Der BND überwacht die Kommunikation von Ausländern im Ausland. Nach Informationen, die dem Bayrischen Rundfunk und dem Spiegel vorliegen, kann der BND offenbar auf mehr als eine Billion Internetverbindungen täglich zugreifen.
In der nächsten Woche will das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, in wie weit das zulässig ist.
Die Bürgerrechtsorganisationen "Reporter ohne Grenzen" und "Gesellschaft für Freiheitsrechte" haben mit sieben ausländischen Investigativ-Journalisten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Darauf hin gab es eine mündliche Anhörung, in der die Dienstvorschriften thematisiert wurden.
Der Geheimdienst hat sich selber strenge Dienstvorschriften aufgestellt, die den Mitarbeitern detailliert auflisten, was zulässig ist und was nicht.
So ist in der "Dienstvorschrift Sigint" geregelt, daß eine Liebesbekundung wie "Schatz, ich liebe Dich" keine Veranlassung dazu gibt, wegzuhören. Erst wenn sich das Gespräch um die Liebesbeziehung dreht, muß abgeschaltet und das Aufgezeichnete gelöscht werden. Insgesamt wird in der Dienstvorschrift auf 72 Seiten die Überwachung des Internets geregelt.
Die Überwachung im Netz spielt mittlerweile eine herausragende Rolle bei der Arbeit des BND. Strategische Fernmeldeaufklärung liefert einen großen Teil der Daten, die er gewinnt. Er versorgt die Bundesregierung mit Informationen über Terroristen, Cyberangriffe und internationale Konflikte. Dabei legt diese die Ziele in Auftragsprofilen mit Prioritäten von 1 ("umfassender Informationsbedarf") bis 4 ("niedriger Informationsbedarf") fest.
Der Geheimdienst unternimmt enorme Anstrengen, um die unüberschaubaren Datenmengen zu filtern, stößt dabei aber an Grenzen.
23 Internet-Austauschknoten gibt es in Deutschland, darunter mit dem DE-CIX in Frankfurt am Main der Knoten mit dem weltweit höchsten Datendurchsatz. Von diesem Knoten gehen alle Daten ungefiltert zum BND.
Dabei, so zeigen Berechnungen der Techniker des DE-CIX, die sie im Oktober 2019 auf Nachfrage des Verfassungsgerichtes erstellt haben, werde "ein durchschnittliches Volumen von rund 47,5 Billionen IP-Verkehrsverbindungen täglich vermittelt". Technisch sei der BND in der Lage, jeden Tag 1,2 Billionen Internet-Verbindungen auszuleiten.
Als erstes werden anhand von IP-Adressen die Herkunft der Daten bestimmt. Mit einer Genauigkeit 96 bis 98% genau läßt sich das Land bestimmen.
Das bedeutet, daß bei einer Billion Verbindungen, die der BND täglich ausleiten kann, 24 Milliarden Rohdaten nicht umgehend gelöscht, wie das vorgesehen ist, sondern auch einer weiteren Filterstufe zugeführt werden.
In dieser werden automatisiert die Meta- und Inhaltsdaten von Gespräche und Mails untersucht, also einerseits wer mit wem korrespondiert, wann, und bei Telephonaten auch wie lange, und anderseits die Inhalte nach über 100.000 Suchbegriffen.
Daten von deutschen Staatsbürgern und in Deutschland lebenden Personen dürfen nicht gespeichert werden, bei EU-Bürgern dürfen nur dienstliche Gespräche abgehört werden, keine privaten.
Rund 30 mal im Monat kommt es zu Fehlern, hieß es während der Anhörung in Karlsruhe. Telephoniert ein Deutscher im Ausland, kann das von System nicht automatisch erkannt werden. Derartige Ergebnisse werden, so lautet die Regel, gelöscht und dokumentiert. Problematisch ist es, wenn die Daten bereits an andere Geheimdienste weitergegeben wurden, bevor erkannt wurde, daß es sich um Daten handelt, die unter besonderem Schutz stehen.
Daß in der Vergangenheit über Jahre Telekommunikationsdaten durch den BND abgegriffen und an den US-Geheimdienst NSA weitergeleitet wurden, kam durch den Whistleblower Snowden und einem daraufhin vom Deutschen Bundestag eingesetzten NSA-Untersuchungsausschusses heraus. Ob dabei auch Daten deutscher Staatsbürger betroffen war, ist weiterhin ungeklärt.
In der Folge Unter trat am 31. Dezember 2016 ein neues BND-Gesetz in Kraft.
Für einige ist damit die Kontrolle des BND streng genug.
Dies sieht einer der Kläger, Investigativreporter Blaž Zgaga aus Slowenien, anders.
Er sieht sich durch die Arbeit des BND stark eingeschränkt, da es heute unmöglich sei zu kommunizieren, ohne elektronische Spuren zu hinterlassen, was es erschwert an gute Quellen zu kommen.
