• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

George Zimmerman freigesprochen

Nero

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Aber in Italien, früher! Man nannte das "Scheidung auf Italienisch", so hieß der Film, weil die untreue Frau natürlich auch dran glauben musste.

Jetzt ernsthaft: Die Lage der Schwarzen in Florida ist richtig mies. Seit 200 Jahren sind sie die Underdogs und haben über sich die Weißen. Dann kommen aus Kuba die ganzen Latinos an und schaffen schwuppdiwupp in einer Generation den Aufstieg (wie in Kalifornien die Asiaten).

Sie schaffen das, weil sie eben nicht wie die Schwarzen aus dem Ghetto kommen. In den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts waren Ghettobewohner einfach nur arm. Ehefrau + Kinder, Papa arbeitet und säuft und und verhaut die Familie. In den 60er ist was entscheidendes passiert: Keine Ehen mehr, Mama bekam Stütze. Nur noch alleinerziehende Mütter, keine Väter mehr.

Also keiner mehr, mit dem der kleine Junge auf der Straße größeren Jungs drohen konnte. Kein Beschützer, der eingreifen und ein Machtwort sprechen kann.

Für den kleinen Jungen hieß dies: Werde Mitglied einer Bande oder stirb. Als Bandenmitglied bist du wenigstens in deren Revier halbwegs sicher. Als Nichtmitglied bis du es nirgends. Jeder kann dich ausrauben, quälen oder töten, du bist als Einzelgänger vollkommen wehrlos.

Das Zeitalter der Kriege zwischen den Jugendbanden in den Slums brach an, und keiner hatt die Wahl, mitzumachen oder nicht. Man musste. Man musste es, weil der Staat sich aus den Slums zurückgezogen hatte, die waren gleichsam exterritoriales Gebiet. Wenn Teenager einander abmurksten, war das der Polizei ziemlich egal, solange sie es nur in ihrem Slum taten.

Und wenn man sich solche Desperados herangezogen hat, kann man nicht einfach sagen, jetzt wollen wir alle mal ganz lieb zueinander sein.
 

MrDraco

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Die richtig interessanten Sachen sind hier ja noch garnicht angesprochen worden:
Ein Whistleblower wurde gefeuert, nachdem er weitere Bilder und Textnachrichten von Martin veröffentlicht hat.
Mit möglichen Hinweisen auf illegale Waffen, Drogen und Kämpfen.

Der erste Staatsanwalt und Polizeichef mussten den Fall abgeben. Warum nur?

Mit gezückter Kanrre konfrontiert er den Jugendlichen.

Das Ganze wurde nun mit "Stand your ground" begründet (unter anderem).

Gleichzeitig wurde eine schwarze Frau, die Warnschüsse (!) in die Luft abgegeben hat, um ihren Ex, der sie anscheinend bedrängte/bedrohte, zu mehreren Jahren Haftt verurteilt.
Da muss man doch dann schon sich so seine Gedanken machen.
Florida, worst state ever.
Alles falsch.

Zimmerman hat (nach eigener Aussage) seine Waffe erst gezogen als Martin auf ihm saß, ihm ein paar verpasst hat und sich am Holster zu schaffen gemacht hat.
Und mal ehrlich, wer ist so geisteskrank, auf Jemand mit gezogener Waffe loszugehen?

SYG fand keine Anwendung. Im übrigen "sollte" SYG auch in Deutschland gelten.(Recht braucht Unrecht nicht zu weichen.)

Die gute Frau ging während eines Streits in die Garage(Sie hat sich außer Gefahr begeben, damit erlischt Stand-Your-Ground) und ist DANN mit einer Schusswaffe wieder zu ihrem Mann.
Desweiteren wurde der Umstand dass sie eben NICHT in die Luft schoß, sondern auf eine Wand mit ihren beiden kleinen Söhnen im Raum als Strafverschärfend gewertet(Querschläger).
Der Umstand, dass ihr Mann nichts mehr mit ihr zu tun haben will, seit sie ihn SPÄTER NOCH EINMAL angegriffen hat könnte auch etwas damit zu tun haben.
 

