• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Muss ich mein Wissen auf der Arbeit teilen?

devrim

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Hallo Jungs.

Ich arbeite als Elektriker/Instandhalter in einer mittelständischen Firma. Ich bin der einzige von 3 Technikern, der sich um seine
Weiterbildung kümmert. Sprich Fachliteratur, oder auch hobbymäßig Arduino etc.. Halt Sachen wovon ich in meiner täglichen Arbeit
auch sehr von profitiere. Die anderen beiden machen nur Dienst nach Vorschrift.

Nun läuft auf den meisten Panels von den Maschinen Windows drauf. Und nun geht es um Sachen wie das Firmennetzwerk VNC etc.
Das sind Sachen, die ich dann machen muss. Nicht unbedingt mit Zwang, aber jeder hat ja so seine inoffiziellen Bereiche in der Firma.

Jetzt geht es darum, das mir nachgesagt wird das ich nicht zeigen würde wie ich was mache?!

Mein gutes Recht wie ich finde. Mir werden keine Lehrgänge finanziert, keine Bücher nichts. Alles was ich gelernt hab, wurde von mir selber finanziert.
Die Firma profitiert ja dadurch. Ich stelle doch nicht die Arbeit ein.
Ich habe aber auch keine Lust den Leuten was zu erklären und trotzdem darf ich nachts raus weil die nichts hinkriegen.

Für mich persönlich ist das eine Arbeitsplatzsicherung. Und ich sehe es auch nicht ein immer der Buhmann deswegen zu sein.
Ich hatte ja letztens deswegen das Gespräch. Ist das gleiche wie mit dem Schweissen.

Nur weil ich schweissen kann, heisst es ja nicht das ich es immer machen muss. Er hat einen Elektriker eingestellt und keinen Schweisser.
Das war ja garnicht abgemacht. Wer er mir den Schweisserschein bezahlt, dann ist das eine andere Sache.

Wenn ich einen Arbeitnehmer eine fachliche Weiterbildung bezahle, dann erwarte ich auch von dem Mitarbeiter a: das er das kann und b: das er das auch in der Firma macht. Aber mir wurde ja nichts bezahlt.

Mich pisst es einfach nur an, das Gefühl zu haben ausgenutzt zu werden.

Wie seht ihr das? Sagt ihr, ok ich kann das und bringe es den anderen bei. Oder sagt ihr jeder ist für sich selber verantwortlich.
 

The_Emperor



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Jetzt geht es darum, das mir nachgesagt wird das ich nicht zeigen würde wie ich was mache?!

Sofern es keine gegenteilige Anweisung von deinem Vorgesetzten gibt ist daran auch nichts auszusetzen. Ich handhabe das Thema nämlich nach diesem Schema: Wenn's darum geht "fremde" Sachen zu machen (also Sachen die eigentlich nicht in meinen Bereich fallen, ich aber trotzdem in der Lage bin sie zu erledigen) bin ich so frei diese zu übernehmen und erledige sie nach bestem Gewissen. Zeige dann aber natürlich niemanden wie ich diese Arbeiten erledigt habe. Damit sehen Kollegen/Vorgesetzte meine zusätzlichen Kenntnisse die sie unter typischen Arbeitsbedingungen nie sehen werden. Verlangen diese dann aber dass ich diese Arbeiten öfters übernehmen soll verlange ich im Gegenzug eine entsprechende Lohnerhöhung. Eine einfach Win-Win Situation für beide Seiten: Du bekommst mehr Kohle und dein Chef muss keinen neuen Mitarbeiter einstellen.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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@devrim: Nur mal als Nachfrage von mir: Du schreibst, dass Du von drei Technikern der einzige mit diesen Kenntnissen bist.
Techniker im Sinne von 4 Jahren Technikerschule (also staatl. geprüfter Techniker) oder im Sinne von Elektriker und Technik?

Ich würde wohl auch eine Gehaltserhöhung ansprechen, bzw. interne Schulungen gegen entsprechendes Entgelt anbieten ;)
Wenn sich die anderen nicht die Mühe machen, sich abends in Kurse oder ähnliches zu setzen, ist das nicht Dein Problem.
Hier zählt Deine Arbeitsplatzsicherung oder die Möglichkeit, für einen späteren Stellenwechsel Deinen Lebenslauf/erl. Kenntnisse wesentlich zu verbessern.