Quelle:BR
In der nächsten Woche will das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, in wie weit das zulässig ist.
Die Bürgerrechtsorganisationen "Reporter ohne Grenzen" und "Gesellschaft für Freiheitsrechte" haben mit sieben ausländischen Investigativ-Journalisten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Darauf hin gab es eine mündliche Anhörung, in der die Dienstvorschriften thematisiert wurden.
Der Geheimdienst hat sich selber strenge Dienstvorschriften aufgestellt, die den Mitarbeitern detailliert auflisten, was zulässig ist und was nicht.
So ist in der "Dienstvorschrift Sigint" geregelt, daß eine Liebesbekundung wie "Schatz, ich liebe Dich" keine Veranlassung dazu gibt, wegzuhören. Erst wenn sich das Gespräch um die Liebesbeziehung dreht, muß abgeschaltet und das Aufgezeichnete gelöscht werden. Insgesamt wird in der Dienstvorschrift auf 72 Seiten die Überwachung des Internets geregelt.
Die Überwachung im Netz spielt mittlerweile eine herausragende Rolle bei der Arbeit des BND. Strategische Fernmeldeaufklärung liefert einen großen Teil der Daten, die er gewinnt. Er versorgt die Bundesregierung mit Informationen über Terroristen, Cyberangriffe und internationale Konflikte. Dabei legt diese die Ziele in Auftragsprofilen mit Prioritäten von 1 ("umfassender Informationsbedarf") bis 4 ("niedriger Informationsbedarf") fest.
Der Geheimdienst unternimmt enorme Anstrengen, um die unüberschaubaren Datenmengen zu filtern, stößt dabei aber an Grenzen.
23 Internet-Austauschknoten gibt es in Deutschland, darunter mit dem DE-CIX in Frankfurt am Main der Knoten mit dem weltweit höchsten Datendurchsatz. Von diesem Knoten gehen alle Daten ungefiltert zum BND.
Dabei, so zeigen Berechnungen der Techniker des DE-CIX, die sie im Oktober 2019 auf Nachfrage des Verfassungsgerichtes erstellt haben, werde "ein durchschnittliches Volumen von rund 47,5 Billionen IP-Verkehrsverbindungen täglich vermittelt". Technisch sei der BND in der Lage, jeden Tag 1,2 Billionen Internet-Verbindungen auszuleiten.
Als erstes werden anhand von IP-Adressen die Herkunft der Daten bestimmt. Mit einer Genauigkeit 96 bis 98% genau läßt sich das Land bestimmen.
Das bedeutet, daß bei einer Billion Verbindungen, die der BND täglich ausleiten kann, 24 Milliarden Rohdaten nicht umgehend gelöscht, wie das vorgesehen ist, sondern auch einer weiteren Filterstufe zugeführt werden.
In dieser werden automatisiert die Meta- und Inhaltsdaten von Gespräche und Mails untersucht, also einerseits wer mit wem korrespondiert, wann, und bei Telephonaten auch wie lange, und anderseits die Inhalte nach über 100.000 Suchbegriffen.
Daten von deutschen Staatsbürgern und in Deutschland lebenden Personen dürfen nicht gespeichert werden, bei EU-Bürgern dürfen nur dienstliche Gespräche abgehört werden, keine privaten.
Rund 30 mal im Monat kommt es zu Fehlern, hieß es während der Anhörung in Karlsruhe. Telephoniert ein Deutscher im Ausland, kann das von System nicht automatisch erkannt werden. Derartige Ergebnisse werden, so lautet die Regel, gelöscht und dokumentiert. Problematisch ist es, wenn die Daten bereits an andere Geheimdienste weitergegeben wurden, bevor erkannt wurde, daß es sich um Daten handelt, die unter besonderem Schutz stehen.
Daß in der Vergangenheit über Jahre Telekommunikationsdaten durch den BND abgegriffen und an den US-Geheimdienst NSA weitergeleitet wurden, kam durch den Whistleblower Snowden und einem daraufhin vom Deutschen Bundestag eingesetzten NSA-Untersuchungsausschusses heraus. Ob dabei auch Daten deutscher Staatsbürger betroffen war, ist weiterhin ungeklärt.
In der Folge Unter trat am 31. Dezember 2016 ein neues BND-Gesetz in Kraft.
Für einige ist damit die Kontrolle des BND streng genug.
Dies sieht einer der Kläger, Investigativreporter Blaž Zgaga aus Slowenien, anders.
Er sieht sich durch die Arbeit des BND stark eingeschränkt, da es heute unmöglich sei zu kommunizieren, ohne elektronische Spuren zu hinterlassen, was es erschwert an gute Quellen zu kommen.
Quelle:BR