• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Handschlag - das neue Politikum

Amixor33

NGBler

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Ohne jetzt etwas vorab bewerten zu wollen, beschäftigen sich unsere Gerichte mit fast schon absurden Regelungen und Entscheidungen bzgl. des guten alten Handschlages und kommen dabei zu vorläufig völlig gegenteiligen Urteilen (welche natürlich angefochten und in der nächst höheren Instanz weiter behandelt werden).


Da haben wir auf der einen Seite eine Oberbürgermeisterin welche sich aus politischen Gründen weigert einem neugewähltem Stadtrat von der NPD die Hand zu reichen, obwohl dies scheinbar laut Gesetz so vorgesehen ist und momentan Recht bekommen hat.
https://www.spiegel.de/panorama/ges...e-npd-und-die-handschlag-krise-a-1299787.html

Und einen entlassenen Soldaten der aufgrund religösen Gründen Frauen die Hand nicht geben möchte, auch wenn dies nirgends vorgeschrieben ist und damit bislang vergeblich dagegen klagt:
https://www.spiegel.de/karriere/kar...d-zieht-vor-verfassungsgericht-a-1298889.html


Ich weiß das Jura und Rechtsprechung extrem komplex und haarspalterisch ist, der Handschlag in beiden Fällen nicht viel mehr als ein Symbol ist, weil es in beiden Fällen darüber hinaus um ganz andere und auch komplett unterschiedliche Dinge geht, aber ich halte es für verheerend innerhalb kürzester Zeit so zwei absolut gegenteilig ausschauende Urteile zu fällen welche den Eindruck erwecken, dass Gesetze nicht zwingend befolgt werden müssen und nur weil etwas nirgends vorgeschrieben ist, es trotzdem im Stillen als erforderlich angesehen werden kann.
 

KaPiTN

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Das ist aber ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.
In dem einen Fall geht es um politische Gegner und eine Abgrenzung, um dieses deutlich zu machen.
In dem anderen Fall geht es um den Ausdruck einer Einstellung, die die Ausübung seiner Pflichten nicht möglich macht.
Allein, daß hier ein Vorstoß gegen §12 des Soldatengesetzes vorliegt, ist schon ausreichend. Da müssen noch ganz andere Körperkontakte möglich sein.
 

BurnerR

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Würde mich nicht wundern, wenn zweiteres vom BVerfG kassiert wird.
 

Steeve

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Finde ich A gut dass ihr Recht gesprochen wurde und B ist es bei dem Soldaten so wie Kaptn sagt (oder ich es interpretiere), seine persönliche (religiöse) Entscheidung. Bin jetzt aber auch nicht der #metoo Typ ;)
 

Seedy

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Wenn mich jemand zwingen würde eine andere Person anzufassen, würde ich auch klagen.
Mag wohl Ausnahmen für Berufe geben in denen das notwendig ist, oder notsituationen,
aber gemeinhin denke ich nicht das man eine Person zum berühren einer anderen zwingen kann.
 

saddy

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Mein Hausarzt gibt prinzipiell niemand die Hand.
Aber nicht aus religiösen oder politischen Gründen (wobei iwie vlt schon :coffee: Aber bin kein Mediziner)
 

KaPiTN

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@Seedy:
Das Gesetz kann Dich zwingen, z.B. mit StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen.
Wer aus religiösen Gründen keinen Dienst leisten kann, gehört nicht in die Truppe. Das wird das BVerfG sicher nicht anders sehen.

@saddy Das ist auch vernünftig. Ich bin auch immer irritiert, wenn nicht sogar gewarnt, wenn mir ein Mediziner die Hand gibt.
 

Seedy

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@KaPiTN:
lies meinen Beitrag nochmal:

Wenn mich jemand zwingen würde eine andere Person anzufassen, würde ich auch klagen.
Mag wohl Ausnahmen für Berufe geben in denen das notwendig ist, oder notsituationen,
aber gemeinhin denke ich nicht das man eine Person zum berühren einer anderen zwingen kann.

