• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Razzia bei sogenanntem "Blaulicht-YouTuber"

technology-2500010_640.jpg Am Mittwochmorgen wurde durch die Polizei die Wohnung eines 31-jährigen sogenannten "Blaulicht-YouTubers" aus Bonn durchsucht. Blaulicht-YouTuber sind dafür bekannt, sowohl Einsatzfahrten als auch die eigentlichen Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zu filmen und ins Netz zu stellen. Da dies in der Regel unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte geschieht und die verantwortlichen YouTuber meistens auch über einen Presseausweis verfügen, wird dies häufig zumindest geduldet.

Dem 31-Jährigen wird jedoch zur Last gelegt, unter anderem gegen das Telekommunikationsgesetz und gegen Urheber- und Persönlichkeitsrechte, sowohl bei Beschuldigten als auch bei Einsatzkräften, verstoßen zu haben, indem er beispielsweise Kennzeichen oder Personen nicht verpixelte. Bei der Durchsuchung in einem Haus am Bertha-von-Suttner-Platz in der Bonner Innenstadt, bei der der Beschuldigte zunächst nicht dabei war, im weiteren Verlauf aber hinzukam, wurde durch die Beamten ein Laptop sichergestellt.

Zwar wurde bislang offiziell nicht bekanntgegeben, um welchen YouTuber es sich dabei handelt, allerdings dürfte aufgrund der Örtlichkeit nur Einsatzfahrten und so in Frage kommen. Der Beschuldigte soll zu den Vorwürfen geschwiegen haben.


Bild: Pixabay
Quelle: rp-online.de
 

KaPiTN

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Ich bin da gerade etwas phantasielos.
Telekommunikationsgesetz, Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten.

Was kann man denn da bei ihm finden? Der Besitz ist doch nicht das Problem, sondern die Veröffentlichung.
 

Lokalrunde

Schneehasen-Administrator
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  • #3
HerrNewstime hat dazu auch ein Video gemacht, wie ich gerade sehe:


Muss aber zugeben, dass ich seine Videos in letzter Zeit immer mit Vorsicht genieße, hat teilweise schon leicht Bild-Niveau. Aber gehen wir mal davon aus, dass das, was er sagt, auch stimmt, wäre das zumindest eine Erklärung.
 

KaPiTN

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Großrazzia bei einer Einzelperson?

Mein Funkscanner ist schon lange tot. Ich dachte es liegt daran, daß die endlich auf digital umgestellt haben.
Da dürfte dann ein Abhören nicht trivial sein, nehme ich an.
 

Seedy

A.C.I.D

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Ich weiß zwar nicht wie weit Bonn mit Digitalfunk ist, aber auch dafür gibt es mittel und wege, wenn man sie kennt.

Es wird sich vermutlich um §88 oder §89 des TKG handeln,
kann garnicht aufzählen wie unendlich viele Belehrungen ich über mich ergehen lassen habe und wie oft ich diese Wische unterschieben habe :rolleyes:

§88
Wer nicht selber nachschauen will, hier eine kurze zusammfassung:
Jede Telekommunikation unterliegt dem Fernmeldegeheimnis.
das bedeutet:
Kenntnisse aus der Telekommunikation, oder über die Umstände der Telekommunikation dürfen nur dienstlich verwendet werden, oder an Autorisierte Personen weitergegeben werden.
(ausnahme die Anzeigepflicht nach 138STGB
Unautorisirten Dritten darf kein Zugang zur Telekominkation ermöglicht werden.
Das Fernmeldegeheimnis bleibt auch nach beendigung etwaiger Dienstverhältnisse bestehen.

Heißt in Kurz:
Wenn Metal_Warrior euch morgen erzählt "hab gestern über Funk gehört das eine Taube aufs Auto geschissen hat", hat er grade ein Verbrechen begangen.

Viel interessanter für den Fall wird aber §89 sein:
Der sagt nämlich:
Ich darf eine Empfangsanlage nur nutzen um Dinge zu Empfangen die für mich gedacht sind (oder öffentlicher Amateurfunk)
Sollte ich ausversehen etwas empfangen, dass nicht für mich gedacht ist, hab ich die Klappe zu halten, wenn mit das §88 nicht sowieso schon sagt.

