Es wäre durchaus denkbar Datenhehlerei strafbar zu machen. Denn wenn einer z.B. Kreditkartendaten kauft und weiterverkauft, dann hat er sie nicht geklaut und auch damit keinen Betrug begangen. Aber Hehlerei begünstigt beide Verbrechen.
wäre im prinzip logisch, in analogie zur "richtigen" hehlerei, jedoch würde man damit immaterialwerte mit realwerten rechtlich gleichsetzen und das ist immer problematisch, auch abseits vom urheberrechts-bullshit.. der unterschied zwischen daten und "dingen" ist, dass daten an sich keinen nutzen haben, sondern erst wenn man mit ihnen etwas "anstellt" (andernfalls greift ja eh das urheberrecht, wenn man z.b. einen raubmordkopierten film "kauft").. dagegen habe ich direkt einen nutzen, wenn ich einen gestohlenen fernseher (billig) kaufe.. man kann den "nutzen" von reiner information nicht mit dem nutzen von dingen vergleichen, die man besitzt, zumindest wird das rechtlich sehr schwierig.. wenn schumis krankenakte an 1 million leute gemailt wird, haben sie ja alle den gleichen "nutzen" wie der eine, der sie vom dieb gekauft bzw. erhalten hat - haben sie sich dann alle strafbar gemacht? so etwas allein an der intention festzumachen, ist rechtlich noch unsicherer, es muss ja auch nicht zwangsläufig geld im spiel sein, neugier reicht völlig...
verbrechen begünstigen ist natürlich in dem fall richtig und ein teilaspekt, warum der kauf von geklauten
dingen verboten ist.. das rechtliche problem ist aber wiedermal die flüchtigkeit von information: bekommen 1 million leute dieselben kreditkartendaten als kopien, kann potentiell jeder von ihnen verbrechen begehen, während es sich beim geklauten fernseher um genau ein delikt handelt (potentiell und real) und dann bleibt wieder nur die schwammige intention.. was ist mit vermeintlich harmlosen daten, die sich jeder beschaffen kann? wenn ich weiß, wann meine nachbarn im urlaub sind, kann ich diese information weiterverkaufen und sie wird sicher abnehmer finden - die datenbeschaffung ist nicht einmal illegal und verbrechen begünstigt dies trotzdem, was dann? doch selbst im bereich der "intention" greifen klassische straftatbestände wie vorbereitung einer straftat oder anstiftung, da braucht's eigentlich nicht extra ein gesetz um die datenweitergabe zu regeln bzw. würde es nur rechtsunsicherheit für den besitz oder erhalt von daten im allgemeinen bringen und da reicht schon das urheberrecht als trollfabrik...
Der Staat profitiert auch davon, wenn du von irgendjemand Daten klaust die zur Ergreifung eines Serienmörders führen. Nicht immer so einseitig denken.
es gibt in deutschland ja zum glück kein beweisverwertungsverbot von rechtswidrig beschafften beweisen - dies muss jedoch in jedem einzelfall abgewogen werden.. unabhängig davon bedeutet dies nicht, dass du automatisch straffrei ausgehst, wenn du eine straftat (datenklau) begehst, um eine andere (schlimmere) straftat aufzuklären.. je nach schwere kann von einer strafverfolgung abgesehen werden, du kannst dich aber nicht darauf berufen.. ich habe übrigens überhaupt nichts gegen die verwertung der rechtswidrig beschafften bankdaten, da überwiegt die steuerhinterziehung eindeutig das recht auf privatsphäre - trotzdem kann der "dieb" nicht damit rechnen, straffrei da rauszukommen, sogar wenn er die daten den behörden kostenlos überlässt.. wenn jetzt auch noch der reine erwerb bzw. der bloße erhalt solcher daten strafbar wäre, würden sich die strafverfolger ja in dem moment selbst strafbar machen, in dem sie davon erführen - das ist natürlich realitätsfremd.. das hätte ebenfalls verheerende auswirkungen auf die presse und informantenschutz, wie schon erwähnt wurde, aber das bedeutet in der konsequenz, dass
jegliche datenweitergabe (sofern nicht durch urheberrecht oder geheimhaltunsgesetze untersagt) zunächst straffrei sein muss, denn die intention allein ist hierbei rechtlich kaum fassbar (s.o.)..
Und da halte ich es eben für moralisch verwerflicher mit dem Leid eines schwerkranken Promis Kohle machen zu wollen (und damit meine ich Dieb und Medien) als wenn der Staat Steuern eintreibt und Straftaten aufklärt.
1. besteht kein unterschied zwischen schumi und einem x-beliebigen patienten; 2. handelt es sich hier zunächst mal "nur" um eine mittlere bis schwere verletzung der privatsphäre (schlimmer als unschöne partyfotos, aber nicht so schlimm wie z.b. abhören des privaten telefons oder bei einigen sicher auch die kopie des browserverlaufs
) - deine bankdaten sind genauso privat wie deine krankengeschichte und es bleibt natürlich dir überlassen, worin du jemanden eher herumschnüffeln lässt, ich würde beides als ähnlich schlimm empfinden.. 3. kann man sich in beiden fällen die intention zwar denken, jedoch sind
folgedelikte immer getrennt zu betrachten! die verwertung der illegal beschafften bankdaten zur strafverfolgung mag legitim sein (s.o.), während jegliche veröffentlichung der krankenakte einen noch schwereren eingriff in die privatsphäre darstellt als der eigentliche datenklau und dagegen gibt es genügend rechtsmittel, falls es denn überhaupt dazu kommt (!).. insofern gibt es in der tat einen moralischen (und straf- bzw. zivilrechtlichen!) unterschied zwischen der steuerfahndung und den medien (falls denn jemals etwas veröffentlicht werden sollte), aber
nicht zwischen dem bankdaten- und dem krankendatendieb...