Wichtig ist aber, dass Du niemandem eine Breitseite wegen Arbeitsverweigerung bietest. Immer betont freundlich und höflich bleiben, das Problem lösen
und Dein Ding weiter durchziehen. Allerdings bei nächtlichen Anrufen auch mal die Aufwandsentschädigung/Nachtprozente ansprechen.

Anders wäre es, wenn die Firma Dir zeitlich und/oder finanziell die Möglichkeit der Weiterbildung gegeben hätte, oder Du die Chance hast, intern in eine höhere oder
wesentlich besser entlohnte Stelle zu wechseln.
 

Larius

OutOfOrder

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@Chegwidden: Bzgl. Aufwandsentschädigung/Nachtprozente bei nächtlichen Anrufen: Es kann sein das eine Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag drinnen steht. Vor allem als Elektriker/Instandhalter kann ich mir vorstellen das so eine Klausel durchaus vereinbart wurde.

Bzgl. dem Schweissen: Wenn das nicht in deinem Dienstvertrag drinnen steht aber der Chef meint du sollst das mal gschwind Schweissen bzw. den anderen das Schweissen lernen ist das a bissl a Spiel mit dem Feuer. Bsp. wenn dir etwas passiert steht Aussage gegen Aussage weil der Chef sich garantiert vor einem Arbeitsgericht abputzen wird das du selbstständig das geschweisst hast und er nichts gesagt hat. Da musst du dich etwas absichern weil das gewaltig schief gehen kann.

Ansonsten das was Chegwiggen sagt in einer Abweichung: Ich würde halt die Standard-Probleme, die dich mitten in der Nacht immer rausläuten, irgendwo notieren damit man das selbstständig lösen kann. Alles andere wie bsp. Installation und besondere Wartung oder Kofiguration würde ich weiterhin für mich behalten, is ja schließlich dein Wissen was du dir angeeignet hast. Biete deinem Chef wirklich an das man am Abend 2-3 Überstunden macht und man präsentiert dort dann das Wissen, ist effektiver und jeder, der dran interesse hat, kann daran Teilnehmen. Außerdem wirkt sich sowas positiv auf zukünftige Gehaltsverhandlungen aus ;)
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Bzgl. dem Schweissen: Wenn das nicht in deinem Dienstvertrag drinnen steht aber der Chef meint du sollst das mal gschwind Schweissen bzw. den anderen das Schweissen lernen ist das a bissl a Spiel mit dem Feuer. Bsp. wenn dir etwas passiert steht Aussage gegen Aussage weil der Chef sich garantiert vor einem Arbeitsgericht abputzen wird das du selbstständig das geschweisst hast und er nichts gesagt hat. Da musst du dich etwas absichern weil das gewaltig schief gehen kann.
Noch schlimmer wäre, es kommt durch einen Unfall beim Schweißen zB zu einem Feuer, da muss nichtmal er Schuld sein, es reicht wenn irgendjemand was brennbares dort rumstehen lässt.
Der Chef oder die Versicherung sagt dann vor Gericht aus, dass der Mitarbeiter (er) weder zuständig noch qualifiziert ist, die Versicherung verklagt ihn zivilrechtlich auf Schadenersatz...
BTW: Soll ich laut deiner Signatur jetzt Sukram anrufen, dass dir deine Herkunft wieder mal rausgerutscht ist ("a bissl a")? :p
 

Ruby

Just add Sun

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Ich bezweifel, dass der TE die Berechtigung hat, Lehrgänge/Weiterbildungen durchzuführen. Daher würde ich das auch nicht machen an seiner Stelle, da a) keine Absicherung diesbezüglich, falls doch was schief geht und b) er dafür nicht angestellt ist und auch nicht bezahlt wird.

Wenn der Chef will, dass all seine Mitarbeiter das ganze Zeug können, soll er sie entweder weiterbilden lassen auf seine Kosten oder sie freistellen für Lehrgänge oder jemanden anstellen, der Weiterbildungen durchführen darf.

