• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] RTL wirft Xavier Naidoo wegen Rassismusvorwurfes aus DSDS-Jury

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ein Sprecher des Senders RTL sagte, daß Xavier Naidoo nicht mehr Teil der DSDS-Jury sei. Unklar dabei ist, ob es sich dabei um eine temporäre oder eine dauerhafte Maßnahme handelt.
Grund für den Rauswurf ist ein dieser Tage aufgetauchtes Video, in dem sich Naidoo mit einem Handy beim Singen filmt, wobei der Text deutlich nahelegt, daß er gegen Flüchtlinge gerichtet ist.

So muß man interpretieren, daß es um einen Vorwurf an die deutsche Bevölkerung geht, daß sie aus politischer Korrektheit gewaltbereite Einwanderer dulde, auch wenn diese fast täglich einen Mord an einem der Einheimischen begehen würden. In dem folgenden kann man einen Aufruf zur Selbstjustiz sehen. (Text s.u.)
Während einerseits das Entsetzen und die Aufregung im Netz groß sind, wird der 'Song' in rechtsextremen Kreisen gefeiert.

Xavier Naidoo selber hat sich mittlerweile dazu geäußert und weist jegliche Vorwürfe von sich, während er behauptet mißinterpretiert zu werden.
Allerdings liefert er keine andere Deutung. Er weißt nur auf seine eigene fremdländische Abstammung hin und betont sein nach eigener Aussage langjähriges Engagement gegen Rassismus und Ausgrenzung.
Eine Erklärung, wie das Video dazu paßt, liefert er nicht. Auch zu Hintergründen und der Entstehung des Videos äußerte er sich nicht. Daß er dem Sender viele Antworten schuldig bleibt hat nun zu der Entscheidung von RTL geführt, nicht zuletzt, weil inzwischen weitere Videos mit ähnlichem Inhalt aufgetaucht sind.

Naidoo ist nicht zum ersten mal unangenehm aufgefallen. Hier im Board haben wir 2015 eine Diskussion gehabt, ob er beim ESC singen dürfen sollte.
Hinter diesem LINK, findet sich eine Liste mit einigen seiner Verfehlungen.

Quelle:
RTL


‘Songtext‘:
Ihr seid verloren. Ihr macht nicht mal den Mund für euch auf. So nehmen Tragödien ihren Lauf. Eure Töchter, eure Kinder sollen leiden. Sollen sich mit Wölfen in der Sporthalle umkleiden. Und ihr steht seelenruhig neben dran. Schaut euch das Schauspiel an, das euch alle beenden kann. Weit und breit ist hier kein Mann, der dieses Land noch retten kann. Hauptsache es ist politisch korrekt - auch wenn ihr daran verreckt. Und nochmal: Ich hab fast alle Menschen lieb, aber was, wenn fast jeden Tag ein Mord geschieht, bei dem der Gast dem Gastgeber ein Leben stiehlt. Da muss ich harte Worte wählen, denn keiner darf meine Leute quälen. Wenn doch, der kriegt es mit mir zu tun! Lass uns das beenden - und zwar nun.
 

The_Emperor



Registriert
17 Juli 2013
Beiträge
2.801
Am Besten alle die gegen illegale Migration sind in den Gulag stecken oder gleich vergasen ... oh wait! Bei manchen Aussagen hier im Forum (deren Anzahl zum Glück sehr überschaubar ist) erkennt man dass sich Personen hier herumtreiben die sich mit ihrer Gesinnung auf dem Niveau von Reichsbürgern und Alt-Right Gruppierungen wie man sie aus den USA kennt befinden, nur halt auf der gegenüberliegenden Seite der politische Messlatte.
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.620
Ort
.\
Aber du hast recht, Helge Schneider finden auch manche gut
Tatsächlich, die gibt es. Allerdings ist bei Helge Schneider auch unbestritten (zumindest bei allen, die ein wenig Ahnung haben), dass er seine Instrumente auf einem ziemlich guten Niveau beherrscht. (Womit ich Xavier Naidoo das jetzt nicht aberkennen will, dazu kenne ich ihn nicht gut genug.)
Dass Geschmack geschmackssache ist, ist ja nichts Neues. Ich finde, man kann objektives Können (unabhängig vom Geschmack) auch einfach mal so anerkennen.

[/OT]
 

The_Emperor



Registriert
17 Juli 2013
Beiträge
2.801
Fühlst dich wohl angesprochen. Probiers mal mit Selbstreflexion. Manche wissen nichtmal warum sie eigentlich tun was sie tun.
 

darksider3

NGBler

Registriert
18 Sep. 2013
Beiträge
393
Ort
/dev/sda
@The_Emperor: Weißt Du, als dummer linker Nazi der Leute wie dich ins Gulag schicken würde, muss man nicht konstruktiv auf dich eingehen, das haste mit deinem ersten Beitrag im Thread schon verkackt.
 

The_Emperor



Registriert
17 Juli 2013
Beiträge
2.801
So eine Antwort wundert mich kein Bisschen. Man musste ja sonst seine persönlichen Werte irgendwie verständlich rüberbringen. Wenn man allerdings keinen Charakter und noch weniger eigene Meinung hat und immer nur hohle Phrasen wiederholt und selbst dabei dann noch bei der Wortwahl aufpassen muss um nicht als ein weiterer Spießbürger dazustehen bleibt einem nur über darauf zu beharren seine Standpunkte nicht erläutern zu müssen weil das Gegenüber ja eh als Persona non grata gilt. Schade, aber auch wenn ein Forum für Diskussionen existiert, es gibt keinen Zwang zur Diskussion. Dafür habe ich Verständnis.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
  • Thread Starter Thread Starter
  • #50
Geht es auch eine Nummer kleiner?
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.571
Wer nicht meine Meinung teilt, der denkt nicht selber und labert scheiße nach, denn ich bin intelligent und daher müssen alle intelligenten Menschen die gleiche Meinung aus den gleichen Schlüssen haben, wie ich.
 