Ich vermute der Junge wird Funk abgehört haben (verboten),
dann ihren Inhalt weiter gegeben haben (verboten)

Edit: Da bestimmt jemand fragen wird.
Geldstrafe, oder bis zu zwei Jahren. §148, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

nachtmasse

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Wieso dürfen Oppositionelle noch in deutschen Medien stattfinden? Schwacher Staat?
 

saddy

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@Carsten: Ne Hausdurchsuchung bekommst du oder jemand dem du böses willst schon aufgrund einer banalen Falschaussage.
Also immer ein paar Bücher aufbewahren für den Fall der Fälle dass sonst alles mitgenommen wird.
 

Seedy

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Tatsächlich ist hier eine Hausdurchsuchung relativ normal,
schließlich geht die Anklage vom Betrieb einer illegalen Empfangsanlage aus,
die als Beweismittel sichergestellt werden muss.

Ich bin ziemlich stark gegen Hausdurchsuchungen,
besonders für lapalien, aber hier kann das gerechtfertigt sein.
 

KaPiTN

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@Seedy:

Was könnten denn das für Anlagen sein? Wie ist da die Gesetzeslage?

Bei den analogen BOS Frequenzen wurde in den 90ern der Besitz der Empfänger wegen Harmonisierung des EU-Rechts legal und nur noch das Abhören war illegal.
 

saddy

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Drogenkonsum ist auch nicht verboten aber der verbotene Besitz wird immer unterstellt und reicht aus für eine Existenzvernichtung,
wenn z.B. auf Messengern Austausch über Konsum von illegalisierten Betäubungsmitteln gefunden wurde.

Vlt ist das hier so ähnlich.
 

KaPiTN

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Ähnlich? Das ist doch genau anders herum.

a) Besitz erlaubt - nutzen verboten
b) Besitz verboten - nutzen erlaubt
 

saddy

Aktiver NGBler

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Das eine ist erlaubt, aber das andere (verbotene) wird unterstellt.
Find ich schon ähnlich.
 

Seedy

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@KaPiTN:
Eine Option wäre durchaus,
dass sie ein altes 4m gerät finden,
da die zu nahezu 100% noch gequarzt sind,
kann man da schon von Vorsatz ausgehen.

Hannover benutzt, wenn ich mich recht erinnere:
466O für die Region
470O für die BF

Wenn ich also bei uns in der Gegend ein Funkgerät finde,
dass "zufällig" genau auf die 86,xx MHz gequarzt ist,
dann ist das schon verdächtig.

Da aber nur ein richtiger Nerd noch ein altes 4m mit Quartzen benutzen würde *hust*,
geh ich eher davon aus, dass sie eher die Kombination von.

Funkscanner + Aufnahmen/Mitschriften des Funkverkehrs suchen,
was schon Beweiskraft besitzen dürfte, oder die besonderen Frequenzen sind als Presets gespeichert...
(oder er hat sich nen alten Motorola Pageboy bei ebay gekauft und die Mithör abschaltung überbrückt) :unknown:

Weitere Optionen:
Die suchen einen Digitalen Meldeempfänger, dessen Besitz ist zwar ebenfalls erlaubt,
aber wenn du ihn auf die richtigen Schleifen kodierst, "hörst" de Jure auch den BOS-Funk ab, auch wenn es Textmeldungen sind.

(Einwurf für Klugscheißer, DME und Digitalfunk sind nicht das gleiche, die laufen über unterschiedliche systeme parallel)

Falls Bonn schon Digitalfunk hat.
Der Digitalfunk, der den 4m ersetzt, funktioniert über Rufgruppen.
Statt also mit dem ganzen Kanal 466O zu sprechen,
sprichst du mit der Rufgruppe "Han. Reg. 01", die in sich codiert ist.
Um lauschen zu können, musst du also jemand der das kann,
die Rufgruppe, inklusive dem Schlüssel, auf dein Funkgerät/Empfänger programmieren.

Wenn sie bei ihm jetzt also ein Digitalfunkgerät finden, welches genau diese Gruppen drauf hat...
(ich weiß leider nicht ob sich die Rechtslage zu Digitalfunk durch die Rufgruppen und verschlüsselung irgendwie anders verhält,
also sie sich beim unverschlüsselten Analogfunk)


Der Scanner alleine besitzt durch seine legalität keine Beweiskraft,
aber in kombination durchaus.
 
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