• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Sehbehinderung im Berufsleben

Grimwald

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Hallo NGB :T ,

Also ich wende mich mal wieder an euch um Eure Weisheit und euren Rat anzurufen! ;)

Ich bin auf einem Auge zu 95% Blind und habe eine Heterochromie. Das heißt ich bin eigentlich Blauäugig, mein Rechtes Auge ist aber Hellgrün und ich muss sagen das mir die einseitige Blindheit das Leben nicht gerade Leichter macht. Ich habe viele Berufe durchprobiert, aber scheinbar bin ich zum Handwerken geboren und da liegt der Hund begraben. Ich kann weder Dreidimensional sehen also auch keine 3D Filme gucken, noch kann ich besonders gut Abstände schätzen und meine Hand-Auge Koordination ist auch nicht die beste, was den Sportunterricht besonders toll gemacht hat. Aber werken ist ebend mein Ding.

Aufjedenfall habe ich damals in den Bewerbungsverfahren immer mit offenen Karten gespielt und es hagelte Absagen. Wer will denn auch schon nen halb-blinden Mechaniker? Also hab ichs gegen ende und der immer mehr werdenende Verzweiflung dann irgendwann verschwiegen und auch prombt einen Ausbildungsplatz im Technischen Bereich bekommen.
Bei der Betriebsärztlichen Untersuchung wusste der Arzt natürlich sofort bescheid, aber dank der Schweigeplficht war ich ja sicher.

Nun ist die Ausbildung (gekürzt) zu ende und man verlangt von mir das ich im zuge der Übernahme einen Staplerschein mache.
Den normalen Führerschein durft ich ganz normal machen mit der Auflage, keine Personenverkehr betreiben zu dürfen.

Wie komm ich da jetzt am besten raus? :(

LG
 

Seedy

A.C.I.D

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1. Das Medizinische für die die es nicht wissen:
Das 3D Sehen, Tiefenwahrnehmung, Entfernungsabschätzung läuft im Hirn alles über Trigonometrie, und den abgleich der der beiden Perspektiven je eines Auges, somit hat man mit nur einem Auge das Problem das man Entfernungen nicht richtig wahrnehmen kann also immer zu kurz oder zu lang greift.... das kann man zwar bis zu einem gewissen Grad mit Erfahrung ausgleichen, aber eben nicht komplett!

2. Die Fragen an den TS
Hast du eine Chance den Schein zu bestehen?
Kannst du trotz deiner Sehbehinderung Autofahren? (können und nicht dürfen!) was genau währe dann das Problem.?

3. Brauchst den Schein für dein Arbeitsalltag, oder nur auf dem Papier?
 

Grimwald

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  • #3
Also greifen schaff ich ohne Probleme ;) . Aber so sachen wo es auf schnelles Reagieren ankommt, zb ein Ball kommt beim Volleyball spielen auf einem zugeflogen. Für mich keine Chance, Ratespiel und Glück brauch ich um den Ball gut zu treffen, ich kann es einfach nicht "berechnen".

Also Autofahren darf ich, nur halt kein Taxi oder Bus ;) . Beim Autofahren habe keine Probleme, Unfallfrei und man sagt mir ich fahre sehr sicher, bin auch gleich beim ersten mal durchgekommen durch die Prüfung.

Den schein würde ich eher mal zum Aushelfen brauchen. Ich arbeite nicht in der Logistik, aber wenn mal Maschinenteile über Etagen oder Hallen transportiert werden müssen, müssen wir das schon können.
Zutrauen würd ichs mir, aber man muss halt sehr gut sehen können, wo man gerade mit der Fracht ist und da kommt dann das Tiefensehen wieder ins Spiel.

Hatte auch sehr sehr sehr lange Probleme beim Schweißen, entfernungen Schätzen ist da auch sehr wichtig, die Nadel muss ja immer passend liegen. Hab sehr intensiv geübt (auch zuhause) und kann so mein Fehlendes Tiefensehen durch Erfahrung im gewissen Maße korrigieren.
 

TheHSA

Design-Söldner

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Du kannst es ja versuchen - wenn du dabei versagst ist es genauso, als ob du es garnicht erst versucht hättest. Wenn du es aber versuchst hast du eine Chance den Staplerschein zu schaffen. Wenn auch eine geringe.
 

