Bis zum 3. März 2020 gab es bei den Sicherheitsanforderungen für Frachtschiffen für kleinen Seefahrzeugen eine Ausnahme, sofern es sich um Schiffe handelte, die für "Sport- und Freizeitzwecke" verwendet wurden. Diese bedurften daher keine Schiffssicherheitszeugnisse. Ab diesem Tag trat eine Veränderung in Kraft, die diese Ausnahme nur noch für Boote, die "ausschließlich für Sport- und Erholungszwecke" verwendet werden, gelten läßt.
Damit unterliegen jetzt auch Schiffe der privaten Seenotrettung den Sicherheitsanforderungen der Berufsschiffahrt. Dies bedeutet für die Rettungsorganisationen i.d.R. hohe Investitionen, die jetzt nötig werden oder sogar das Aus für die betroffenen Schiffe.
Hintergrund ist, daß im April 2019 die Berufsgenossenschaft Verkehr das Auslaufen der "Mare Liberum" untersagt hatte, weil dieses als Seerettungsschiff ihrer Ansicht nach nicht für "Sport- und Freizeitzwecke" verwendet würde und somit die Auflagen der Berufsschiffahrt erfüllen müsse, also auch die Vorlage eines Schiffssicherheitszeugnisses.
Doch der Verein "Mare Liberum" klagte gegen die Festhalteverfügung und bekam vom Oberverwaltungsgericht Hamburg recht. Freizeit könne auch humanitäre Tätigkeiten beinhalten.
Doch die Bundesregierung gab sich damit nicht zufrieden und das Bundesverkehrsministerium nahm mit einer Schiffssicherheitsanpassungsverordnung oben genannte Veränderungen vor.
Der Dresdner Seenotrettungsverein Mission Lifeline hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, nachdem die neue Sicherheitsverordnung rechtswidrig sein dürfte. Dies können letztendlich aber nur Gerichte feststellen.
Somit bleibt vorerst die Tatsache, daß Andreas Scheuer und sein Ministerium momentan Fakten geschaffen haben, die private Rettungsmissionen mit rechtlichen Tricks verhindern sollen. Die Schiffe können wohl zumindest mehrheitlich nicht legal auslaufen und die Rettungsorganisationen werden zu Klagen gezwungen, die Geld, vor allem aber auch Zeit kosten.
Die Bundesregierung engagiert sich also nicht nur nicht in der Seerettung von Flüchtlingen, so etwa durch die Bundesmarine, sondern sie ist bemüht, sie aktiv zu verhindern.
Quellen:
spiegel.de
mission-lifeline.de
Damit unterliegen jetzt auch Schiffe der privaten Seenotrettung den Sicherheitsanforderungen der Berufsschiffahrt. Dies bedeutet für die Rettungsorganisationen i.d.R. hohe Investitionen, die jetzt nötig werden oder sogar das Aus für die betroffenen Schiffe.
Hintergrund ist, daß im April 2019 die Berufsgenossenschaft Verkehr das Auslaufen der "Mare Liberum" untersagt hatte, weil dieses als Seerettungsschiff ihrer Ansicht nach nicht für "Sport- und Freizeitzwecke" verwendet würde und somit die Auflagen der Berufsschiffahrt erfüllen müsse, also auch die Vorlage eines Schiffssicherheitszeugnisses.
Doch der Verein "Mare Liberum" klagte gegen die Festhalteverfügung und bekam vom Oberverwaltungsgericht Hamburg recht. Freizeit könne auch humanitäre Tätigkeiten beinhalten.
Doch die Bundesregierung gab sich damit nicht zufrieden und das Bundesverkehrsministerium nahm mit einer Schiffssicherheitsanpassungsverordnung oben genannte Veränderungen vor.
Der Dresdner Seenotrettungsverein Mission Lifeline hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, nachdem die neue Sicherheitsverordnung rechtswidrig sein dürfte. Dies können letztendlich aber nur Gerichte feststellen.
Somit bleibt vorerst die Tatsache, daß Andreas Scheuer und sein Ministerium momentan Fakten geschaffen haben, die private Rettungsmissionen mit rechtlichen Tricks verhindern sollen. Die Schiffe können wohl zumindest mehrheitlich nicht legal auslaufen und die Rettungsorganisationen werden zu Klagen gezwungen, die Geld, vor allem aber auch Zeit kosten.
Die Bundesregierung engagiert sich also nicht nur nicht in der Seerettung von Flüchtlingen, so etwa durch die Bundesmarine, sondern sie ist bemüht, sie aktiv zu verhindern.
Quellen:
spiegel.de
mission-lifeline.de