@ TE: Kriegst du die Rufbereitschaft und den Nachtdienst eigentlich bezahlt? Was genau sollst du laut Arbeitsvertrag in der Firma eigentlich machen? Wenn du nicht für IT angestellt bist, sondern das auch machen darfst, will der Chef nur sparen für teurere IT Kräfte.
 

Larius

OutOfOrder

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@Destiny666: Kommt drauf was für ein Lehrgang das ist. "Instandhaltung vom VNC" sollte kein Problem darstellen während "Richtiger Umgang mit Schweissen" je nach Aufbau her problematisch sein kann. Eine normale Infoveranstaltung sollte, solang die Fakten richtig sind, kein Problem sein während ein Hands On Vortrag (Sprich zuerst Theorie und dann Praxis) nur mit einer Berechtigung für Ausbildung durchgeführt werden sollte.

Pleitgengeier: Kannst es gern machen ;)
 

Ruby

Just add Sun

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Ich würde es nicht machen, denn wenn was schief geht, heißt es: Der hat das aber so gesagt.

Außerdem wäre bei richtigen Weiterbildungen auch ein Zertifikat drin und selbst wenn der TE so einen Lehrgang erteilen würde, bräuchte er genug Zeit, um diesen vorzubereiten - während der regulären Arbeitszeit versteht sich.

Ich bleibe dabei: Der Chef will Geld sparen und deshalb gibts so Trouble.
 

The_Emperor



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Jeder Vorgesetzte will das Maximum aus seinen Mitarbeitern herausholen. Deshalb muss man dem rechtzeitig einen Riegel vorschieben, sonst gibt's nur zwei Lösungen: Nimm's hin oder such dir einen anderen Job. Insbesondere wenn es so wie beim Themenstarter der Fall ist und man annehmen kann dass die Situation schon längere so ist wird es schwer das durch ein 4-Augen-Gespräch ändern zu können.
 

Larius

OutOfOrder

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@Destiny666: Nein, bei der Weiterbildung ist nicht immer ein Zertifikat dabei bzw. gibt es unterschiedliche Arten von Weiterbildung. Wenn ich einen neuen Kollegen bsp. bei einer Testdurchführung dazu setze und ihm das Ganze erkläre ist es für ihn eine Weiterbildung aber keine wo er am Ende ein Zertifikat bekommt.

Wenn der TE wirklich einen Vortrag oder Weiterbildung vom Chef aus machen muss ist es nicht immer so, das er dafür während der regulären Arbeitszeit Sachen vorbereiten kann. Ich muss bsp. auch mal einen Vortrag machen und die entsprechenden Unterlagen außerhalb meiner Normalarbeitszeit fertigstellen weil ansonsten die Arbeit liegen bleibt. Das bedeutet aber nicht das diese Zeit, die ich für das Erstellen der Unterlagen benötige, als unbezahlte Arbeitszeit verbuchen muss sondern verrechne diese einfach als normale Überstunden.
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Vielleicht solltest du mal mit deinem Chef sprechen, so dass Weiterbildungen in Zukunft als Teil deiner Jobausübung gesehen werden und sie in Zukunft von der Firma gezahlt werden.
 

issup

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Jetzt geht es darum, das mir nachgesagt wird das ich nicht zeigen würde wie ich was mache?!

Mein gutes Recht wie ich finde.

Falsch. Das ist nicht dein Recht.
Der Arbeitgeber kann für einen gewissen Zeitraum präzise Nachweise über deine verrichtete Arbeit von dir verlangen. Schriftlich im Zweifel, dann dokumentierst du noch viel genauer was du wann wie gemacht hast.

Beispiel: http://www.zeit.de/online/2008/34/arbeitsrecht-schikane

Mir werden keine Lehrgänge finanziert, keine Bücher nichts. Alles was ich gelernt hab, wurde von mir selber finanziert.
Die Firma profitiert ja dadurch. Ich stelle doch nicht die Arbeit ein.
Ich habe aber auch keine Lust den Leuten was zu erklären und trotzdem darf ich nachts raus weil die nichts hinkriegen.
Der Staat finanziert zwar nicht direkt solche Dinge, sie sind aber über die Steuererklärung absetzbar und verringern das zu versteuernde Einkommen. Es gibt also schon eine Art "Belohnung" für diesen Fleiß.

Als AG würde ich argumentieren: Die anderen Leute müssen nachts nicht raus, weil sie es ja nie richtig erklärt bekommen haben.
Auf der einen Seite wird hier behauptet, du zeigst es keinem, weil das dein gutes Recht ist, als nächstes heißt es dann die kriegen nichts hin? Nicht verwunderlich.

Für mich persönlich ist das eine Arbeitsplatzsicherung. Und ich sehe es auch nicht ein immer der Buhmann deswegen zu sein.
Ich hatte ja letztens deswegen das Gespräch.

Hätte man evtl. auch abmahnen können denke ich. Also sei froh, wenn mir dir geredet wird anstelle von Fakten geschaffen.

Ist das gleiche wie mit dem Schweissen.

Nur weil ich schweissen kann, heisst es ja nicht das ich es immer machen muss. Er hat einen Elektriker eingestellt und keinen Schweisser.
Das war ja garnicht abgemacht. Wer er mir den Schweisserschein bezahlt, dann ist das eine andere Sache.

Spezielle Schweißerqualifikationen (Befähigungsnachweis, Schweißerschein) sind immer dann erforderlich, wenn besondere Anforderungen an die Schweißnaht gestellt werden, z. B. beim Bau von Druckbehältern und Druckrohrleitungen bzw. im Anlagenbau, die üblicherweise durch den TÜV oder eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden müssen.
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=18407

Dürfte damit auch hinfällig sein. Es ist übrigens typisch Deutsch sich erst mal raushalten zu wollen nach dem Motto: Dafür bin ich ja nicht offiziell qualifiziert. Nachher werde ich verklagt. Solang man etwas nicht grob fahrlässig macht, gibt es bei Dienstanweisungen keine Situation, in der man da persönlich irgendwie haftet. Und zur Not, wenn man befürchtet, dass der AG nachher nichts mehr davon weiß, dass man ein Schweißgerät benutzt, dann läßt man sich das halt eben schriftlich geben, dass man das machen soll. Bzw. läßt diesen Tätigkeitsbereich im Arbeitsvertrag hinzufügen.

Wenn ich einen Arbeitnehmer eine fachliche Weiterbildung bezahle, dann erwarte ich auch von dem Mitarbeiter a: das er das kann und b: das er das auch in der Firma macht. Aber mir wurde ja nichts bezahlt.
Du solltest dir mal anschauen, was alles zur Arbeitsverweigerung an Gründen legitim ist. http://www.betriebsrat.de/portal/le...tail/letter/A/shortlink/arbeitnehmerpflichten

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers verpflichtet ihn, unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit zu arbeiten. Er muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Die Leistungspflicht ist nicht starr, sondern dynamisch und orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers.

Und wenn du dieses Wissen halt hast, dann ist es deine PFLICHT dieses auch zu nutzen.

Mich pisst es einfach nur an, das Gefühl zu haben ausgenutzt zu werden.

Wie seht ihr das? Sagt ihr, ok ich kann das und bringe es den anderen bei. Oder sagt ihr jeder ist für sich selber verantwortlich.

Ausgenutzt zu werden ist kein schönes Gefühl. DARÜBER sollte man mal mit dem Chef sprechen. Vielleicht werden aber die anderen Mitarbeiter, weil sie diese Fähigkeiten nicht haben auch geringer bezahlt aufgrund von geringerer Qualifikation?
Ansonsten sollte man, wenn man sich ausgenutzt fühlt und den Anschein hat, dass diese zusätzlichen Fähigkeiten und Qualifikationen nicht bezahlt werden, das mal fordern.
 

Nerephes

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Falsch. Das ist nicht dein Recht.
Der Arbeitgeber kann für einen gewissen Zeitraum präzise Nachweise über deine verrichtete Arbeit von dir verlangen. Schriftlich im Zweifel, dann dokumentierst du noch viel genauer was du wann wie gemacht hast.

Beispiel: http://www.zeit.de/online/2008/34/arbeitsrecht-schikane

Aber er kann es ablehnen Tätigkeiten auszuführen für die er nicht eingestellt ist.
Nur weil er es KANN muss er es nicht machen.

Wenn mein Chef mich zum Toilettenputzen oder Autowaschen abkommandieren will, weil ich ja sicherlich über die notwendigen Qualifikationen verfüge, muss ich das sicher nicht tun.

Deswegen gibt es eine Tätigkeits- oder Arbeitsbereichbeschreibung im Arbeitsvertrag.

Wenn er sich selbstständig auf eigene Kosten und Antrieb tätigkeitsfremdes Wissen aneigenet, dann muss er dieses dem AG eben nicht zur Verfügung stellen wenn er keinen Ausgleich dafür erhält.

Und Programmierung bzw. Software Einrichtung und Wartung hat imho nicht soweit mit Elektriker Tätigkeiten zu tun, damit man argumentieren könne, es wäre seine Pflicht das mit zu übernehmen.

Als AG würde ich argumentieren: Die anderen Leute müssen nachts nicht raus, weil sie es ja nie richtig erklärt bekommen haben.
Auf der einen Seite wird hier behauptet, du zeigst es keinem, weil das dein gutes Recht ist, als nächstes heißt es dann die kriegen nichts hin? Nicht verwunderlich.

Hätte man evtl. auch abmahnen können denke ich. Also sei froh, wenn mir dir geredet wird anstelle von Fakten geschaffen.

Als AN würde ich dem AG dann freundlich die Fachliteratur sowie den von mit belegten Weiterbildungskurs empfehlen auf den er seine AN schicken kann.



Und zur Not, wenn man befürchtet, dass der AG nachher nichts mehr davon weiß, dass man ein Schweißgerät benutzt, dann läßt man sich das halt eben schriftlich geben, dass man das machen soll. Bzw. läßt diesen Tätigkeitsbereich im Arbeitsvertrag hinzufügen.

Das ist der richtige Werdegang.

Du solltest dir mal anschauen, was alles zur Arbeitsverweigerung an Gründen legitim ist. http://www.betriebsrat.de/portal/le...tail/letter/A/shortlink/arbeitnehmerpflichten

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers verpflichtet ihn, unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit zu arbeiten. Er muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Die Leistungspflicht ist nicht starr, sondern dynamisch und orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers.

Und wenn du dieses Wissen halt hast, dann ist es deine PFLICHT dieses auch zu nutzen.

Ich würde eher sagen dass das Wörtchen "Soll" hier mit den im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten gleichzusetzen sind.

In meinem Betrieb habe ich einen Kollegen der erst Mechaniker und dann Kaufmann als Berufsausbildung gelernt hat.
Da er aber nur als Kazufmann angestellt ist, weigert er sich zurecht regelmäßig Tätigkeiten in der Produktion auszuüben, da er eben nicht besser bezahlt wird o.Ä. und eben Kaufmann gelernt hat damit er nicht mehr in der Produktion arbeiten muss.

Ausgenutzt zu werden ist kein schönes Gefühl. DARÜBER sollte man mal mit dem Chef sprechen. Vielleicht werden aber die anderen Mitarbeiter, weil sie diese Fähigkeiten nicht haben auch geringer bezahlt aufgrund von geringerer Qualifikation?
Ansonsten sollte man, wenn man sich ausgenutzt fühlt und den Anschein hat, dass diese zusätzlichen Fähigkeiten und Qualifikationen nicht bezahlt werden, das mal fordern.

Das ist vollkommen richtig.
 

issup

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Aber er kann es ablehnen Tätigkeiten auszuführen für die er nicht eingestellt ist.
Nur weil er es KANN muss er es nicht machen.

"Können" ist nichts, was man rechtlich diskutiert. Hier geht es um "dürfen" eher, mit dem Hintergrund ob es vertraglich vereinbart ist. Und solang wir nicht wissen, was im Arbeitsvertrag steht ist es pauschal aber erst mal nicht so, dass er einfach sagen darf (oder das Recht dazu hat): Mache ich nicht.

Im Zweifel sind die Formulierungen, was die Aufgaben angeht, eh sehr generell und grob und schwammig formuliert, eben genau damit dem AN vom AG alles mögliche aufs Auge gedrückt werden kann, was irgendwie auch nur ansatzweise mit der Arbeit zu tun hat.