Dorfdisko

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Zimmerman hat (nach eigener Aussage) seine Waffe erst gezogen als Martin auf ihm saß, ihm ein paar verpasst hat und sich am Holster zu schaffen gemacht hat.
So ähnlich hatte ich es bei meinen oberflächlichen "Recherchen" auch gelesen, sogar noch mal etwas günstiger für Zimmerman. Danach soll er seine Waffe gar nicht gezogen haben, sondern aus dem Holster heraus unter Martin liegend abgedrückt haben.
Und angeblich sollen die Untersuchungen ergeben haben, dass die Geschichte stimmen könnte.
 

Nero

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Würde mich nicht wundern, wenn es tatsächlich so gewesen wäre. Rumlungernde arbeitslose und perspektivlose schwarze Kids sind in der Regel keine Sonntagsschüler. Und bullige Typen, die gern Hilfsshrerif spielen, sind es nioch viel weniger. Meist kommen beide aus aus ähnlichen Verhältnissen. Entweder bedrängt Unterschicht oder schon deklassiert. Gefrustet von ihrer Lage hacken die beiden nun aufeinander herum, und Mittelschicht bzw. Oberschicht gucken zu und spielen Schiedsrichter.

Obama stellt sich hin und prangert den Rassismus an. Wie nett. Wie bequem. Müssen wir den Leuten mal ordentlich ins Gewissen reden, das kostet nix.

Aber es kostet was, die Leuten aus Verhältnissen herauszubringen, unter denen sich soviel Frust und Hass aufstaut. Es kostet Arbeitsbeschaffungsprogramme wie seinerzeit im New Deal. Es kostet Umverteilung, die Steuersätze für Einkommen über 200.000 Dollar lagen in den USA mal bei 90 Prozent.

Alles viel zu teuer, und schöne Reden gegen den Rassismus sind gratis.
 
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KaPiTN

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Wann er die Waffe gezogen hat ist eigentlich auch egal. Die Belästigung ging eindeutig von ihm aus, so das Martin derjenige ist, der sich bedroht fühlen mußte und möglicherweise verteidigen mußte.
 

MrDraco

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So ähnlich hatte ich es bei meinen oberflächlichen "Recherchen" auch gelesen, sogar noch mal etwas günstiger für Zimmerman. Danach soll er seine Waffe gar nicht gezogen haben, sondern aus dem Holster heraus unter Martin liegend abgedrückt haben.
Und angeblich sollen die Untersuchungen ergeben haben, dass die Geschichte stimmen könnte.
Noch günstiger FÜR ihn???

Kann ich so nicht bestätigen.
Holster sind gerade dazu da, dass sich kein Schuss lösen kann => Schutz des Abzugs.
Holster durch die man hindurchschießen kann sind in Amerika genauso wie in Deutschland verboten, da sie das Aussehen der Waffe verbergen.

Wann er die Waffe gezogen hat ist eigentlich auch egal. Die Belästigung ging eindeutig von ihm aus, so das Martin derjenige ist, der sich bedroht fühlen mußte und möglicherweise verteidigen mußte.
Was für eine Belästigung?
Prügelst du auch auf Leute ein, die es wagen durch die selbe Nachbarschaft zu gehen?
 

KaPiTN

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Er hat ihn mit dem Auto verfolgt und ist dann wohl offensichtlich ausgestiegen. Martin hat währenddessen noch mit seiner Freundin telephoniert und fühlte sich wohl seinerseits bedroht.
 

lumix

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Was für eine Belästigung?
Prügelst du auch auf Leute ein, die es wagen durch die selbe Nachbarschaft zu gehen?

Zimmermann ist aus dem Auto ausgestiegen und auf Martin zu gegangen. Das verknüpft mit "da läuft einer durch unsere Gegend" "er ist schwarz" und "die kommen sonst immer davon" lässt darauf schliessen das er wohl nicht allzu freundlich und höfflich gefragt hat was Martin hier macht. Würde ich schon als Belästigung sehen.

Aber hier ist das Problem nicht wer wie angefangen hat. Sondern mMn ist das Ganze nur passiert weil er überhaupt eine Waffe dabei hatte.
In eurer Gegend wir häufiger eingebrochen, ihr seht jemanden der, eurer Meinung nach, nach Einbrecher aussieht. Nun fragt ihr was die Person hier will, die Person fühlt sich gestört wegen dem Vorurteil und reagiert auch nicht perfekt. Es kommt zum Streit, ihr Prügelt euch ein wenig und gut ist. Ein paar gebrochene Knochen, vielleicht Platzwunden aber wenn niemand vor hat den anderen zu töten sollte es das eigentlich gewesen sein. Wenn man eine Waffe dabei hat kommt einem eher die Idee diese zu verwenden, auch wenn es nur aus dem Grund "ich verletz ihn damit er aufhört" ist.