Klar kann man sagen:
Okay, leute antatschen gehört zum Soldatenleben, pech gehabt.
Aber die anderen Fälle,
Imam und Lehrerin, Nazi und Bürgermeisterin?

Ich war immer der Meinung, dass ich selber entscheiden kann ob ich leute anfasse, oder angefasst werden will.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Das geht ja schon, deartige Muslime werden dann eben nur in Einheiten dienen, wo es keine Frauen gibt mit denen körperlicher Kontakt ggf. nötig sein könnte.
... :-D.

Ich baue einfach darauf, dass der Wahnsinn schnell genug weit genug getrieben wird.
 

KaPiTN

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Einheiten sind keine geschlossenen Abteilungen. Im Berufsleben kann man sich nicht sagen, ich arbeite nur mit Kollegen, deren Nase mir gefällt.

Ein jüdischer Kamerad kann auch nicht sagen, Samstags kämpfe ich nicht.
 

n87

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I'm Berufsleben kann man aber sagen, man möchte die Hand nicht geben.
Das Thema ist so dumm, deswegen überhaupt ein Fass aufzumachen.
Ich hoffe doch, man darf selber entscheiden, wem man die Hand gibt? Die Gründe muss man ja nicht raus Posaunen..
 

Steeve

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@Seedy:
@saddy Das ist auch vernünftig. Ich bin auch immer irritiert, wenn nicht sogar gewarnt, wenn mir ein Mediziner die Hand gibt.
oh, ich sollte meinen Hausarzt wechseln. Jetzt weiss ich warum der keine Kunden/Patienten hat :confused:

Aber einer Frau gibt man doch Küßchen rechts und links dachte ich :confused:

Und einem AfD'ler tretet man ihn die Eier :confused:
 

KaPiTN

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@n87:

Das kann man sagen, wird aber viele Berufe nicht ausüben können.
 

Seedy

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@KaPiTN:
Ja, wir müssen unbedingt die Bürgermeisterin zum Handschlag zwingen,
sonnst bricht hier die Zivilisation zusammen.
 

KaPiTN

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Nein. Deren Verhalten halte ich ja für legitim, daher der Hinweis auf Apfel und Birnen.
 

Seedy

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@Laui:
2/3 deiner Beispiele sind falsch.

Bei 2/3 deiner Beispiele ist es nämlich meine Entscheidung und eine Bedinung für den Einlass.
Keiner zwingt mich, ich kann auch einfach weggehen.

Bei der Polizei gilt eben die Ausnahme, der höhere Zweck.
Die gleiche Begründung mit der Polizei auch die unverletzlichkeit meiner Wohnung verletzen darf.


Dieses weitet sich aber nicht auf einen Handschlag aus.
 

Amixor33

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  • #18
@KaPiTN:
Laut §24 Thüringer Kommunalordnung offenbar ja nicht, was man damit durchaus analog zu deinem §12 SG sehen kann. Ich verteidige die Posse oder die blöden Formulierungen ja nicht, aber trotzdem haben wir zwei komplett auseinander laufende Urteile.
 

Steeve

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Ja klar, ich kann dich aber trotzdem anfassen und du kannst dagegen nichts tun, ausser dich zu beschweren, mich anzuschnautzen, mir auf die Fresse zu hauen oder mir ne Klage an den Hals zu setzen. Wollte das nur wortwörtlich aufnehmen und dem nur widersprechen dass du das unter physisch Kontrolle hast. Bist ja nicht der einzige Mensch auf Erden ;)
Du kannst mich fragen oder es hinterfragen warum ich dich angefasst habe, aber verhindern kannst du es nicht.
Aber wie gesagt nur wortwörtlich aufgefasst
Hat aber nichts mit dem Handschlag Thema zu tun!!!!
 

KaPiTN

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@Amixor33:

Ich habe von legitim geschrieben. Wie legal das ist, wir ein Gericht entscheiden
 
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