Da gehört nicht reinigen der Toiletten zu, aber so etwas wie Panels programmieren oder mal etwas anschweißen kann da sehr gut zu gehören, würde ich jedenfalls so auslegen.
Elektriker sind mittlerweile oft Elektroniker oder vice versa, es gibt ja so Berufe wie Anlagenelektroniker oder IT Systemelektroniker. Da gehört auf jeden Fall programmieren von Panels dazu würde ich argumentieren.

Wenn er sich selbstständig auf eigene Kosten und Antrieb tätigkeitsfremdes Wissen aneigenet, dann muss er dieses dem AG eben nicht zur Verfügung stellen wenn er keinen Ausgleich dafür erhält.
Warum nicht? Sobald die Aufgabe in die im Arbeitsvertrag aufgeführten Tätigkeitsbereiche passt ist es erst mal nicht mehr tätigkeitsfremdes Wissen und er muss laut dem von mir oben zitierten Teil von der Betriebsratwebseite da seine Fähigkeiten auch einsetzen. Woher er sie hat spielt dabei keine Rolle.
Abhilfe, wem das nicht passt: Lass Aufgaben, die diesen Bereich betreffen in dem du Spezialwissen hast explizit ausschließen im Arbeitsvertrag, wenn du da keinen Ausgleich für erhältst. So etwas macht aber kein AG mit.

Ich würde sagen diese sture Haltung, die eben leider auch weitgehend sich nicht mit den Rechten eines Arbeitnehmers deckt, hilft einem bei so einer Verhandlung nicht weiter. Der AG weiß im Zweifel sehr genau Bescheid, was er fordern darf und was nicht. Das Ziel ist es ja auch nicht, dass der AN am Ende diese Aufgaben nicht mehr machen soll, sondern, dass er dafür auch passend bezahlt wird und es gerne macht. Da ist es eine schlechte Ausgangssituation erst mal dem AG (falscher/unwissender) Weise denkt, dass man das gute Recht hat, niemandem etwas erklären zu müssen oder sein Wissen nicht anwenden zu brauchen.
 

Nerephes

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@issup:

Aha.

Ich studiere gerade zu meiner Ausbildung als Industriekaufmann noch Wirtschaftsing. im Fernstudium.

Nach deiner Argumentation könnte mein Chef mich also ohne Lohnausgleich dazu nötigen als Ingenieur zu arbeiten und meine einzige wirkliche Alternative wäre zu kündigen bzw. Job zu wechseln da ich mein zur Verfügung stehendes Wissen ja einsetzen muss wenn verlangt.

Dass ich knapp 12k Euro bezahlt habe für dieses Wissen kann dem AG ja vollkommen egal sein.

Warum nicht? Sobald die Aufgabe in die im Arbeitsvertrag aufgeführten Tätigkeitsbereiche passt ist es erst mal nicht mehr tätigkeitsfremdes Wissen und er muss laut dem von mir oben zitierten Teil von der Betriebsratwebseite da seine Fähigkeiten auch einsetzen. Woher er sie hat spielt dabei keine Rolle.

Hier sind wir uns einig. Wenn es zu den Tätigkeiten passt dann muss er es auch machen.
Ich kann mir nur nicht vorstellen dass Software mit zur "typischen" Elektriker Ausbildung gehört.

Mein Vater ist gelernter Elektriker und der kann auf der Arbeit grademal E-Mails lesen und schreiben.

Ich würde sagen diese sture Haltung, die eben leider auch weitgehend sich nicht mit den Rechten eines Arbeitnehmers deckt, hilft einem bei so einer Verhandlung nicht weiter. Der AG weiß im Zweifel sehr genau Bescheid, was er fordern darf und was nicht. Das Ziel ist es ja auch nicht, dass der AN am Ende diese Aufgaben nicht mehr machen soll, sondern, dass er dafür auch passend bezahlt wird und es gerne macht. Da ist es eine schlechte Ausgangssituation erst mal dem AG (falscher/unwissender) Weise denkt, dass man das gute Recht hat, niemandem etwas erklären zu müssen oder sein Wissen nicht anwenden zu brauchen.

Ist natürlich richtig.