Seedy

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@TheHSA:
Würd ich auch so sehen, versuch es!
Wenn es klappt dann vermeide fahren zu müssen!
Wenn nicht, dann tja dum gelaufen im schlimmsten Fall musst dir nen neuen Job suchenm aber das müsstest du auch wenn du es nicht probierst...also den Versuch ist es auf jedenfall Wert!
 

Grimwald

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  • #6
Danke Jungs. Das macht mir mut.
Ich werde es auf jedenfall Versuchen!

Aber ich werde sicherheitshalber noch einmal meinen Augenarzt fragen, dem vertrau ich bei solchen Sachen eigentlich sehr.
 

Seedy

A.C.I.D

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@Grimwald: Wenn du dir Unsicher bist, ist nen Arzt zu Fragen sicher die beste option.
aber denk dran, dass waren nur 2 Meinungen, vllt kommt hier noch nen bisl. mehr!

Egal sollange du dir sicher bist, dass du keine Gefahr für andere dar stellst, wünsch ich dir auf jedenfall viel Erfolg und der schein an sich ist net so schwer!
 

Nerephes

Badass No. 1
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Also da du ja übernommen wirst, musst du ja einen positiven Eindruck gemacht haben.

Ich würde es also probieren, wenn es dann nicht klappt mit dem Stapler, kannst du immernoch mit offenen Karten spielen.

Und wenn die ansonsten zufrieden mit dir sind und das Staplerfahren nicht ZWINGEND von dir erledigt werden müsste und kein anderer das könnte, dann werden Sie dich sicher nicht wegen einer "körperlichen Behinderung" feuern, an der du nichts ändern kannst.

Das wäre ja fast schon Diskriminierung, zumindest vom Gefühl nach.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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Staplerschein ist Pipifax... :D

Wenn du keine Probleme hast mit einem PKW einzuparken, dann schaffte du auch den Stapler-Schein!

Beim Kranschein könnte es eher problematisch werden...
 

harvi

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Erstmal Glückwunsch zur bestandenen Ausbildung! Einen Staplerschein schaffst du sicher, wenn du schon den Autoschein hast. Kenne ein paar Leute die den gemacht haben.

Hauptsache du bist im Kopf gesund! Lass dich von sowas nicht unterkriegen. In jeder Lebenssituation.
 

PaRaDoX

Nur die BSG

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Ich wünsche dir viel Erfolg!

Und wie meine Vorredner schon sagten, so schwer ist der Schein nicht. Hast ja schließlich auch den PKW-Führerschein geschafft.

Evtl. kannst du auch mit einem Kumpel/Kollegen oder so vorher nochmal üben zwecks Entfernung einschätzen etc.

Ich drücke dir die Daumen und habe eigentlich kaum Zweifel, dass du auch diese Hürde meistern wirst!
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Einen Staplerschein schaffst du sicher, wenn du schon den Autoschein hast. Kenne ein paar Leute die den gemacht haben.

Je nach Ausbildungsunternehmen schafft den Staplerschein auch ein dressierter einarmiger Affe mit Rheuma, das wird nicht das Problem sein.

@Grimwald:Egal sollange du dir sicher bist, dass du keine Gefahr für andere dar stellst, wünsch ich dir auf jedenfall viel Erfolg und der schein an sich ist net so schwer!

Subjektive Einschätzungen über das eigene Vermögen sind hier eindeutig fehl am Platz. Denn Unfälle mit Flurförderzeugen sind meist "Aua!", außer sie sind "Sehr viel Aua!" oder "Matsch, tot!".

Aber ich werde sicherheitshalber noch einmal meinen Augenarzt fragen, dem vertrau ich bei solchen Sachen eigentlich sehr.

Das ist das mindeste, was du machen solltest.

Die BGV D27 sagt in §7, wie ein Staplerfahrer beschaffen sein muss:

- Alter: 18 Jahre
- Ausbildung im Führen von Flurförderzeugen (dreigeteilt: Allgemeine Ausbildung ("Staplerschein"), ggf. Zusatzausbildung für spezielle Flurförderzeuge, betriebliche Ausbildung angepasst an die tägliche Arbeitsaufgabe)
- physische und psychische Eignung (Nachweis üblicherweise durch Vorsorgeuntersuchungen nach G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten")

Dazu sind Nachweise über diese Punkte zu erbringen und es ist eine schriftliche Beauftragung des Unternehmers zu erteilen. Ist das alles erfüllt, hätte ich (insbesondere rechtlich) keine Bedenken, dich fahren zu lassen. Haken wird es möglicherweise an der Vorsorgeuntersuchung nach G 25, da dort auch das räumliche Sehen überprüft wird.
 

Ruby

Just add Sun

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So, jetzt schreib ich auch mal was dazu.

Als erstes: Hochachtung, dass du mit dieser starken Sehbehinderung den Staplerschein machen möchtest. Wirklich. Es ist sehr schwer, mit einer Schwerbehinderung eine gute Anstellung zu finden. Das tut mir auch immer echt leid, dass da so selektiert wird.

ABER: Selbst wenn du die Schulung schaffen solltest mit allem Pipapo, bitte fahre mit deiner Sehbehinderung keinen Gabelstapler. Deine Sehbehinderung könnte dazu führen, dass es schwere Unfälle gibt, zumal du viele Regale um dich hast, teilweise nicht genug Platz für Gabelstapler und Leute, die zu Fuß unterwegs sind und beim Paletten aufladen musst du ein gutes räumliches Sehen haben.

Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber man kann Gabelstaplerfahren nicht mit Autofahren vergleichen. Auf einer Straße hast du keine Paletten, die du aufladen musst mit dem Stapler. Da hast du normalerweise niemanden, der in den engen Gängen um die Ecke kommt etc.

Bitte bitte lass die Finger davon.
 

Seedy

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Hier werden grade 2 Dinge durcheinander geworfen :D

1. mal gibt es keinen Gabelstapler Führerschein, der fällt nämlich je nach Bauart unter LTS und ist damit in Klasse B Inkludiert:
Das heißt jeder der B hat, darf einen Gabelstapler Fahren
nachzulesen hier.

Hier geht es um die Berufsgenossenschaft.
Diese verlang bei der gewerblichen Nutzung von Staplern, einen Befähigungsnachweis.
(Wo bei auf Firmen und Privatgeländen dafür nicht mal ein normaler Lappen nötig wäre)

Dieser nennt sich, wie hier schon richtig steht:
[URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Flurf%C3%B6rdermittelschein"]Flurfördermittelschein[/URL]

Das ist aber kein Führerschein, da er mit Straßenverkehr nix zu tun, sondern nur von BG gefordert wird.
Versicherungssachen eben


Da er auch seine Eignungsprüfung für den Führerschein B geschafft hat, denke ich nicht, dass er mit einem Stapler eine größere Gefahr wäre als im Straßenverkehr.
Eher sogar eine geringere, da es sich
1. Um Firmengrund handelt, in der die Leute wissen, dass sich dort ein Fahrzeug bewegt.
2. Er seine Einschränkung kennt und daher besonders bedacht sein wird, Situationen vorsichtiger zu besreiten als jemand ohne Handicap.
3. Er ja die Eignung vorher auf den Prüfstand hat stellen lassen.
 
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Ruby

Just add Sun

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Seedy, vergiss es. Kein Arbeitgeber geht solch ein Risiko ein. KEINER.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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Quatsch... Nach dem Schein fragt eh erst wieder einer, falls doch mal etwas Schlimmeres passiert ist...

Und wo hat er viele Regale um sich? Er will ja nicht als Lagerist arbeiten. Ab und an mal einen Motor oder ein Getriebe oder sowas holen und vor Ort fahren... Da sollte man kein allzu großes Drama daraus machen.

Hier fahren etliche Leute Stapler ohne Schein und die können das sogar...
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Hier werden grade 2 Dinge durcheinander geworfen :D

Der Einzige, der das hier in Zusammenhang bringt, das bist du. Allen anderen war klar, dass es sich hier um das innerbetriebliche Führen eines Flurförderzeuges handelt. Außerdem sind für viele Flurförderzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, auch weitere Führerscheinklassen notwendig, siehe hier.