Die Situation ist dumm gelaufen und eskaliert. Wenn nicht klar geklärt werden kann ob Zimmermann angegriffen wurde oder nicht, gibt es zweifel und der Freispruch ist verständlich: in dubio pro reo / im Zweifel für den Angeklagten.
 

NecroniX

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@lumix:
In dubio pro reo gilt nur wenn die berechtigen Zweifel überwiegen, in Deutschland wäre es niemals zu so einem Freispruch gekommen.
In Florida und weiteren Staaten, größtenteils Südstaaten, besteht das "Stand your Ground" Prinzip und berechtigt jeglichen Gewalteinsatz um eine Gefahr abzuwehren, worauf auch der Freispruch basiert. Solche Gesetzt bzw. Rechtsprinzipien fördern genau solche "Straftaten" , daher sollte es ganz schnell wieder abgeschafft werden oder anderweitig reguliert werden, weil es nicht sein kann das man einem tätlichen Angriff ohne Waffen, ob dies so geschehen ist ja überhaupt fraglich, mit tödlicher Gewalt bzw. Waffeneinsatz begegnen darf!
 

Grimwald

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Ich würde jemanden der bei mir Einbricht auch stoppen, mit der Faust, mit einem Messer oder dem Schürhaken oder wenn ich hätte mit einer Waffe. Wenn er dabei stirbt nenn ich das mal Berufsrisiko, habe ich auch kein Mitleid, kein bisschen.
Zählen Latinos eig zu den "Weißen"? Kommt mir oft so vor...
Über ihn richten dürfen wir nicht, Gerichtet wird durch das Gericht und da er jetzt Freigesprochen ist, ist er Unschuldig, ganz egal was ihr denkt. Er ist de facto Unschuldig.

Diese ganze Rassendiskussion kotzt mich an, aber es wird sich wohl nie ändern und das ist schade.
 

NecroniX

Kompetenzfetischist

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Ich würde jemanden der bei mir Einbricht auch stoppen, mit der Faust, mit einem Messer oder dem Schürhaken oder wenn ich hätte mit einer Waffe. Wenn er dabei stirbt nenn ich das mal Berufsrisiko, habe ich auch kein Mitleid, kein bisschen.

Was du machst und was legal ist sind zwei völlig verschiedene Sachen...
In der Tat muss George Zimmermann als unschuldig gelten, solang das Verfahren nicht durch irgendetwas wiedereröffnet wird...
Diese Rassendiskussionen haben im Amiland ne ganz andere Tragweite als bei uns.
 

MrDraco

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Zimmermann ist aus dem Auto ausgestiegen und auf Martin zu gegangen. Das verknüpft mit "da läuft einer durch unsere Gegend" "er ist schwarz" und "die kommen sonst immer davon" lässt darauf schliessen das er wohl nicht allzu freundlich und höfflich gefragt hat was Martin hier macht. Würde ich schon als Belästigung sehen.
Wenn ich dich in der Öffentlichkeit anspreche, riskiere ich, dass du mich angreifst? Cool.
Aber hier ist das Problem nicht wer wie angefangen hat. Sondern mMn ist das Ganze nur passiert weil er überhaupt eine Waffe dabei hatte.
In eurer Gegend wir häufiger eingebrochen, ihr seht jemanden der, eurer Meinung nach, nach Einbrecher aussieht. Nun fragt ihr was die Person hier will, die Person fühlt sich gestört wegen dem Vorurteil
Du bist gestört. Weil Jemand mir mit einem Vorurteil begegnet, darf ich ihm ein paar verpasssen?
und reagiert auch nicht perfekt. Es kommt zum Streit, ihr Prügelt euch ein wenig und gut ist. Ein paar gebrochene Knochen, vielleicht Platzwunden aber wenn niemand vor hat den anderen zu töten sollte es das eigentlich gewesen sein. Wenn man eine Waffe dabei hat kommt einem eher die Idee diese zu verwenden, auch wenn es nur aus dem Grund "ich verletz ihn damit er aufhört" ist.
Ernsthaft? Du bist gestört, wenn du denkt, so ein bisschen prügeln ist doch nichts weiter.