Wenn man einen fairen Arbeitgeber hat, kommt man auch nie in diese Situation.

Ich selber betreue nebenher alles an IT im Unternehmen was ich nicht mangels Kenntnisse an extern vergeben muss.
Gehört auch nicht zur Stellenbeschreibung und ich hab damit auch kein Problem.

Aber ich werde auch entsprechend bezahlt - würde mein Chef sich hier weigern sähe es auch anders aus und ich würde sicherlich auch keinen an meinem Know-How teilhaben lassen.

Edit: Zur info die Situation oben mit dem Studium ist hypothetisch da mein Chef die 12k Öcken zu 100% bezahlt^^
 

issup

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@issup:

Aha.

Ich studiere gerade zu meiner Ausbildung als Industriekaufmann noch Wirtschaftsing. im Fernstudium.

Nach deiner Argumentation könnte mein Chef mich also ohne Lohnausgleich dazu nötigen als Ingenieur zu arbeiten und meine einzige wirkliche Alternative wäre zu kündigen bzw. Job zu wechseln da ich mein zur Verfügung stehendes Wissen ja einsetzen muss wenn verlangt.

Richtig.
So läuft das ja auch im echten Leben. Sobald du eine höhere Qualifikation hast, erwartest du eine bessere Bezahlung oder gehst.
Das hat auch nichts mit nötigen zu tun.

Den Text da oben habe ich mir nicht ausgedacht und da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum meiner Ansicht nach:
http://www.betriebsrat.de/portal/le...tail/letter/A/shortlink/arbeitnehmerpflichten

Und wenn dein Arbeitsvertrag Aufgaben beinhaltet, bei denen dir dein Wissen vom Fernstudium nutzt, dann ist das eben deine "subjektives Leistungsvermögen", das du einzusetzen hast.
Es ist natürlich schwierig zu sagen, wann dieses Leistungsvermögen nicht ausgenutzt wird. Man könnte natürlich sich einfach dumm stellen. Dürfte für einen AG relativ schwer sein, das nachzuweisen. Dann muss man diese Dinge im Zweifel auch irgendwann nicht mehr machen. Ob man dann als nächstes gekündigt wird evtl., steht auf einem anderen Blatt.

Dass ich knapp 12k Euro bezahlt habe für dieses Wissen kann dem AG ja vollkommen egal sein.
So Dinge werden nicht 1 zu 1 aufgerechnet. Der AG kann ja auch sagen: Dafür, dass du die 12k€ investiert hast, kündige ich dich dann als letztes, wenn wir mal wen raus werfen müssen und nur nach Leistung/Wissen gehen können. Ist ja ein Vorteil, den du durch die Investition hast.
 

Larius

OutOfOrder

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@issup: Trotzdem kommt es darauf an was im Dienstvertrag drinnen steht als Tätigkeitenfeld. Ich hab bsp. Buchhaltung 1 Jahr lang gelernt, trotzdem würd ich meinen Chef fragen ob es ihm nicht gut geht wenn er zu mir herkommt und meint "Du mach jetzt amal die gesamte Buchhaltung!". Sicher, wenn ich mich zuhause privat hinsetz und mich weiterbilde werde ich mein Wissen in dem Tätigkeitenfeld, in welchem ich arbeite, auch weiterhin einsetzen. Aber mein Chef kann nicht von mir verlangen das ich jetzt Tätigkeiten außerhalb meines Dienstvertrages absolvier. Das hat nichts mit Arbeitsverweigerung zu tun.
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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@devrim: Nur mal als Nachfrage von mir: Du schreibst, dass Du von drei Technikern der einzige mit diesen Kenntnissen bist.
Techniker im Sinne von 4 Jahren Technikerschule (also staatl. geprüfter Techniker) oder im Sinne von Elektriker und Technik?
4 Jahre dauerts nur in der Abendschule neben dem Beruf. Der Techniker in Vollzeit dauert nur 2 Jahre ;)
 

Chegwidden

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Ich gehe davon aus, dass, wenn er Techniker ist, er das in diesen 4 Jahren gemacht hat.
Ansonsten hätte er ja nach Vollzeit-Schule eine dementsprechende Tätigkeit.
 
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