Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden. Seit dem 01.03. gilt nun eine Impflicht für Kinder, die eingeschult werden oder in einer Kita aufgenommen werden sollen. Sind die Kinder schon aufgenommen, muß ein Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden.
Jetzt wurden von mehreren Eltern Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz eingereicht. Sie sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. Die Impfpflicht lasse eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis "sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen“ nicht mehr zu, so einer der Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen.
Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung.
Quelle:
zeit.de
Jetzt wurden von mehreren Eltern Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz eingereicht. Sie sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. Die Impfpflicht lasse eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis "sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen“ nicht mehr zu, so einer der Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen.
Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung.
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zeit.de