Hier geht es um die Berufsgenossenschaft.
Diese verlang bei der gewerblichen Nutzung von Staplern, einen Befähigungsnachweis.
[...]
Das ist aber kein Führerschein, da er mit Straßenverkehr nix zu tun, sondern nur von BG gefordert wird.
Versicherungssachen eben

"nur von der BG" und "Versicherungssache eben" klingt fast so, als wäre dir die Bedeutung der Unfallversicherungsträger nicht ganz klar. UVV'en sind autonomes Recht der Unfallversicherungsträger mit Gesetzescharakter für alle (freiwillig oder Pflicht-)Versicherte. Das ist eben nicht "nur Versicherungssache". Die BGen haben auch Möglichkeiten des Vollzugs. Sie können Bußgelder verhängen oder sogar den Betrieb stilllegen.

Seedy, vergiss es. Kein Arbeitgeber geht solch ein Risiko ein. KEINER.

Sofern ein fähiger Arzt bescheinigt, dass es kein Problem ist, würde ich jeden Sehbehinderten sofort ans Steuer setzen. Sehen selbst die BGs so.

Sind funktionelle Einäugigkeit oder eingeschränktes räumliches Sehen zulässig?

Eine Zulassung Einäugiger für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten setzt immer eine arbeitsplatzbezogene Beurteilung voraus. Angeborene Einäugigkeit kann wegen bekanntermaßen vorhandener Anpassungsvorgänge im Einzelfall eher kompensiert werden als erworbene Einäugigkeit. Eingeschränktes räumliches Sehen ist analog zu beurteilen. Es ist beispielsweise beim Führen von Gabelstaplern sicherheitsrelevant, wenn Gegenstände in ihrer Lage zueinander und zum Fahrer in einer Entfernung von höchstens einigen Metern korrekt beurteilt werden müssen. Deshalb ist eine tätigkeitsbezogene individuelle Beurteilung erforderlich
aus Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25
 

devrim

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Ich hab das so in Erinnerung, das man den Schein selbst mit 2 blinden Augen bestanden hat.

Lieber ein Einäugiger der vorsichtig fährt als die ganzen anderen Kasper die meinen mit 3t auf der Gabel den Schumi zu geben.

Ich hab schon so einige Bekloppte Staplerfahrer gesehen.
 

bevoller

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Da er auch seine Eignungsprüfung für den Führerschein B geschafft hat, denke ich nicht, dass er mit einem Stapler eine größere Gefahr wäre als im Straßenverkehr.
Eher sogar eine geringere, da es sich
1. Um Firmengrund handelt, in der die Leute wissen, dass sich dort ein Fahrzeug bewegt.
2. Er seine Einschränkung kennt und daher besonders bedacht sein wird, Situationen vorsichtiger zu besreiten als jemand ohne Handicap.
3. Er ja die Eignung vorher auf den Prüfstand hat stellen lassen.
1. Ist ja eine super Begründung. ;)
Wenn ich raus gehe und am Straßenverkehr teilnehme, weiß ich auch, dass sich dort Fahrzeuge bewegen. Da es sich hier um Firmengrund, also ein Privatgrundstück handelt, hat das allerdings den Vorteil, dass man einen Stapler auch ohne Führerschein fahren kann. So wie ein Auto auch.
Einen Sicherheitsgewinn kann ich aber beim besten Willen nicht erkennen.

Zu 2. und 3. kann ich nicht viel sagen - allerdings wundert es mich doch ein bisschen, dass man ohne räumliches Sehen überhaupt erfolgreich einen Führerschein machen kann. Ich halte das räumliche Sehen für elementar wichtig, um Abstände und Entfernungen (insbesondere von Verkehrsteilnehmern zueinander) korrekt abschätzen zu können.
Da aber wohl gewisse körperliche Anpassungen zur Kompensation möglich sind, sehe ich kein Problem, wenn eine Eignung bzw. Befähigung eindeutig nachgewiesen worden ist.
Ich würde hier aber nicht empfehlen, sich auf sein eigenes Gefühl zu verlassen. Die eigenen Fähigkeiten schätzt man ja schließlich ganz gerne mal eher positiv als negativ ein. Sollte dann aber mal tatsächlich was passieren, macht man sich für den Rest des Lebens Vorwürfe.

Zur Frage, wie du da wieder raus kommst: Mit lügen bzw. verschweigen gar nicht.
Da Links zum g:b hier ja von einigen Leuten anscheinend nicht so gern gesehen sind, zitiere ich mal fleißig:

http://board.gulli.com/thread/1748389-vom-informatiker-zum-fliesenleger/?p=14904512#post14904512

Zitat Zitat von Issup Beitrag anzeigen
Mit "einer" Behinderung muss man nicht "hausieren" gehen.
Wer Schwerbehindert ist (ab 50% Behinderungsgrad und einen Behindertenausweis hat), muss das bei einer Bewerbung aber schon angeben.
Muss er nach aktueller Rechtsprechung nicht.
http://dontknow.me/at/?http://www.schwbv.de/offenbarung_der_schwerbehinderung.html

Der schwerbehinderte Mensch ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für ihn ungünstige Umstände von sich aus mitzuteilen.
So ist weder ein behinderter Mensch noch ein schwerbehinderter Mensch von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderung oder Behinderung im Vorstellungsgespräch oder in seiner Bewerbung auf eine Arbeitsstelle zu offenbaren.

Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann:

wenn der schwerbehinderte Bewerber erkennen muss, dass er aufgrund seiner Behinderung, die von ihm geforderte Arbeit nicht erbringen kann oder
seine Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Seine Schwerbehinderung offenbaren muss der AN ansonsten nur im Fall einer anstehenden Kündigung, damit der AG sich rechtskonform verhalten kann.
Im Falle einer anstehenden Kündigung ist die Sachlage anders.
Hier muss die SB-Eigenschaft dem Arbeitgeber offenbart werden, damit dieser gemäß § 85 ff SGB IX die notwendige Zustimmung beim Integrationsamt einholen kann.
Das sagt auch das BAG-Urteil aus. Nach 6 Monaten ab Einstellung ist eine Frage nach einer Behinderung zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden, da (erst) nach einem halben Jahr der besondere Kündigungsschutz greift.
Wobei der Kündigungsschutz lächerlich ist. Der AG muss lediglich eine Genehmigung zur Kündigung einholen, die in der Regel erteilt wird, so lange nicht der Eindruck erweckt wird, der AN würde auf Grund seiner Behinderung gekündigt werden.

Aus eigenem Interesse sollte man allerdings auch von sich aus seine Schwerbehinderung offenbaren - schließlich hat man ein Anrecht auf eine Arbeitswoche (meist 5 Tage) Sonderurlaub.

Was den TS angeht, hat er zwar keine Schwerbehinderung, unterliegt aber trotzdem einer Offenbarungspflicht, da korrektes Farbsehen eben wichtig für die Berufsausübung als Fliesenleger ist.
Kurz die Quintessenz:
Du musstest deinem Arbeitgeber zwar nicht angeben, schwerbehindert zu sein (ich gehe mal davon aus, dass du mit halbseitiger Blindheit diesen Status hast), musst es aber jetzt, weil dein Handicap Auswirkung auf deine berufliche Befähigung bzw. Leistungsfähigkeit haben kann. Außerdem dürfte mittlerweile wohl auch der erweiterte Kündigungsschutz greifen.
 

Grimwald

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  • #20
Hallihallo!

Danke für die Masse an Input und Anregungen. Alles gelesen und verinnerlicht!

Schwerbehindert bin ich nicht! Sonderurlaub steht mir daher nicht zu ;) .

Zum Autofahren kann ich sagen, dass ich mich für einen guten Fahrer halte. Und ich glaube, meine "Schwäche" lässt mich sehr wachsam fahren (Rechter Schulterblick ist immer ne halbe Verrenkung) und bei den Massen an Unfällen die hier stattfinden, bin ich zufrieden dass ich bisher immer heile nach Hause und zur Arbeit gekommen bin.

Momentan habe ich Urlaub, deswegen geht die Sache momentan noch nicht vorran, aber wenn ich zum Staplerschein zugelassen werden und ihn bestehe, werde ich mich nicht Ausliefern. Ich werde mich aber größtmöglich um das Fahren drücken, das wird sicher gehen.
 
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