Steeve

Vereinsheimer
Barkeeper

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
41.121
Kann man im ngb per one Klick eigtl auch Beiträge blockieren. Naidoo ist längst weg, zu Hause und hat sich mit Klopapier eingedeckt.
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.504
Würde mich sehr wundern. Selbst als Rede ist das keine Volksverhetzung, aber als Lied erst recht nicht.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
  • Thread Starter Thread Starter
  • #56
Das Singen macht genau welchen Unterschied?
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.504
Bei Konkurrenz gilt die Kunstfreiheit statt der Meinungsfreiheit und erstere ist afaik etwas weiter gefasst. Dazu finde ich gerade wenig konkretes, nur im Ansatz hier:
Nach dem offenen Kunstbegriff des Bundesverfassungsgerichts ist im Zweifel damit im vorliegenden Fall von einer Eröffnung des Schutzbereichs der Kunstfreiheit auszugehen. Und in diesem Fall verschiebt sich der Prüfungsmaßstab bezüglich der Zulässigkeit einer Satire wiederum erheblich zu Lasten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2007 – 1 BvR 1783/05).
Inwiefern das auch für Volksverhetzung gilt habe ich leider nicht konkret ausmachen können, aber jedenfalls ist es allgemein wohl so, dass die Kunstfreiheit mehr abdeckt als die reine Meinungsfreiheit.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
  • Thread Starter Thread Starter
  • #58
Daß er seinen Text nicht spricht, sondern jault, macht sicher noch keine Kunst.
Selbst wenn, so endet der Schutz der Kunstfreiheit dort, wo Strafnormen verletzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.504
Zwar kämen hier Äußerungsdelikte wie etwa Beleidigung oder Volksverhetzung durchaus in Betracht. Bei der Anwendung dieser Strafnormen sind die Richter aber dazu angehalten, die verfassungsrechtlich verankerte Kunstfreiheit zu beachten. Die jeweiligen Textpassagen müssten folglich dahingehend ausgelegt und dessen objektiver Aussageinhalt ermittelt werden. Problematisch ist dies deshalb, weil es bei Äußerungen künstlerischer Natur immer unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten gibt, sodass eine Strafbarkeit nur dann bejaht werden kann, wenn das Gericht andere Interpretationsmöglichkeiten ausschließen kann, die nicht strafrechtlich relevant sind.



Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit

Die Kunstform des Gangsterraps ist seit jeher von derben Übertreibungen geprägt und dessen Aussagekern ist ähnlich wie bei Satire oder Karikaturen danach zu unterscheiden, was der Künstler inhaltlich aussagen wollte und wie er das Ganze stilistisch eingekleidet hat. Zu klären ist dabei die Frage, ob sich der Künstler in seiner Aussage einfach nur bestimmter Eigenschaften einer genannten Person bei der Nutzung seines Stilmittels bedient oder ob sich seine Aussage unmittelbar gegen den Dritten richtet – eine Beleidigung wäre dann nur im letzteren Fall anzunehmen. Die Grenzen der Kunst- aber auch der Meinungsfreiheit sind weit – Geschmacksfragen dürfen hier keine Beachtung finden.

Doch auch ohne die verfassungsrechtliche Beachtung der Kunstfreiheit stellen die weiteren Delikte wie Gewaltdarstellung (§ 131 StGB), Billigung von Straftaten (§ 142 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB) bereits hohe Hürden auf, die sich damit begründen lassen, dass dort bereits der Äußerungsakt als solcher strafrechtlich sanktioniert wird: Es muss hier also keine dritte Person betroffen sein. Vielmehr genügt der reine Sprechakt. Daher wird beispielsweise bei der Volksverhetzung eine “Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens” oder ein “Angriff auf die Menschenwürde” vorausgesetzt. Eine Ausnahme gab es jedoch in einem Fall der Berliner Rapper “Blokkmonsta”, “Uzi” und “Schwartz” im Jahre 2008: Damals wurden sie wegen Gewaltdarstellung, Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt, weil sie in einem ihrer Songs die geplante Folter und Ermordung der SPD-Politikerin Monika Griefahn detailliert schilderten.
Quelle Hervorhebung durch mich. Darauf wollte ich hinaus.Genau solchen Interpretationsspielraum hat auch das was Naidoo da gesungen hat.
Wobei ich es auf den zweiten Blick nicht mehr als ganz so klar sehe wie zu anfangs. Dazu habe ich auch gelesen, dass es durchaus Urteile dazu gibt was passiert, wenn Kunstfreiheit nur als Deckmantel verwendet wird. Ob man Naidoo als Berufskünstler das jedoch nachweisen kann - keine Ahnung.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
  • Thread Starter Thread Starter
  • #60
Da bin ich bei Dir. Ich dachte, Du meintest, daß Beleidigungen durch die Kunstfreiheit gedeckt sein könnten, was ja nicht so ist, sondern sie darf nur nicht die einzige Interpretationsmöglichkeit sein.
Aber hier ist das wohl zu vage. Jeder weiß was gemeint ist, aber es ist keine explizite Aussage.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben