• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

STVO wird zugunsten von Radfahrern geändert

dexter

Cloogshicer®
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u.A.:
einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern durch Kraftfahrzeuge,

Ich begrüsse das ausserordentlich, dass da endlich was festgeschrieben wird*, allerdings haben die da wohl einen Denkfehler. Die Regeln "gegen" einspurige Fahrzeuge müssen endlich angepasst werden. Es gibt auch Mopeds, Motorräder. Die sind bspw. auf Landstraßen bei unangemessenem Überholabstand um Längen mehr gefährdet als Radfahrer.
Des weiteren die max-Geschwindigkeit für Plastemopeds von 45, die dafür sorgt, dass man mit so einem Plasteding innerorts immer ein Verkehrshindernis ist. Entweder generell 45 in der Stadt für alle, oder generelles Überholverbot etc.

* bisher steht in der STVO: "angemessener Abstand"

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/stvo-novelle-1688854
 

Seedy

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Des weiteren die max-Geschwindigkeit für Plastemopeds von 45, die dafür sorgt, dass man mit so einem Plasteding innerorts immer ein Verkehrshindernis ist. Entweder generell 45 in der Stadt für alle, oder generelles Überholverbot etc.

Oder Mopeds wieder auf 60 hochdrehen?
Ach ne, dass wäre ja kein Verbot, dass geht natürlich nicht...
 

KaPiTN

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Da wird etwas in den Gesetzestext geschrieben, was durch Rechtsprechung sowieso bereits gilt.
Aber wie auch immer, hat beides nicht eh nur Bedeutung, wenn ein Unfall aufgearbeitet wird?

Und dann auch nur als Schätzung?

Oder wird es Kontrollen geben? Und wie sieht da das Meßverfahren aus?
 

dexter

Cloogshicer®
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  • #4
Da wird etwas in den Gesetzestext geschrieben, was durch Rechtsprechung sowieso bereits gilt.

Die Rechtssprechung ist sich auch nicht sonderlich einig was angemessen ist. Von daher ist zu begrüssen, dass da endlich harte Zahlen schwarz auf weiss zu Papier kommen.
Und nein, das hat keine Bedeutung nur bei einem Unfall, wer nicht in angemessenem Abstand überholt, gehört sanktioniert.
 

Lokalrunde

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Und nein, das hat keine Bedeutung nur bei einem Unfall, wer nicht in angemessenem Abstand überholt, gehört sanktioniert.
Gerne, aber nur, wenn im Gegenzug auch häufiger Radfahrer kontrolliert werden, die sich an Autos vorbei quetschen, die bei Rot über Ampeln fahren, die unvermittelt auf die Straße fahren, für die Licht bei Dunkelheit ein unnötiges Extra ist, etc. Und ja, ich weiß, dass bei Weitem nicht alle Radfahrer so fahren. Nur wirklich kontrolliert wird da nix oder nur in den seltensten Fällen.
 

KaPiTN

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Ich kenne kein Urteil, wo die 1,5 Meter unterschritten wurden. Ist auch egal. Es schadet ja nichts, wenn es festgehalten wird.
Aber es steht halt nur auf dem Papier und bei einem Unfall mag es eine Rolle spielen, aber ich sehen keine Sanktionen, weil ich keine Kontrollmöglichkeiten sehe.

Das Ganze von der Kontrolle von Fahrradfahrern abhängig zu machen, ist natürlich völliger Blödsinn. Noch blödsinniger zu behaupten, daß Fahrradfahrer nicht kontrolliert würden. Licht, Fahren auf der falschen Seite eines Fahrradwegs, freihändig fahren, Handy, Bürgersteigfahrten, Fahren zu zweit und Rotlichtverstöße, wird intensiv kontrolliert, insbesondere da, wo es Fahrradstreifen* gibt.

*Polizisten auf Fahrrädern
 

Seedy

A.C.I.D

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Is läuft am Ende eh auf den einen Fakt hinaus: Autos und Räder zusammen auf einem Weg geht halt nur in begrenzten Umfang.
Seit ich in Eindhoven ware und gesehen habe, wie gut man das machen kann, fällt mir erst auf wie sehr deutschland da hinterher ist.
 
