• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Gerichtsurteil: NPD-Slogan "Migration tötet" nicht volksverhetzend

justice-2060093_640.jpg Wie ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen in einem Urteil verkündete, ist der Wahlslogan der NPD "Migration tötet" nicht volksverhetzend sondern sogar historisch belegt. (Az. 4 K 2279/19.GI)
Die Partei klagte gegen die hessische Gemeinde Ranstadt, die vor der Europawahl die Plakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt" abhängen ließ. Das noch nicht rechtskräftige Urteil stammt bereits aus August. Der dafür zuständige Richter konnte das Urteil allein fällen. Nach seiner Auffassung seien bereits "historische Wanderungsbewegungen" dafür verantwortlich gewesen, dass beispielsweise das "fremdenfreundliche" römischen Reich oder die Inka-Hochkultur untergegangen seien.

"Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen", heißt es weiter. Zudem versuchte er die Aussage mittels aktuellen Statistiken zu Sexual- und Tötungsdelikten zu belegen. Als Beispiele führt der Richter hier die Kölner Silvesternacht, Salafismus und Ehrenmorde.

Noch hat die Stadt die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen. Die Entscheidung dazu soll jedoch erst im kommenden Jahr gefällt werden.


Bild: Pixabay
Quelle: Spiegel Online
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Ein Richter, der auch schon mal in Zweifel in seine Urteilsbegründungen einfließen läßt, ob das Jobcenter eine Behörde oder Bundeseinrichtung ist, da dies keine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit sei.

Ein Überzeugungstäter mit schwarzer Robe.

Da wo anders bei dem Plakat gerichtlich der Straftatbestand der Volksverhetzung festgestellt wurde, werden sich sich wohl irgendwann deutlich höhere Instanzen damit auseinandersetzen müsssen.
 

Seedy

A.C.I.D

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Ich bin ja idr. für Ausdrucksfreiheit,
aber ich erkenne darin ein klaren aufruf zur Gewalt,
daher ist für mich unerheblich ob es der Wahrheit entspricht oder nicht,
ein Aufruf zur Gewalt gegen eine politisch definierte Gruppe ist per se Volksverhetzung.

oder in Kurz:
Richter: Dumm!
 

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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Die Argumentation ist zumindest mal interessant. Ich denke aber in höherer Instanz wird das Urteil kassiert.
 
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