Um die gefährliche Masern-Infektion künftig besser bekämpfen zu können, wurde am heutigen Donnerstag im Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach Kinder, Geflüchtete und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen künftig zur Schutzimpfung verpflichtet sind. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten demnach in zweiter Lesung für ein entsprechendes Gesetz. Gegenstimmen kamen von der AfD, bei der man der Meinung war, dass der Impfschutz nach wie vor freiwillig sein müsse, wie der Abgeordnete Detlev Spangenberg betonte. Seitens der Grünen und der Linken enthielt man sich. Insgesamt gab es 459 Stimmen für das Gesetz, 89 Gegenstimmen und 105 Enthaltungen.
Die Impfpflicht muss nun noch durch den Bundesrat gebilligt werden und soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Für Betroffene soll es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 geben. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, wird mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft, was auch für Kitas und Kindergärten gilt, die nicht geimpfte Kinder zulassen.
Bild: Pixabay
Quelle: FR
Die Impfpflicht muss nun noch durch den Bundesrat gebilligt werden und soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Für Betroffene soll es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 geben. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, wird mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft, was auch für Kitas und Kindergärten gilt, die nicht geimpfte Kinder zulassen.
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