Wie ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen in einem Urteil verkündete, ist der Wahlslogan der NPD "Migration tötet" nicht volksverhetzend sondern sogar historisch belegt. (Az. 4 K 2279/19.GI)
Die Partei klagte gegen die hessische Gemeinde Ranstadt, die vor der Europawahl die Plakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt" abhängen ließ. Das noch nicht rechtskräftige Urteil stammt bereits aus August. Der dafür zuständige Richter konnte das Urteil allein fällen. Nach seiner Auffassung seien bereits "historische Wanderungsbewegungen" dafür verantwortlich gewesen, dass beispielsweise das "fremdenfreundliche" römischen Reich oder die Inka-Hochkultur untergegangen seien.
"Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen", heißt es weiter. Zudem versuchte er die Aussage mittels aktuellen Statistiken zu Sexual- und Tötungsdelikten zu belegen. Als Beispiele führt der Richter hier die Kölner Silvesternacht, Salafismus und Ehrenmorde.
Noch hat die Stadt die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen. Die Entscheidung dazu soll jedoch erst im kommenden Jahr gefällt werden.
Bild: Pixabay
Quelle: Spiegel Online
Die Partei klagte gegen die hessische Gemeinde Ranstadt, die vor der Europawahl die Plakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt" abhängen ließ. Das noch nicht rechtskräftige Urteil stammt bereits aus August. Der dafür zuständige Richter konnte das Urteil allein fällen. Nach seiner Auffassung seien bereits "historische Wanderungsbewegungen" dafür verantwortlich gewesen, dass beispielsweise das "fremdenfreundliche" römischen Reich oder die Inka-Hochkultur untergegangen seien.
"Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen", heißt es weiter. Zudem versuchte er die Aussage mittels aktuellen Statistiken zu Sexual- und Tötungsdelikten zu belegen. Als Beispiele führt der Richter hier die Kölner Silvesternacht, Salafismus und Ehrenmorde.
Noch hat die Stadt die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen. Die Entscheidung dazu soll jedoch erst im kommenden Jahr gefällt werden.
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