber zu hacken, sondern nur als Vermittler von Information zu dienen.
Die Staatsanwaltschaft Zwickau äußerte sich nicht zum Inhalt des amerikanischen Verfahrens, stellt aber klar, daß es sich bei der Beschlagnahmung nur um eine vorläufige Maßnahme im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen handele.
Das Bundesamt für Justiz müsse nach Eingang des offiziellen Rechtshilfeersuchens prüfen und dann entscheiden, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Beschlagnahme von Daten mit dem Zweck der Herausgabe als Beweismittel an die US-Behörden in Betracht komme.
Quelle und weitere Informationen:
spiegel.de