• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Auskunftspflicht gegenüber einer städtischen Behörde

KaPiTN

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Vielleicht weiß das ja hier jemand.

Wenn in einem Schreiben der Stadt die Sachtbearbeiterin mit Frage nach einer Selbstauskunft schreibt,
"Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind",
hat das dann irgend eine rechtliche Verbindlichkeit? Oder ist das nur BlaBla, damit das nicht einfach weggeschmissen wird?*

Ich hatte auch schon mal eine Aufforderung für eine Selbstauskunft in der Hand, die von einem Amtsgericht kam. Da war dann aber eine Rechtsbelehrung dabei, die genau Pflichten und Paragraphen aufgeführt hatte.







*
Vielleicht ist die ja nur forsch? Ich hatte letztes Jahr einen Brief, der eigentlich gar nicht für mich war, geöffnet, da schrieb der Sachbearbeiter an den Empfänger, er hätte Kenntnis darüber, daß dieser in meiner Wohnung wohnen würde und eine Drohung für den Fall, daß die Person sich nicht innerhalb von 14 Tagen anmelden würde.
Die mir bekannte Person kannte zu dem Zeitpunkt nicht einmal die Adresse.
 

Seedy

A.C.I.D

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@KaPiTN:
Ohne weiteren Zusammenhang kann man das schlecht sagen,
man hat idr. gegenüber behörden bestimmte Auskunftspflichten,
aber ebenfalls schießen behörden auch gerne leere Drohungen in den Raum um Auskünfte zu bekommen,
für die sie sonst einen größeren Verwaltungsgang mit Umweg über eine andere Behörde gehen müssten.

Daher lässt sich das einfach so pauschal nicht beantworten.
Wenn du lust auf behördenspielchen hast, dann kannst du ja mal
nach einer Auskunft nach DSGVO verlangen was da so mit deinen Daten angestellt wird ;)
 

Chegwidden

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Ich vermute mal, dass das die Mitarbeiterin sich da ein wenig weit aus dem Fenster lehnt.
Der Begriff: mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet! ist schon seltsam formuliert für eine Behörde.

Eigentlich heißt es doch irgendwie dann eher pauschal festgelegt:
Sie sind gegenüber der Behörde XY nach § YZ zu einer Mitwirkungspflicht in Form von blabla usw verpflichtet.

Je nachdem wie wichtig dir das ist, würde ich schon telefonisch bei ihr oder einer übergeordneten Stelle nachfragen,
mit welchem Recht, bzw. nach welchen Paragraphen die Auskunftspflicht besteht.
Manche nehmen sich einfach zu wichtig.
 

KaPiTN

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  • #4
Auch so Formulierungen wie
"im Rahmen [..]sowohl in ihrem Interesse als auch[..]" oder
"Für die Beantwortung der Fragen benötigen sie ca. 5 Minuten"
lassen mich zweifeln, daß ich da bei den Ermittlungen zur Mitarbeit verpflichtet bin.

Wenn die einen Anspruch darauf hätten, würde es die doch nicht jucken, ob ich auch ein Interesse daran habe oder wieviel Zeit mich das kostet, oder?
 

one

Querulant

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Der Begriff: mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet! ist schon seltsam formuliert für eine Behörde.

Nein, manchmal wird so formuliert.

"Sie sind mir gegenüber zu folgendem verpflichtet: blabla

MfG Ihr Finanzamt"

Also der Brief wird so formuliert, dass das Amt schreibt und nicht eine bestimmte Person.

Ob in diesem Fall hier jemand verpflichtet ist kann niemand sagen, der die Hintergründe nicht kennt.

"Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind",

Die Formulierung ist dennoch auffällig. Es besteht eventuell eine Auskunftspflicht. Aber gar nicht zu den Sachen, die sie wissen wollen. Das klingt eingeschoben um mit einem anderen Recht etwas zu erlangen, was einem gar nicht zusteht. Dennoch entspricht es der Wahrheit.
 

KaPiTN

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  • #6
Es geht um mich als Erziehungsberechtigter wegen eines Norovirusbefundes in einer Stuhlprobe.
 

Seedy

A.C.I.D

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Je nachdem wie wichtig dir das ist, würde ich schon telefonisch bei ihr oder einer übergeordneten Stelle nachfragen,
mit welchem Recht, bzw. nach welchen Paragraphen die Auskunftspflicht besteht.
Manche nehmen sich einfach zu wichtig.

Den Verweis auf die Datenschutzbelehrung bitte nicht vergessen,
der funktioniert in der Regel zauberhaft :D

Edit: Besonders wenn es um medizinische Daten geht.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Guck mal, KaPiTN: das ist von 2017

Bei allem, was ich fand, ist immer nur die Rede von Meldepflicht und dass Eltern von Vorschulkindern das in der Kita melden müssen.
Als unser Kurzer damals Rotaviren bekam, hat das Krankenhaus die Meldung ans Gesundheitsamt gemacht und gut ist. (Noro ist fast wie Rota)
 
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