Der neue Rundfunkbeitrag, früher GEZ-Gebühr genannt, ist rechtens. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden. Das bedeutet der Beitrag ist nach der Verfassung für Rheinland-Pfalz rechtens und verstößt nicht gegen geltendes Recht. Eine Straßenbaufirma aus Montabaur hatte gegen die Neuregelung geklagt.
Am Donnerstag wird das Urteil in einem ähnlichen Fall vom bayerischen Verfassungsgerichtshof erwartet. Hier klagt die Drogeriekette Rossmann gegen den Rundfunkbeitrag.
Für den Rundfunkstaatsvertrag, Grundlage des neuen Beitrags, sind die Bundesländer verantwortlich.
faz.net
Am Donnerstag wird das Urteil in einem ähnlichen Fall vom bayerischen Verfassungsgerichtshof erwartet. Hier klagt die Drogeriekette Rossmann gegen den Rundfunkbeitrag.
Für den Rundfunkstaatsvertrag, Grundlage des neuen Beitrags, sind die Bundesländer verantwortlich.
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