KaPiTN
♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪
- Registriert
- 14 Juli 2013
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- 29.138
Vielleicht weiß das ja hier jemand.
Wenn in einem Schreiben der Stadt die Sachtbearbeiterin mit Frage nach einer Selbstauskunft schreibt,
"Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind",
hat das dann irgend eine rechtliche Verbindlichkeit? Oder ist das nur BlaBla, damit das nicht einfach weggeschmissen wird?*
Ich hatte auch schon mal eine Aufforderung für eine Selbstauskunft in der Hand, die von einem Amtsgericht kam. Da war dann aber eine Rechtsbelehrung dabei, die genau Pflichten und Paragraphen aufgeführt hatte.
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Wenn in einem Schreiben der Stadt die Sachtbearbeiterin mit Frage nach einer Selbstauskunft schreibt,
"Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind",
hat das dann irgend eine rechtliche Verbindlichkeit? Oder ist das nur BlaBla, damit das nicht einfach weggeschmissen wird?*
Ich hatte auch schon mal eine Aufforderung für eine Selbstauskunft in der Hand, die von einem Amtsgericht kam. Da war dann aber eine Rechtsbelehrung dabei, die genau Pflichten und Paragraphen aufgeführt hatte.
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Vielleicht ist die ja nur forsch? Ich hatte letztes Jahr einen Brief, der eigentlich gar nicht für mich war, geöffnet, da schrieb der Sachbearbeiter an den Empfänger, er hätte Kenntnis darüber, daß dieser in meiner Wohnung wohnen würde und eine Drohung für den Fall, daß die Person sich nicht innerhalb von 14 Tagen anmelden würde.
Die mir bekannte Person kannte zu dem Zeitpunkt nicht einmal die Adresse.
Die mir bekannte Person kannte zu dem Zeitpunkt nicht einmal die Adresse.