Am Mittwoch vor einer Woche hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Haßkriminalität" beschlossen. Neben härteren Strafen für bestimmte Arten von Drohungen solle es eine Pflicht für Telemedien geben, schwere Straftaten wie Gewaltdrohungen, Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung mit Eindeutiger Kennung (IP,Port) an das BKA zu melden und zeitnah zu löschen.
Bei besonders schweren Straftaten oder "zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes" sollen auch evtl. vorhandene Paßwörter weitergegeben werden. Dies aber unter Richtervorbehalt, was aber heute eher nur noch eine Formsache ist.
Links:
Spiegel
Heise
bmvf
Bei besonders schweren Straftaten oder "zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes" sollen auch evtl. vorhandene Paßwörter weitergegeben werden. Dies aber unter Richtervorbehalt, was aber heute eher nur noch eine Formsache ist.
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