• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Arbeitszeugnis für Auszubildende bei Kündigung innerhalb der Probezeit

KaPiTN

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Gibt es ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis für Auszubildende bei Kündigung innerhalb der Probezeit?

Das Problem: Bei einer normalen Kündigung such man sich eine andere Arbeitsstelle.

Bei einer Lehrstelle ergeben sich aber zwei weitere Fragen/Probleme. Die nächste Ausbildung dürfte vielleicht erst erst im nächsten Jahr zu finden sein. Die neue Stelle muß vielleicht in einer anderen Branche sein.

Angenommen, der Auszubildende hat in dem Betrieb vor der Ausbildung erfolgreich ein Praktikum absolviert, es gab innerhalb der Ausbildung kein negatives Feedback , es gab in de Probezeit bereits eine Kündigung eines anderen Mitarbeiters, ohne erkennbaren Grund, wie soll Lehrling und Erziehungsberechtigte erkennen, ob die unerwartete Aussage, "Das ist nichts für Dich" belastbar ist, oder ob wirtschaftliche Dinge Ursache für die Kündigung sind?

Kann der Betrieb sich darauf zurückziehen, daß er nach dem Ausbildungsgesetz ohne Angaben von Gründen kündigen darf?
Es geht ja nicht darum die Gründe/Entscheidung anzufechten, aber eine ehrliche Meinung wäre doch durchaus als Fair als erwartbar anzusehen.
 

Steeve

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Wenn ich Auszubildener wär und ich würde in der Probezeit gekündigt hätte ich das Selbstbewusstsein ein Zeugnis einzuverlangen, ob das allerdings hilfreich ist für weitere Jobs o Ausbildungen sei mal dahingestellt. Probezeit ist wie lange? Recht ja, aber kann da ein qualifiziertes Zeugnis bei rauskommen? Und ich würde es mir holen wiegesagt, ob ichs in meine Berwerbung mit reinnehme, mal sehen, Stichwort, Schlechtes Zeugnis Deutung eines Zeugnisses. Formulierungen im Arbeitszeugnis und ihre Bedeutung
 

KaPiTN

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  • #3
Was hilft Dir Dein Selbstbewußtsein, wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt?
Es geht ja nicht um eine Gefälligkeit, wo irgend etwas beschönigt wird. Es geht darum, daß ein junger Mensch eine professionelle Einschätzung seiner Eignung bekommt.
 

Seedy

A.C.I.D

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@KaPiTN:
Ja
BBiG §16 schrieb:
(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Darin steht keine zeitliche Einschränkung,
man hat daher DeJure ab dem ersten einstempeln ein Anrecht auf ein Zeugnis..

Timing,
hatte den Paragraphen wegen einer Frage im Privaten umfeld sofort griffbereit :coffee:
 
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