• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarifberatung] congstar senkt Preise und verringert Leistung teilweise - Sonderkündigungsrecht?

Raubsau

NGBler

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29 Aug. 2013
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201
Hallo,

ich darf auf diesen Artikel verweisen: http://www.golem.de/news/allnet-fla...r-zum-teil-auch-die-leistung-1401-104136.html

All-Net-Flats werden 5€/Monat günstiger, dafür wird bei einem Tarif Allnet S (und um den geht es hier) das Datenvolumen von 500 MB auf 250 MB gekürzt (wohl gemerkt, bei 5€ weniger pro Monat).

Kunden, die eine monatliche Kündigungsfrist haben (Allnet S 29,90€/Monat), können sofort in den höheren Tarif wechseln (34,90€, dafür dann zusätzlich SMS-Flatrate). Dieser Tarif wird ebenfalls rabattiert werden, sodass dann Allnet M für den jetzigen Preis des Allnet S verfügbar ist.
Kunden mit 24-monatiger Kündigungsfrist können anscheinend nicht einfach wechseln und müssen 5€/Monat weniger und die Hälfte des Datenvolumens akzeptieren.

Ist ein Sonderkündigungsrecht dort angebracht? Was kann man sonst als Kunde mit 2-Jahres-Vertrag machen?
 

P3rsona

Inventar

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
1.047
Laut den Congstar AGBs gilt folgendes:

10.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert
werden, wenn dies aus triftigem Grund
erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber
der bei Vertragsschluss einbezogenen
Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter
gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von
Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich
abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor,
wenn es technische Neuerungen auf dem Markt
für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn
Dritte, von denen congstar zur Erbringung ihrer
Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr
Leistungsangebot ändern.



Wobei ich andere AGBs von anderen Providern kenne, in denen dem Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt und dieses dem Kunden auch schriftlich mitgeteilt wird.

Ich würde einfach mal versuchen der Vertragsänderung zu widersprechen und in gleichem Schreiben ein Sonderkündigungsrecht zu fordern falls der Widerspruch abgelehnt wird.


Ich glaube auch, dass man es einfach einrichten könnte, dass du zu deinen alten Konditionen weiter telefonieren kannst.
Bei den Größeren Anbietern geht sowas weitestgehend problemlos.


Also, einfach mal der Sache widersprechen wenn es soweit ist und dann mal schauen was passiert.
 

Monty

Faulpelz

Registriert
13 Juli 2013
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LV, NV
Im Artikel steht doch gar nichts von einer Anpassung bestehender Verträge. Im Gegenteil: Es wird im letzten Absatz darauf hingewiesen, das man als Bestandskunde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in die neuen Tarife wechseln könne. ;)
 

P3rsona

Inventar

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
1.047
:D Den Artikel hab ich nichtmal gelesen und mich nur auf die Schilderung des TS verlassen. :D
 

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Ist ein Sonderkündigungsrecht dort angebracht? Was kann man sonst als Kunde mit 2-Jahres-Vertrag machen?
Zunächst einmal wäre überhaupt zu klären, ob die Änderung auf Gültigkeit für dich besitzt. Du hast ja einen Vertrag bereits vor Umgestaltung der Angebote abgeschlossen, dein Vertrag beinhaltet also auch noch die alte Leistung und nur weil dein Provider mal eben seine Angebote ändern möchte, heißt das nicht, dass er bestehende Verträge einfach ändern darf. Dabei ist auch vollkommen unerheblich, was in den AGB des Providers steht, denn letztlich gilt: (deutsches) Vertragsrecht steht über den AGB irgendwelcher Unternehmen
Prinzipiell gilt, dass ein bestehender Vertrag nur dann geändert werden darf, wenn beide Vertragspartner dem zustimmen. Möchte dein Provider den Vertrag nun ändern, erfordert das zunächst also dein Einverständnis. Tut der Provider das auch ohne dein Einverständnis, so kommt es u.U. zum Vertragsbruch mit allen Konsequenzen für ihn. Zunächst einmal hast in dem Moment auch du keine Erfüllungspflichten mehr, bzw du kannst die Zahlung einstellen, da du der Provider ja gar nicht die Leistung zur Verfügung stellt, zu der er sich verpflichtet hat. In der Regel solltest du dann ein Sonderkündigungsrecht haben, von dem du Gebrauch machen kannst. Im Zweifelsfall kannst du allerdings sogar auf - ich glaube der korrekte Ausdruck heißt dann - 'Vertragserfüllung' klagen. Sprich der Provider kann durch ein Gericht verpflichtet werden den Vertrag zu erfüllen.
Aber leider ist das nicht die ganze Wahrheit, denn es ist sehr wohl erlaubt, auch ohne das direkte Einverständnis einer Partei Verträge anzupassen. Wann genau das möglich/erlaubt ist, kann ich dir allerdings nicht sagen.


Wie du vielleicht meiner Ausdrucksweise schon entnehmen kannst, kann ich keine qualifizierten Aussagen treffen. Das liegt zum einen daran, dass ich nicht über das nötige Fachwissen verfüge, also Laie bin, zum anderen dürfte ich, selbst wenn ich es könnte nicht. Zunächst solltest du versuchen mit deinem Provider eine für dich zufriedenstellende Einigung finden, schlägt das fehl, wäre eventuell ein Anwalt/ Verbraucherschutz die richtige Anlaufstelle..
 

Raubsau

NGBler

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29 Aug. 2013
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  • #6
Ah, ich glaube, da habe ich voreilig auf etwas geschlossen, was so vielleicht gar nicht stimmt. Ich dachte, dass es auch für 24-Monate-Bestandskunden automatisch billiger würde. Mal schauen, was mit den Kunden mit monatlicher Kündigungsfrist passiert.
 

xxsteezyxx

Guest

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eine änderung des vertrages bedarf immer zweiseitiger zustimmung, ansonsten kündigung.

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