@lumix:
In dubio pro reo gilt nur wenn die berechtigen Zweifel überwiegen, in Deutschland wäre es niemals zu so einem Freispruch gekommen.
Google doch mal "Hells Angel erschießt Polizist"
In Florida und weiteren Staaten, größtenteils Südstaaten, besteht das "Stand your Ground" Prinzip und berechtigt jeglichen Gewalteinsatz um eine Gefahr abzuwehren, worauf auch der Freispruch basiert.
Schwachsinn. SYG kam in diesem Fall nicht zur Anwendung. Notwehr legitimiert auch in Deutschland "jeglichen Gewalteinsatz".

Solche Gesetzt bzw. Rechtsprinzipien fördern genau solche "Straftaten" , daher sollte es ganz schnell wieder abgeschafft werden oder anderweitig reguliert werden, weil es nicht sein kann das man einem tätlichen Angriff ohne Waffen, ob dies so geschehen ist ja überhaupt fraglich, mit tödlicher Gewalt bzw. Waffeneinsatz begegnen darf!
Ich schätze, das kannst du auch in irgendeiner Form belegen. Einfach nur keine Ahnung von garnichts.

Meinst du ernsthaft, man müsste sich erst totschlagen lassen, bevor man eine Waffe einsetzen darf?
 

lumix

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Ernsthaft? Du bist gestört, wenn du denkt, so ein bisschen prügeln ist doch nichts weiter.

Gut, von Menschen die mit "Du bist <negatives Attribut> wenn du nicht meiner Meinung bist" argumentieren erwarte ich prinzipiell nicht viel allerdings, versuch doch wenigstens den Post zu verstehen. Bsp.: Das Argument "Und du bist ein Weichei, wenn du denkst, so ein bisschen prügeln ist schlimm" würde keinen weiter bringen deshalb spar ich es mir.

Wenn ich dich in der Öffentlichkeit anspreche, riskiere ich, dass du mich angreifst? Cool.
-Du fühlst dich von Leuten belästigt wenn sie dich ansprechen? Oder wie kommst du von Belästigen auf Ansprechen?
Ich habe gesagt man kann es als Belästigung interpretieren. Wenn du jeden angreifst der dich belästigt ist das dein Ding. Davon habe ich allerdings nichts geschrieben. Auch wäre mir neu das ich das Gesetz bin und dir vorschreiben kann was du machen darfst und/oder wie du zu handeln hast.

Du bist gestört. Weil Jemand mir mit einem Vorurteil begegnet, darf ich ihm ein paar verpasssen?
- Auch das habe ich nicht geschrieben. Was ich geschrieben habe ist, das als ein, sehr wahrscheinlich, wütender Mensch auf einen anderen zu ging reagierte diesere nicht ruhig und gelassen sondern hat sich wohl von der Wut anstecken lassen.

Ernsthaft? Du bist gestört, wenn du denkt, so ein bisschen prügeln ist doch nichts weiter.
-Wenn, wie in diesem Fall, die Alternative lautet einer der beiden stirbt dann ja, es ist besser sich zu prügeln als jemanden umzubringen.
Deine Meinung scheint hier zu seinm man solle den anderen besser töten, denn Prügeln ist ja schlimm und böse.

Ich bin mir nicht sicher ob du ein Troll bist, gutes Kostüm, also zur Sicherheit gibts ein Rating: 4/5. Wäre eine 3 geworden aber die Verkleidung ist super.
Und für die Zukunft, das war _ein_ Fall, nicht jede mögliche Situation die jemals entstehen wird. Nur weil es in einer Situation zu bevorzugen ist, heisst es noch lange nicht das es genau so in einer Anderen gilt.

@NecroniX soweit ich das mitbekommen habe zählt in diesem Fall eben nicht Stand-your-ground. Ob man das Gesetz gut heissen soll oder nicht, keine Ahnung. Die Absicht dahinter (man muss nicht wegrennen sondern darf sich wehren) mag ja gut sein. Wenn aber die Linie zwischen Nutzen und Missbrauch wirklich so schmal ist dann müsste es vielleicht überarbeitet werden.
In Deutschland wäre ich mir da noch nicht mal so sicher. Kommt mMn darauf an ob er die Waffen in der Öffentlichkeit tragen darf oder nicht. Wenn er es darf, gibt es im normal Fall einen Grund dafür und die Person wird als stabil, zuverlässig oder im Prinzip positiv, gesehen. Zumindest vertraut der Staat ihm soviel das er eine Waffe tragen darf. Das dürfte vor Gericht ein Vorteil sein. Wenn es eine normale Person ist die in einen Streit gerät und jemanden dabei umbringt, hast du wohl recht.
 

The_Emperor

&#65279;

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Die Presse in Amerika ist noch immer die Beste der Welt:

Ein Schwarzer erschießt einen Weißen: Er ist vermutlich aus unbekannter Ursache in einen Konflikt innerhalb der Drogenszene geraten
Ein Weißer erschießt einen Schwarzen: Hängt den Rassisten auf!

Naja, Amis halt. In einem Land wo jeder Bewohner pro Gehirnzelle ein vollautomatisches Sturmgewehr im Kleiderschrank hat ist selbst sowas normal.
 

NecroniX

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Ich schätze, das kannst du auch in irgendeiner Form belegen. Einfach nur keine Ahnung von garnichts.

Meinst du ernsthaft, man müsste sich erst totschlagen lassen, bevor man eine Waffe einsetzen darf?

Zitat §32 Abs. 2:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Eine Prügelei mit Waffengewalt zu entgegnen, wenn man nicht in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, ist unverhältnismäßig und daher nicht erforderlich, ein Faustschlag wäre daher das legale Mittel. Statt Andere mit deiner Inkompetenz zu belästigen, informiere dich erst einmal.

Google doch mal "Hells Angel erschießt Polizist"
Hier wurde der Hells Angel, wegen putativ Notwehr freigesprochen, da er glaubte von einem Bandido angegriffen zu werden.
Zitat BGH zum Urteil:
Weil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht hatte, konnte er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden
Daher ist er weder des Totschlags noch der fahrlässigen Tötung schuldig

NecroniX soweit ich das mitbekommen habe zählt in diesem Fall eben nicht Stand-your-ground.
Die Verteidigung hat sich nicht direkt darauf berufen, das stimmt, aber es muss wohl, soweit ich das gehört und gelesen habe, auch eine entscheidende Rolle bei diesem Urteil gespielt haben.
Auch gilt hier wiederum "In dubio mitius" (Im Zweifel das Mildere), also das wenn ich begründete Zweifel habe, als Richter, und die Rechtslage auch noch Gesetzt vorhält die einen Freispruch rechtfertigen könnten, sei es nun hier Notwehr bzw SYG, dann ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.
 

MrDraco

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Bsp.: Das Argument "Und du bist ein Weichei, wenn du denkst, so ein bisschen prügeln ist schlimm" würde keinen weiter bringen deshalb spar ich es mir.
Es kommt zum Streit, ihr Prügelt euch ein wenig und gut ist. Ein paar gebrochene Knochen, vielleicht Platzwunden aber wenn niemand vor hat den anderen zu töten sollte es das eigentlich gewesen sein.
Auf den Punkt:
Du bist also im konkreten Fall der Meinung, Zimmerman hätte "ein paar gebrochene Knochen" hinnehmen müssen, weil

- er zur falschen Zeit am falschen Ort war
- er "weiß" und sein Angreifer schwarz war
- er sich an einem Ort begeben hat, an dem er sich legal aufhalten durfte, genauso wie Martin, was die Bedeutung von SYG ist.

Eine Prügelei mit Waffengewalt zu entgegnen, wenn man nicht in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, ist unverhältnismäßig und daher nicht erforderlich, ein Faustschlag wäre daher das legale Mittel. Statt Andere mit deiner Inkompetenz zu belästigen, informiere dich erst einmal.
Wenn einem Jemand auf der Brust sitzt und deinen Kopf auf den Asphalt donnert, würden die Meisten das als Lebensgefahr interpretieren.
Lies doch nochmal nach was "erforderlich" heißt.


Die Verteidigung hat sich nicht direkt darauf berufen, das stimmt, aber es muss wohl, soweit ich das gehört und gelesen habe, auch eine entscheidende Rolle bei diesem Urteil gespielt haben.
Äh nein. Und im Prinzip gilt SYG auch in Deutschland. "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen."
 
Zuletzt bearbeitet:

NecroniX

Kompetenzfetischist

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Hat dein Leseverständnis schon Urlaub?
Wenn einem Jemand auf der Brust sitzt und deinen Kopf auf den Asphalt donnert, würden die Meisten das als Lebensgefahr interpretieren.
vgl.
Eine Prügelei mit Waffengewalt zu entgegnen, wenn man nicht in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, ist unverhältnismäßig und daher nicht erforderlich, ein Faustschlag wäre daher das legale Mittel.

Zitat aus Wikipedia zur Deutschen Rechtslage im Vergleich zu SYG:
Eine Pflicht zum Zurückweichen existiert in aller Regel nicht („Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“). An der Gebotenheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Rechtsordnung mit diesem scharfen Schwert nicht verteidigt werden will. So gilt das Notwehrrecht in vielen Fällen nur eingeschränkt, zum Beispiel, wenn der Angreifer ein Kind oder ein Geisteskranker ist und ein Ausweichen gefahrlos möglich ist.[7] Wer jemanden absichtlich zu einem Angriff provoziert, nur um ihn dann im Wege der „Verteidigung“ zu verletzen, kann sich nach der geltenden Rechtsprechung nicht auf das Notwehrrecht berufen

Ich habe nie bezweifelt, das tödliche Gewalt legal wäre wenn sie notwendig ist, aber ich zitiere nochmals von oben:
An der Gebotenheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Rechtsordnung mit diesem scharfen Schwert nicht verteidigt werden will. So gilt das Notwehrrecht in vielen Fällen nur eingeschränkt, zum Beispiel, wenn der Angreifer ein Kind oder ein Geisteskranker ist und ein Ausweichen gefahrlos möglich ist.

Genau auf diesen Aspekt will ich die ganze Zeit hinaus! Ich darf nicht jederzeit tödliche Gewalt anwenden, wenn sie nicht unbedingt geboten ist.

Wenn du meine Intention nicht verstehst und dein Leseverständnis zugleich abhanden gekommen ist, versteh ich natürlich das du mir mit deiner Inkompetenz drohst bzw. peinlichst versuchst etwas dazulegen was schon erwähnt wurde...
 

hasennase

Guest

H
Aufregung über US-Notwehrrecht unberechtigt


Leseempfehlung zu dem Thema:


Martin hatte ihn physisch attackiert und ihm mehrere (Platz)wunden zugefügt. Nach Zimmermans eigener, nicht widerlegter Aussage soll Martin ihn zunächst mit einem Hieb niedergestreckt und seinen Kopf sodann mehrfach gegen den Bordstein geschlagen haben; die Bilder seiner Verletzungen lassen sich damit in Einklang bringen. In einer derartigen Situation konnte Zimmerman mit gutem Grund annehmen, dass ihm schwerer körperlicher Schaden oder gar der Tod drohte, und durfte Martin daher erschießen. Nach deutschem Recht wäre die Schwelle übrigens noch niedriger gewesen. Zwar wird vor dem Gebrauch einer Schusswaffe grundsätzlich das Abgeben eines Warnschusses gefordert. Darauf kann jedoch verzichtet werden, wenn der Verteidiger sich in einer Lage befindet, in welcher dies nicht mehr praktikabel erscheint – sicherlich also dann, wenn er, bereits benommen am Boden liegend, mit Schlägen malträtiert wird und die Gefahr besteht, dass der nächste oder übernächste Treffer ihm den Griff zur Waffe unmöglich machen wird.



http://www.lto.de/recht/hintergruen...-martin-usa-notwehrrecht-stand-your-ground/2/
 

KaPiTN

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  • #39
Aha. Weil gerichtlich nicht bewiesen wurde, inwiefern Zimmermann Martin angegangen hat, zählt dieser Aspekt nicht und nur der "Angriff" von Martin.

Das ist ja das Problem, daß bei diesen Geschichten die andere Seite ihre Version nicht mal zur Aussage bringen können, weil sie tot ist.
 

Nero

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Das ist ja das Problem, daß bei diesen Geschichten die andere Seite ihre Version nicht mal zur Aussage bringen können, weil sie tot ist.

Ist das bei Tötungsdelikten nicht immer so, dass das Opfer keine Aussage mehr machen kann? Warum sollte es in diesem Fall anders sein? Was willst Du damit sagen?
 
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