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dexter

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  • #8
aber ich sehen keine Sanktionen, weil ich keine Kontrollmöglichkeiten sehe.

Ein grosser Teil der Verstösse wird doch einfach angehalten und zur Kasse gebeten. Mit dieser Regelung ist das dann auch endlich eindeutig, auch wenn die blöderweise keine Mopeds direkt betrifft.

Seedy: seit!
 

KaPiTN

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Wie muß ich mir das vorstellen? Wie wird da der Verstoß festgestellt und wie gemessen?
 

Seedy

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@KaPiTN:
Verbotspolitik benötigt natürlich auch adequater Überwachung,
da wird also ein Amtsmessgerät in die Kotflügel gebaut, die dann per Superdupersichererdatenbank gleich von der Polizei eingesehen werden kann,
warum stellst du eig so dumme Fragen :unknown:
 
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dexter

Cloogshicer®
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  • #11
Wie muß ich mir das vorstellen? Wie wird da der Verstoß festgestellt und wie gemessen?


Das ergibt sich einfach aus normalen Durchschnitten, ein Rechenbeispiel:

Die Breite der Fahrstreifen variiert in deutschen Regelwerken zwischen 2,75 m und 3,75 m
wikipedia.
Wenn ich da jetzt 'nen Radfahrer habe mit Abstand 0,25 m nach rechts und innerstädtisch 1,50 nach links dann bleiben von der Fahrspur noch mind. 1 und max 2 m übrig.
Im Falle von 1m muss das KFZ die Mittellinie deutlich (geschätzt ca. 50% je nach Fahrzeugbreite) überfahren. Tut es das nicht -> Bäm!
Im Falle von 2m Rest ist das dann nicht mehr ganz so deutlich, aber ich denke, dass man 1,5m Abstand schon ganz gut abschätzen kann, zumindest, wenn man nicht der Überholende ist.
 

KaPiTN

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Da müßte also ein Polizist gerade zufällig hinter einem Fahrzeug herfahren, während der ein Fahrrad überholt. Dann muß er dem Fahrzeugführer signalisieren zu stoppen, was nur geht, wenn der einen Innenrückspiegel hat* und solange hinter dem herfahren, bis sich Platz bietet, damit 2 Fahrzeuge anhalten können.
Da können sie nicht fragen, "Sie wissen warum wir sie angehalten haben". Hätte der Fahrer es gewußt, dann jetzt nicht mehr.
Und da geschätzt wird, macht es einen jetzt natürlich einen großen Unterschied, ob die Polizisten schätzen sollen, ob der Abstand angemessen oder unter 1,5 m lag.


*Transporter haben nicht unbedingt einen
 

dexter

Cloogshicer®
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  • #13
Wir könnten da jetzt noch ein Weilchen hin- und herkonstruieren.
Ich weiss aber, was Du meinst und ich gehe davon aus, dass Du weisst, was ich meine.
Ansonsten siehe #8
 

Cybercat

Board Kater

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Die 1,5m Abstand dürften wohl nur bei einer Prüfungsfahrt eine Rolle spielen und zwischen "Bestanden" und "Durchgefallen" entscheiden.
 

dexter

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  • #15
Der Abstand hat das bisher auch schon entschieden.
 

Seedy

A.C.I.D

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@dexter:
Du meinst in #8 das 4 Pechvögel nen Ticket bekommen, weil sie direkt vor der Polizei zu dicht überholt haben, 3 davon werden zurück gezogen, weil die Polizei kein aureichendes Messprotokoll vorlegen kann und der 4. war nur zu faul zum einreichen?

So gesehen ist die Änderung ziemlich abträglich für Verfahren.
Früher konnte man vor Gericht noch sagen "keine Ahnung wie genau, aber auf jedenfall zu dicht".

Heute: "sorry ich hab leider kein Messprotokoll das genau dieser Wert unterschritten wurde"
 

dexter

Cloogshicer®
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  • #17
das was ich in #11 und #13 schon gesagt hab.
 
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