Überwachung dürfe nur „im Einklang mit rechtlichen Prinzipien“ erfolgen, mahnte der für den Bericht des Komitees über die USA zuständige Schweizer Rechtsexperte Walter Kälin am Donnerstag in Genf. Nötig sei eine „klare, detaillierte Regelung mit Absicherung für diejenigen, die unter Beobachtung stehen“. Die Überwachung müsse zudem „auf Fälle, in denen sie notwendig und gerechtfertigt ist, beschränkt werden“, sagte Kälin.
Konkrete Vorschläge, wie eine derartige Zügelung der Überwachungsprogramme umgesetzt werden kann, machte Kälin aber nicht. Gerade die unabhängige Überprüfung, ob sich die Behörden auch an die Vorgaben halten, gestaltet sich bei Geheimdiensten naturgemäß schwierig. Zudem betont die NSA bereits jetzt, sich - trotz ihrer massiven verdachtsunabhängigen Überwachung - im Einklang mit US-Recht zu befinden.
US-Präsident Barack Obama kündigte kürzlich an, die Sammlung von Telefon-Verbindungsdaten durch die NSA einzudämmen und die Speicherung der Daten statt bei der NSA direkt bei den Telekommunikationsdienstleistern durchzuführen. Die neue Regelung entspricht in etwa der in großen Teilen der EU praktizierten Vorratsdatenspeicherung. Allerdings betreffen diese Einschränkungen nur US-Bürger - die Telefone ausländischer Nutzer dürfen weiterhin wie bisher abgehört werden.
Quelle: Futurezone